Was passiert mit meinen Bitcoin bei einer Scheidung? Zugewinnausgleich, Stichtag & Steuerfalle – der Ratgeber 2026
Inhaltsverzeichnis (29)
- Was passiert mit meinen Bitcoin bei einer Scheidung?
- Gehören meine Bitcoin nach der Scheidung automatisch zur Hälfte meinem Ex-Partner?
- Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei Kryptowerten?
- Was zählt bei Krypto als Anfangsvermögen – und was nicht?
- Ich hatte meine Bitcoin schon vor der Hochzeit – muss ich trotzdem teilen?
- Welcher Stichtag gilt für den Bitcoin-Kurs bei der Scheidung?
- Was passiert, wenn der Bitcoin-Kurs nach dem Stichtag abstürzt?
- Und wenn der Kurs nach dem Stichtag steigt?
- Welcher Kurs gilt genau – Tagesschluss, welche Börse, welche Währung?
- Muss ich meine Kryptowerte in der Scheidung offenlegen?
- Kann mein Ex-Partner meine Wallet überhaupt finden?
- Was passiert, wenn mein Partner Coins vor der Trennung verschiebt oder „verliert“?
- Muss ich bei der Scheidung Steuern auf meine Bitcoin zahlen?
- Ist es steuerfrei, wenn ich meinem Ex-Partner einfach Coins statt Geld übertrage?
- Läuft die Haltefrist beim Empfänger weiter oder beginnt sie neu?
- Was ändert die geplante Krypto-Steuerreform für Scheidungen?
- Coins übertragen oder in Euro zahlen – welcher Weg ist besser?
- Kann ich meine Kryptowerte mit einem Ehevertrag schützen?
- Was gilt, wenn wir nicht verheiratet sind?
- Was passiert mit gemeinsamen Wallets und Börsenkonten?
- Schritt für Schritt: So gehst du mit Krypto in der Trennung vor
- Was gilt für mich? Der Entscheidungs-Check
- Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich für Krypto in der Scheidung?
- Welche Fehler kosten in einer Krypto-Scheidung am meisten Geld?
- Quiz: Bist du für Krypto in der Scheidung vorbereitet?
- Häufige Fragen zu Bitcoin und Scheidung
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- Quellen
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Was passiert mit meinen Bitcoin bei einer Scheidung?
Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte zählen bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand ganz normal zum Endvermögen und fließen in den Zugewinnausgleich ein – bewertet zum Stichtag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (§ 1384 BGB). Geteilt werden dabei nicht die Coins selbst, sondern der Wertzuwachs während der Ehe: Wer mehr hinzugewonnen hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz – in der Regel als Geldbetrag in Euro.
In diesem Ratgeber erfährst du, wie der Stichtag deinen Bitcoin-Kurs einfriert, warum ein Kurssturz nach Zustellung des Antrags dein Problem bleibt, welche Auskunftspflichten du hast und wo die steuerliche Falle liegt, wenn du Coins statt Euro überträgst. Mit drei Rechnern, einem Entscheidungs-Check und einer Unterlagen-Checkliste.
Kaum ein Vermögenswert sorgt in Trennungen gerade für so viel Misstrauen wie Krypto. Der eine Partner hat „ein bisschen Bitcoin“ gekauft, der andere weiß nicht, wie viel davon heute noch da ist, und spätestens beim Anwalt fällt der Satz: „Die kann man doch eh nicht finden.“ Das ist ein Irrtum – und zwar einer, der teuer werden kann. Zugleich ist Krypto für Familiengerichte kein exotischer Sonderfall mehr. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 in Deutschland rund 130.100 Ehen geschieden, 0,6 % mehr als im Vorjahr Destatis, abgerufen 31.10.2026. Im Schnitt hielten die 2024 geschiedenen Ehen knapp 15 Jahre Destatis-Pressemitteilung, 26.06.2025 – lang genug, dass in vielen Haushalten irgendwann ein Bitcoin-Sparplan oder eine Hardware-Wallet dazugekommen ist.
Die gute Nachricht vorweg: Das Gesetz behandelt Bitcoin nicht anders als ein Aktiendepot. Wer die Grundlogik des Zugewinnausgleichs versteht, kann die meisten Fragen selbst einordnen. Die schlechte: Krypto hat drei Eigenschaften, die in der Scheidung besonders stark ins Gewicht fallen – die hohe Volatilität, die leichte Übertragbarkeit und die Tatsache, dass Steuerrecht und Familienrecht bei der Übertragung von Coins nicht automatisch dasselbe sagen. Genau darum geht es hier.
Gehören meine Bitcoin nach der Scheidung automatisch zur Hälfte meinem Ex-Partner?
Nein: Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehegatte Eigentümer seiner eigenen Coins; ausgeglichen wird nach § 1378 BGB nur die Hälfte des Unterschieds zwischen den beiden Zugewinnen, und zwar als Geldforderung.
Viele Paare glauben, mit der Hochzeit werde alles „gemeinsam“. Das stimmt im deutschen Recht nur, wenn ihr per Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart habt – und das tun die wenigsten. Ohne Ehevertrag lebt ihr in der Zugewinngemeinschaft. Dein Ledger, dein Börsenkonto und deine Seed Phrase bleiben auch während der Ehe rechtlich deins. Erst bei der Scheidung wird gerechnet: Wie viel Vermögen hatte jeder am Anfang, wie viel am Ende? Die Differenz ist der Zugewinn § 1373 BGB. Übersteigt dein Zugewinn den deines Partners, steht ihm die Hälfte des Überschusses als Ausgleichsforderung zu § 1378 Abs. 1 BGB.
Das hat eine praktische Konsequenz, die oft übersehen wird: Dein Ex-Partner hat keinen Anspruch auf „die Hälfte deiner Bitcoin“. Er hat einen Anspruch auf einen Eurobetrag. Ob du den aus Ersparnissen zahlst, Coins verkaufst oder einen Kredit aufnimmst, ist grundsätzlich deine Sache. Coins direkt zu übertragen ist möglich, aber eine eigene Vereinbarung – mit steuerlichen Folgen, zu denen wir weiter unten kommen. Nur in Ausnahmefällen kann das Familiengericht auf Antrag anordnen, dass bestimmte Gegenstände unter Anrechnung auf die Forderung übertragen werden, nämlich wenn das nötig ist, um eine grobe Unbilligkeit zu vermeiden, und dem Schuldner zumutbar ist § 1383 BGB.
Unsere Einschätzung: Für Krypto-Halter ist das eher eine gute Nachricht. Du behältst die Kontrolle über deine Private Keys und kannst selbst entscheiden, wie du die Forderung bedienst. Wer sich gerade erst mit der Technik beschäftigt, findet im Beitrag Was ist ein Private Key – und wie schützt du ihn? die Grundlagen, warum „Besitz“ bei Krypto eigentlich „Zugriff“ bedeutet.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich bei Kryptowerten?
Für jeden Ehegatten wird das Endvermögen am Stichtag (inklusive Coins zum Kurswert in Euro) minus Anfangsvermögen bei der Heirat berechnet; wer den höheren Zugewinn hat, zahlt die Hälfte der Differenz – bei 45.000 € gegen 20.000 € Zugewinn also 12.500 €.
Die Rechnung hat drei Bausteine. Das Anfangsvermögen ist alles, was dir am Tag der Hochzeit gehörte, abzüglich Schulden – es darf auch negativ sein § 1374 BGB. Das Endvermögen ist alles, was dir am Stichtag gehört, wieder abzüglich Verbindlichkeiten § 1375 BGB. Bewertet wird jeweils zum maßgeblichen Zeitpunkt § 1376 BGB. Der dritte Baustein ist die Halbteilung der Differenz.
Rechenbeispiel: Tom, Lisa und ein halber Bitcoin
Tom und Lisa haben 2018 ohne Ehevertrag geheiratet. Tom hatte damals 10.000 € auf dem Konto, Lisa 5.000 €. 2019 kauft Tom 0,5 BTC für 4.000 €. Als Lisas Scheidungsantrag Tom zugestellt wird, kostet ein Bitcoin – rein als Annahme für dieses Beispiel – 70.000 €.
Tom: Endvermögen = 0,5 BTC × 70.000 € = 35.000 € plus 20.000 € ETF-Depot = 55.000 €. Zugewinn: 55.000 € − 10.000 € = 45.000 €.
Lisa: Endvermögen 25.000 €, Zugewinn: 25.000 € − 5.000 € = 20.000 €.
Ausgleich: (45.000 € − 20.000 €) ÷ 2 = 12.500 €, die Tom an Lisa zahlen muss.
Vereinfachtes Beispiel ohne Inflationsbereinigung des Anfangsvermögens, Schulden oder Hausrat. Alle Beträge mit Python nachgerechnet.
Rechner 1: Wie hoch ist der Zugewinnausgleich mit meinen Coins?
Negative Zugewinne werden mit 0 angesetzt (ein Ehegatte kann keinen „negativen Zugewinn“ haben). Keine Inflationsbereinigung, keine Begrenzung nach § 1378 Abs. 2 BGB. Ersetzt keine anwaltliche Berechnung.
Was zählt bei Krypto als Anfangsvermögen – und was nicht?
Zum Anfangsvermögen gehören alle Coins, die du am Hochzeitstag schon besessen hast, mit ihrem damaligen Euro-Wert; Coins, die du während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hast, werden nach § 1374 Abs. 2 BGB ebenfalls dem Anfangsvermögen zugerechnet.
Diese Zurechnung ist wichtig, weil sie sogenannte privilegierte Erwerbe aus dem Ausgleich heraushält. Erbt Lisa während der Ehe 1 ETH von ihrer Tante, soll Tom an diesem Glücksfall nicht teilhaben – der Wert am Tag des Erbfalls landet in Lisas Anfangsvermögen. Aber Achtung: Steigt der Ether danach im Wert, ist dieser Anstieg echter Zugewinn. Börsengewinne und reale Wertsteigerungen gelten nach der Rechtsprechung als ausgleichspflichtig BGB-Kommentar Zugewinn, abgerufen 31.10.2026.
Ein zweiter Punkt, den Online-Rechner fast immer weglassen: Das Anfangsvermögen wird in der Praxis um die Inflation bereinigt. Gerichte rechnen es mit dem Verbraucherpreisindex auf das Preisniveau am Ende hoch – Anfangsvermögen × Index (Ende) ÷ Index (Beginn) –, damit rein inflationsbedingte „Scheingewinne“ nicht ausgeglichen werden BGB-Kommentar Zugewinn. Aus 20.000 € Anfangsvermögen werden bei einem Indexanstieg von 100 auf 125 so 25.000 €. Bei Krypto mit oft vervielfachten Kursen ist dieser Effekt meist klein, bei hohem Anfangsvermögen und langer Ehe aber nicht zu vernachlässigen.
Schulden zählen übrigens auf beiden Seiten mit. Ein Kredit, den du für einen Krypto-Kauf aufgenommen hast, mindert dein Endvermögen. Und hast du mit Hebel auf einer Börse gehandelt, gehört auch eine offene Position mit ihrem Liquidationswert zum Stichtag ins Verzeichnis – nicht ihr Wert aus guten Zeiten.
Ich hatte meine Bitcoin schon vor der Hochzeit – muss ich trotzdem teilen?
Die Coins selbst nicht, ihren Wertanstieg während der Ehe aber schon: Waren deine Bitcoin bei der Heirat 3.000 € wert und am Stichtag 60.000 €, fließen 57.000 € in deinen Zugewinn ein.
Das ist die Stelle, an der viele frühe Bitcoin-Käufer schlucken. Sie haben 2016 eine Handvoll Coins für ein paar hundert Euro gekauft, 2017 geheiratet – und gehen davon aus, dass „ihr“ Bitcoin aus der Ehe herausgehalten wird. Rechtlich ist aber nur der Wert am Hochzeitstag geschützt. Alles, was danach an Kursgewinn hinzukommt, ist Zugewinn, genau wie die Wertsteigerung einer Aktie, die du in die Ehe mitgebracht hast. Wer eine solche Konstellation hat, sollte unbedingt den Kurswert am Hochzeitstag belegen können – Kaufbelege, alte Börsen-Exporte, Wallet-Adressen mit Zeitstempel.
Aus der Praxis: Die meisten Konflikte entstehen nicht über die Rechtsfrage, sondern über die Beweise. Wer 2017 auf einer inzwischen geschlossenen Börse gekauft hat, findet die Belege oft nicht mehr. Deshalb lohnt sich eine saubere Dokumentation schon lange vor jeder Krise – dieselben Unterlagen brauchst du ohnehin für das Finanzamt. Was dort verlangt wird, steht in unserem Beitrag zu den Dokumentationspflichten aus dem BMF-Schreiben.
Welcher Stichtag gilt für den Bitcoin-Kurs bei der Scheidung?
Maßgeblich ist nach § 1384 BGB der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (Rechtshängigkeit) – nicht der Tag der Trennung und nicht der Tag des Scheidungsurteils.
Wird die Ehe geschieden, tritt für die Berechnung des Zugewinns und für die Höhe der Ausgleichsforderung der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an die Stelle der Beendigung des Güterstands § 1384 BGB. Rechtshängig wird der Antrag mit Zustellung an den Antragsgegner. Bis dahin vergeht in der Regel mindestens das Trennungsjahr: Das Scheitern der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere zustimmt, oder wenn sie seit drei Jahren getrennt leben § 1566 BGB.
Für Krypto bedeutet das: Zwischen Trennung und Stichtag liegen oft zwölf Monate oder mehr – eine Ewigkeit am Kryptomarkt. Ob Bitcoin in dieser Zeit 30 % steigt oder fällt, verändert den Ausgleich unmittelbar. Den Zeitpunkt der Zustellung steuert praktisch der Ehegatte, der den Antrag einreicht, wobei das Trennungsjahr eine Untergrenze setzt. Wer darauf spekuliert, den Antrag „im richtigen Moment“ zu stellen, wettet auf den Kurs – mit unsicherem Ausgang. Unsere Einschätzung: Das ist kein Spiel, das man gewinnen kann. Planbarer ist es, sich frühzeitig über einen Bewertungsmodus zu einigen.
Was passiert, wenn der Bitcoin-Kurs nach dem Stichtag abstürzt?
Dann trägt der ausgleichspflichtige Ehegatte den Verlust allein: Die Forderung ist mit dem Stichtag in Euro festgeschrieben, und auch die Kappungsgrenze des § 1378 Abs. 2 BGB bemisst sich wegen § 1384 BGB nach dem Vermögen am Stichtag.
Zurück zu Tom. Seine Ausgleichsschuld beträgt 12.500 €. Bis das Verfahren durch ist, vergehen Monate, und Bitcoin fällt um 40 % auf 42.000 €. Toms halber Bitcoin ist jetzt nur noch 21.000 € wert. Lisa bekommt trotzdem 12.500 € – Tom müsste dafür nun rund 0,298 BTC verkaufen statt 0,179 BTC zum Stichtag. Das Kursrisiko nach dem Stichtag liegt beim Schuldner.
Zwar begrenzt § 1378 Abs. 2 BGB die Forderung auf das Vermögen, das nach Abzug der Verbindlichkeiten vorhanden ist § 1378 Abs. 2 BGB. Weil § 1384 BGB aber ausdrücklich auch für die Höhe der Ausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit abstellt, schützt diese Grenze nicht vor späteren Kursverlusten. Wer also einen hohen Ausgleich schuldet und den Großteil seines Vermögens in Krypto hält, sollte ab dem Stichtag aktiv über Absicherung nachdenken – zum Beispiel einen Teil in Euro umschichten. Ob das steuerlich sinnvoll ist, hängt von deiner Haltefrist ab; dazu gleich mehr.
Rechner 2: Wie viele Coins kostet mich die Forderung, wenn sich der Kurs bewegt?
Rechnet ohne Gebühren und Steuern auf den Verkauf. Bei Kursanstieg sinkt die benötigte Menge entsprechend.
Und wenn der Kurs nach dem Stichtag steigt?
Dann profitiert allein der Ehegatte, dem die Coins gehören, denn die Ausgleichsforderung bleibt beim Stichtagsbetrag in Euro – bei +50 % braucht Tom nur noch rund 0,119 BTC, um seine 12.500 € zu begleichen.
Das ist die Kehrseite der Medaille, und sie erklärt, warum die ausgleichsberechtigte Seite manchmal lieber Coins als Euro haben möchte: Sie will am weiteren Kursverlauf teilhaben. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wer das möchte, muss es verhandeln – und dabei die steuerlichen Folgen einer Übertragung bedenken. Umgekehrt ist eine Euro-Zahlung für die berechtigte Seite die sichere Variante: Der Betrag ist fix, egal was der Markt macht.
Welcher Kurs gilt genau – Tagesschluss, welche Börse, welche Währung?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Kursquelle vor; maßgeblich ist der Verkehrswert in Euro zum Stichtag, den ihr praktisch über einen dokumentierten, liquiden Euro-Kurs eines großen Handelsplatzes belegt und am besten schriftlich vereinbart.
Bitcoin hat keinen amtlichen Schlusskurs. Zwischen Börsen und Uhrzeiten können die Kurse an volatilen Tagen spürbar abweichen. Aus der Praxis: Je früher sich beide Seiten auf eine Methode einigen – etwa „Tagesschlusskurs in Euro um 24:00 Uhr MEZ an einer bestimmten, MiCA-regulierten Börse“ –, desto weniger Streit gibt es später. Auch das Steuerrecht kennt diese Frage: Das BMF hat in seinem Schreiben vom 6. März 2025 eigene Regeln zu sekundengenauen und Tageskursen aufgenommen PwC zum BMF-Schreiben vom 06.03.2025. Für das Familiengericht sind diese Regeln nicht bindend, sie sind aber ein brauchbarer Anhaltspunkt für eine nachvollziehbare Bewertung.
Schwieriger wird es bei illiquiden Altcoins, gesperrten Staking-Positionen, Liquidity-Pool-Anteilen oder NFTs. Hier gibt es oft keinen Kurs, zu dem man die Menge tatsächlich verkaufen könnte. Unsere Einschätzung: Bei größeren Beträgen in solchen Positionen ist ein Sachverständigengutachten oder zumindest eine dokumentierte Bewertung über Orderbuch-Tiefe sinnvoll. Wer wissen will, wie Staking-Positionen steuerlich behandelt werden, findet das im Ratgeber Staking-Steuern 2026.
Muss ich meine Kryptowerte in der Scheidung offenlegen?
Ja: Nach § 1379 BGB kann jeder Ehegatte Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt und zum Stichtag verlangen, inklusive Belegen – und bei begründeten Zweifeln eine eidesstattliche Versicherung nach § 260 Abs. 2 BGB.
Der Auskunftsanspruch ist das schärfste Werkzeug im Zugewinnausgleich. Er greift, sobald die Scheidung beantragt ist, und schon vorher, wenn ihr getrennt lebt: Dann kann jeder Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen § 1379 BGB. Auf Verlangen sind Belege vorzulegen, und der berechtigte Ehegatte kann sogar verlangen, bei der Aufstellung des Verzeichnisses hinzugezogen zu werden oder es auf seine Kosten von einem Notar aufnehmen zu lassen.
Für Krypto heißt „vollständig“: alle Börsenkonten (auch die, die du „nur mal ausprobiert“ hast), alle Self-Custody-Wallets mit Adressen, Staking- und Lending-Positionen, Coins auf DeFi-Protokollen, gesperrte Token, NFTs – und zwar mit Menge und Euro-Wert zum jeweiligen Zeitpunkt. Belege sind typischerweise Kontoauszüge der Börsen, Transaktionsexporte und Wallet-Adressen, über die sich Bestände im Block-Explorer nachvollziehen lassen.
Hat der andere Grund zur Annahme, dass dein Verzeichnis nicht sorgfältig erstellt wurde, kannst du verpflichtet werden, die Vollständigkeit an Eides statt zu versichern § 260 Abs. 2 BGB. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist eine Straftat – spätestens hier hört der Spielraum für „vergessene“ Wallets auf.
Kann mein Ex-Partner meine Wallet überhaupt finden?
Oft ja: Öffentliche Blockchains wie Bitcoin sind pseudonym, nicht anonym – jede Transaktion ist dauerhaft sichtbar, und Banküberweisungen an Börsen, KYC-Daten und seit 2026 die DAC8-Meldungen an Steuerbehörden hinterlassen weitere Spuren.
Chainalysis beschreibt öffentliche Blockchains als für jeden einsehbar und „emphatically not anonymous“; jede Transaktion hinterlässt eine dauerhafte, prüfbare Spur Chainalysis Glossar, abgerufen 31.10.2026. Für eine Scheidung muss niemand Blockchain-Forensik betreiben. Meist reicht ein Blick auf die Kontoauszüge: Eine Überweisung an eine Kryptobörse ist der Faden, an dem sich alles Weitere aufrollen lässt. Börsen müssen ihre Kunden identifizieren (KYC) und können im Verfahren zur Herausgabe von Daten aufgefordert werden.
Dazu kommt die EU-Richtlinie DAC8 Richtlinie (EU) 2023/2226, 17.10.2023: Seit dem 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Dienstleister Transaktionsdaten ihrer Kunden; die Daten für 2026 werden bis 30. September 2027 zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht EU-Kommission DAC8, abgerufen 31.10.2026. Das Finanzamt ist zwar kein Helfer im Scheidungsstreit, doch wer Krypto in der Scheidung verschweigt und beim Finanzamt angibt, oder umgekehrt, produziert Widersprüche. Was Behörden konkret sehen, erklärt unser Beitrag Kann das Finanzamt meine Wallet sehen?
Ehrlich bleibt aber auch: Eine Hardware-Wallet, die mit Bargeld gekauften Coins befüllt und nie mit einer Börse verbunden wurde, ist schwer zu entdecken. Das ändert nichts an der Rechtslage – nur an der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Und wer hier schweigt, riskiert neben dem Strafrecht später eine Korrektur, wenn die Coins doch auftauchen, etwa bei einem Verkauf über eine regulierte Börse.
Was passiert, wenn mein Partner Coins vor der Trennung verschiebt oder „verliert“?
Verschenkte, verschwendete oder in Benachteiligungsabsicht beiseitegeschaffte Werte werden nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen wieder hinzugerechnet; ist das Endvermögen kleiner als das zum Trennungszeitpunkt angegebene, muss der Ehegatte beweisen, dass keine solche Handlung dahintersteckt.
Klassiker in Krypto-Scheidungen: Kurz vor oder nach der Trennung wandern Coins auf eine „neue Wallet“, an einen Freund oder einen Verwandten – oder sie sind angeblich bei einem Hack, einer Börsenpleite oder einem missglückten Trade verloren gegangen. Das Gesetz hat dafür eine klare Antwort. Minderungen durch unentgeltliche Zuwendungen ohne sittliche Pflicht, durch Verschwendung oder in der Absicht, den anderen zu benachteiligen, werden dem Endvermögen zugerechnet § 1375 Abs. 2 BGB. Das gilt nicht für Vorgänge, die mindestens zehn Jahre vor Ende des Güterstands lagen oder denen der andere zugestimmt hat (Abs. 3).
Besonders scharf ist die Beweislastumkehr: Liegt das Endvermögen unter dem, was der Ehegatte für den Trennungszeitpunkt angegeben hat, muss er darlegen und beweisen, dass der Rückgang nicht auf illoyale Handlungen zurückgeht. Der BGH hat 2014 bestätigt, dass ein Ehegatte, der ein bei der Trennung unstreitig vorhandenes Guthaben nicht nachvollziehbar belegen kann, sich so behandeln lassen muss, als hätte er es verschwendet BGH XII ZB 469/13 via Rechtslupe. Dabei gilt aber auch: Ein großzügiger Lebensstil allein ist noch keine Verschwendung.
Für Krypto-Halter folgt daraus eine nüchterne Praxisregel. Wenn du Coins nach der Trennung bewegst – zum Beispiel, weil du aus Sicherheitsgründen eine neue Seed Phrase erzeugst, weil dein Ex-Partner die alte kennt –, dokumentiere jede Transaktion lückenlos: Ausgangsadresse, Zieladresse, Datum, Grund. Dann kannst du später zeigen, dass sich nur der Aufbewahrungsort geändert hat, nicht der Bestand. Wie du eine Seed Phrase sicher neu aufsetzt, steht im Ratgeber Seed Phrase 2026.
Und wenn du befürchtest, dass dein Partner gerade Vermögen beiseiteschafft? Dann kann der vorzeitige Zugewinnausgleich ein Weg sein. Er ist unter anderem möglich, wenn Handlungen im Sinne von § 1375 Abs. 2 BGB zu befürchten sind und dadurch die Ausgleichsforderung erheblich gefährdet wird, oder wenn der andere sich beharrlich weigert, über sein Vermögen Auskunft zu geben § 1385 BGB. Das ist ein Fall für eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht – nicht für Eigenregie.
Warnung: „Ich hab die Coins verloren“ funktioniert selten
Wer behauptet, Coins seien gehackt worden oder bei einer Börsenpleite verschwunden, braucht Belege: Transaktions-Hashes, Börsenmitteilungen, Anzeigen. Ohne Nachweis greift die Beweislastumkehr – und die angeblich verlorenen Coins werden mit ihrem Wert dem Endvermögen hinzugerechnet. Echte Verluste lassen sich dagegen meist gut dokumentieren. Was bei einer Börsenpleite rechtlich mit Kundenguthaben passiert, erklärt unser Beitrag Was passiert mit meinen Coins, wenn die Krypto-Börse pleite geht?
Muss ich bei der Scheidung Steuern auf meine Bitcoin zahlen?
Die Ausgleichsforderung selbst ist nach § 5 Abs. 2 ErbStG nicht schenkungsteuerpflichtig; Einkommensteuer droht aber, wenn du Coins innerhalb der Haltefrist verkaufst oder sie zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs überträgst – denn das werten Finanzgerichte als entgeltliche Veräußerung.
Fangen wir mit der entspannten Seite an. Wer eine Ausgleichsforderung bekommt, zahlt darauf keine Schenkungsteuer: Endet der Güterstand anders als durch Tod, gehört die Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB nicht zum steuerpflichtigen Erwerb § 5 Abs. 2 ErbStG. Und wer die Forderung in Euro aus vorhandenem Geld begleicht, löst ebenfalls keine Einkommensteuer aus.
Spannend wird es bei den Coins. Private Veräußerungsgeschäfte mit „anderen Wirtschaftsgütern“ – dazu zählen Kryptowerte – sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne eines Jahres zusammen unter 1.000 € liegen – eine Freigrenze, kein Freibetrag. Welche Coins als zuerst verkauft gelten, bestimmt im Zweifel die FiFo-Methode, und zwar betrachtet pro Wallet Deubner zum BMF-Schreiben vom 06.03.2025.
Verkaufst du also Bitcoin, die du vor mehr als einem Jahr gekauft hast, um den Ausgleich zu zahlen, ist der Gewinn nach heutigem Recht steuerfrei. Sind es jüngere Coins aus einem laufenden Sparplan, kann Steuer anfallen. Die Grundlagen zur Haltefrist erklärt unser Ratgeber Krypto Steuern 2026: Haltefrist, DAC8 und alle Änderungen.
Ist es steuerfrei, wenn ich meinem Ex-Partner einfach Coins statt Geld übertrage?
Nicht automatisch: Das FG Münster hat am 18. Juni 2026 (8 K 901/23 E) entschieden, dass eine Übertragung, mit der Ansprüche aus der Scheidung abgegolten werden, eine entgeltliche Veräußerung ist – die Revision läuft beim BFH unter IX R 10/26.
Hier liegt die eigentliche Steuerfalle des Themas. Viele denken: „Ich überweise ihr 0,2 BTC, das ist doch keine Veräußerung, ich bekomme ja kein Geld.“ Doch genau das sehen Finanzgerichte anders. Im Fall des FG Münster ging es um Grundstücksanteile, die ein Ehegatte im Zuge der Scheidung übertragen hatte. Weil die Übertragung den Zugewinnausgleich und Unterhaltsansprüche abgalt, war sie entgeltlich; die familienrechtliche Veranlassung „führt nicht zur Steuerneutralität“ DER BETRIEB, 27.08.2026. Das Niedersächsische FG hat am 16. März 2026 (9 K 170/24) ergänzt, dass die Übertragung unter Anrechnung auf eine künftige Zugewinnausgleichsforderung auf Empfängerseite eine Anschaffung ist; Revision: BFH IX R 4/26 PwC Steuern & Recht, 2026.
Beide Urteile betreffen Immobilien, also § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Logik – Übertragung zur Tilgung einer Geldschuld ist ein Tausch gegen Schuldbefreiung – lässt sich aber ohne Weiteres auf Kryptowerte nach Nr. 2 übertragen. Ausdrücklich entschieden ist das für Krypto nicht. Unsere Einschätzung: Du solltest so planen, als ob es gilt.
Rechenbeispiel: die Übertragung als versteckter Verkauf
Tom will seine Schuld teilweise mit 0,2 BTC begleichen, die er erst vor acht Monaten für 10.000 € gekauft hat. Am Übertragungstag sind sie 14.000 € wert. Steuerlich behandelt das Finanzamt das nach der Linie der Finanzgerichte wie einen Verkauf zu 14.000 €: 4.000 € Gewinn, deutlich über der 1.000-€-Freigrenze. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 35 % sind das rund 1.400 € Einkommensteuer, bei 42 % rund 1.680 € – jeweils zuzüglich eventueller Kirchensteuer.
Hätte Tom stattdessen 0,2 BTC aus seinem Bestand von 2019 genommen, wäre der Vorgang nach heutigem Recht steuerfrei, weil die Haltefrist längst abgelaufen ist. Welche Coins „zuerst“ gehen, regelt bei mehreren Käufen in einer Wallet die FiFo-Methode – Planung lohnt sich also.
Läuft die Haltefrist beim Empfänger weiter oder beginnt sie neu?
Bei einer echten Schenkung läuft sie nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG weiter; bei einer Übertragung zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs spricht die aktuelle Rechtsprechung dagegen für eine neue Anschaffung – die Frist beginnt dann am Übertragungstag mit dem Kurswert als Anschaffungskosten.
Für die empfangende Seite ist das keine Nebensache. Bekommt Lisa die 0,2 BTC als Anrechnung auf ihre Forderung, hat sie sie nach der Linie des Niedersächsischen FG zum Kurswert von 14.000 € angeschafft. Verkauft sie innerhalb eines Jahres, versteuert sie nur den Gewinn über 14.000 €. Wäre die Übertragung dagegen unentgeltlich, würde ihr Toms Anschaffung zugerechnet § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG – mit Toms Kaufpreis und Toms Kaufdatum. Wie das bei echten Schenkungen funktioniert, zeigt unser Ratgeber Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin verschenke?
Weil beide Verfahren beim BFH liegen, ist die Rechtslage nicht endgültig. Der Autor des Beitrags in DER BETRIEB empfiehlt, in vergleichbaren Fällen bis zur BFH-Entscheidung Einsprüche zu erwägen DER BETRIEB, 27.08.2026. Für die Steuererklärung brauchst du dann einen sauberen Report über alle Transaktionen – die gängigen Tools vergleichen wir im Krypto-Steuersoftware-Vergleich 2026.
Was ändert die geplante Krypto-Steuerreform für Scheidungen?
Nach dem Referentenentwurf des Finanzministeriums sollen Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, unabhängig von der Haltedauer mit 25 % Abgeltungsteuer belegt werden; beschlossen ist das Stand 27. Oktober 2026 noch nicht, der Kabinettstermin am 14. Oktober verstrich ohne Beschluss.
Laut Entwurf behalten Altbestände, die vor dem Stichtag gekauft wurden, die bisherige Jahresfrist; neue Coins würden mit rund 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag besteuert, egal wie lange du sie hältst cash.online, 27.10.2026. Für Scheidungen hieße das: Die Steuerfalle der Übertragung an Erfüllungs statt würde bei neuen Coins dauerhaft gelten, nicht nur innerhalb eines Jahres. Und wer das Kaufdatum nicht belegen kann, soll laut Entwurf so behandelt werden, als hätte er nach dem Stichtag gekauft. Der Nachweis der Anschaffung – im Zugewinnausgleich ohnehin wichtig – wird damit doppelt wertvoll. Den Hintergrund zum Entwurf liest du in Klingbeils Krypto-Steuer: Der Referentenentwurf nennt einen Stichtag und in unserem Überblick zur Abschaffung der Einjahresfrist.
Coins übertragen oder in Euro zahlen – welcher Weg ist besser?
Für die meisten Paare ist die Zahlung in Euro der einfachere und steuerlich sicherere Weg; eine Übertragung von Coins lohnt sich vor allem, wenn beide am weiteren Kursverlauf teilhaben wollen und die übertragenen Coins die Haltefrist bereits überschritten haben.
| Weg | Steuer beim Zahlenden | Kursrisiko nach Stichtag | Für wen passt das? |
|---|---|---|---|
| Euro aus Ersparnissen | keine | bleibt beim Coin-Halter | wer genug Liquidität hat |
| Coins verkaufen, Euro zahlen | steuerpflichtig, wenn Haltefrist ≤ 1 Jahr | endet mit dem Verkauf | wer alte Coins (über 1 Jahr) verkaufen kann |
| Coins an Erfüllungs statt übertragen | laut FG-Linie wie Verkauf; steuerfrei nur bei abgelaufener Frist | geht auf den Empfänger über | Paare, die beide investiert bleiben wollen |
| Gerichtliche Übertragung (§ 1383 BGB) | Einzelfall, steuerlich klären | geht auf den Empfänger über | Ausnahmefall bei grober Unbilligkeit |
Wer sich für eine Übertragung entscheidet, sollte drei Dinge schriftlich festhalten: die genaue Menge, den Bewertungskurs und dass mit der Übertragung ein bestimmter Teil der Forderung erlischt. Eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, die während des Scheidungsverfahrens getroffen wird, braucht die notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung § 1378 Abs. 3 BGB. Eine formlose Chat-Nachricht reicht also nicht.
Technisch gilt: Lass die empfangende Seite eine eigene, frisch erzeugte Wallet-Adresse nennen, und sende zuerst einen kleinen Testbetrag. Wie die Einrichtung einer neuen Wallet sicher funktioniert, steht in Krypto-Wallet einrichten 2026. Welche Wallet-Arten es gibt und welche zu dir passt, vergleicht unser Beitrag Welche Krypto-Wallet ist 2026 wirklich sicher?
Kann ich meine Kryptowerte mit einem Ehevertrag schützen?
Ja: Mit einem notariell beurkundeten Ehevertrag (§ 1410 BGB) könnt ihr Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB) oder in einer modifizierten Zugewinngemeinschaft einzelne Vermögenswerte wie ein Krypto-Portfolio vom Ausgleich ausnehmen – auch noch während der Ehe.
Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden § 1410 BGB. Schließt ihr den gesetzlichen Güterstand aus oder den Zugewinnausgleich, tritt Gütertrennung ein § 1414 BGB. Dann gibt es bei der Scheidung keinen Zugewinnausgleich – weder für Krypto noch für irgendetwas anderes.
Die radikale Gütertrennung hat allerdings Nebenwirkungen. Stirbt ein Ehegatte, ist der Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand erbschaftsteuerlich privilegiert (§ 5 ErbStG); diesen Vorteil verschenkt ihr mit kompletter Gütertrennung. Deshalb wählen viele Paare eine modifizierte Zugewinngemeinschaft: Im Grundsatz bleibt es beim gesetzlichen Güterstand, nur bestimmte Werte – etwa ein in die Ehe mitgebrachtes Bitcoin-Portfolio samt späterer Wertsteigerungen – werden für den Scheidungsfall herausgenommen. Gerade bei frühen Bitcoin-Käufern, deren Bestand sich ver-zigfacht hat, kann das Streit von vornherein verhindern. Wie Erbschaft und Nachlass bei Krypto laufen, steht ausführlich in Was passiert mit meinen Bitcoin, wenn ich sterbe?
Aus der Praxis: Ein Ehevertrag, der Krypto herausnimmt, sollte genau festlegen, was gemeint ist. „Meine Kryptowährungen“ ist zu unscharf, wenn später Coins getauscht, gestakt oder in neue Wallets verschoben werden. Besser: eine Liste der Ausgangsbestände mit Adressen zum Vertragsdatum und eine Regel für Surrogate, also für das, was aus diesen Coins durch Tausch wird. Ob eine solche Klausel wirksam und ausgewogen ist, prüft der Notar – Verträge, die einen Partner grob benachteiligen, können von Gerichten kassiert werden.
Was gilt, wenn wir nicht verheiratet sind?
Für unverheiratete Paare gibt es keinen Zugewinnausgleich: Jeder behält, was ihm gehört, und nur gemeinsam angeschaffte Werte – etwa Coins auf einem gemeinsam finanzierten Konto – müssen nach allgemeinem Zivilrecht auseinandergesetzt werden.
Der Zugewinnausgleich ist ein Instrument des Eherechts. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, hat bei einer Trennung grundsätzlich keine Ansprüche auf das Krypto-Vermögen des anderen. Schwierig wird es, wenn ihr gemeinsam investiert habt, aber die Coins auf dem Konto nur eines Partners liegen. Dann kommt es darauf an, was ihr vereinbart habt und wer was bezahlt hat. Unsere Einschätzung: Wer als Paar ohne Trauschein gemeinsam in Krypto investiert, sollte das kurz schriftlich festhalten – wer wie viel eingezahlt hat und wem die Coins zu welchem Anteil gehören. Das kostet zehn Minuten und spart im Ernstfall Monate.
Was passiert mit gemeinsamen Wallets und Börsenkonten?
Rechtlich zählt im Zugewinnausgleich, wem die Coins gehören, nicht wer die Seed Phrase kennt; praktisch solltet ihr gemeinsam genutzte Wallets nach der Trennung dokumentiert aufteilen, weil jeder, der die Seed Phrase kennt, technisch über alle Coins verfügen kann.
Börsenkonten laufen wegen der Identifizierungspflichten immer auf eine Person. Bei Self-Custody-Wallets ist es anders: Viele Paare haben eine Hardware-Wallet, deren 24 Wörter beide kennen – manchmal liegt die Wiederherstellungsphrase sogar im gemeinsamen Safe. Nach der Trennung ist das ein echtes Sicherheitsrisiko. Gleichzeitig ist das Umbuchen von Coins in eine neue Wallet genau die Art von Bewegung, die im Zugewinnausgleich Misstrauen weckt.
Die Lösung ist Transparenz. Erstellt gemeinsam einen Bestandsnachweis zum Trennungszeitpunkt (Screenshot plus Adressliste plus Datum), vereinbart schriftlich, wer welche Coins wohin überträgt, und lasst beide Seiten die Ziel-Adressen bestätigen. Wenn ihr euch nicht einigen könnt, ist eine kurze Absprache über Anwälte besser als ein Alleingang. Viele weitere Sicherheitsfragen rund um Hardware-Wallets beantwortet unser Wallet-FAQ 2026.
Ein Sonderfall sind Konten bei Börsen, die gesperrt wurden oder ihren Dienst eingestellt haben. Auch dort liegende Guthaben gehören zum Vermögen, solange ein Anspruch auf Auszahlung besteht – ihr Wert ist dann allerdings schwer zu bestimmen. Hier hilft es, die Kommunikation mit der Börse aufzubewahren und den Status zum Stichtag festzuhalten.
Schritt für Schritt: So gehst du mit Krypto in der Trennung vor
Der sichere Ablauf hat acht Schritte – vom Bestandsnachweis am Trennungstag über die Kursvereinbarung bis zur notariell oder gerichtlich protokollierten Einigung und der Steuerprüfung vor jeder Übertragung.
- Bestand zum Trennungstag sichern. Exportiere Kontoauszüge aller Börsen und notiere alle Wallet-Adressen mit Saldo und Datum. Das ist die Basis für die Auskunft nach § 1379 BGB.
- Anfangsvermögen belegen. Suche Kaufbelege und Kontoauszüge aus der Zeit vor der Hochzeit sowie Nachweise zu geerbten oder geschenkten Coins.
- Keine unbelegten Bewegungen. Wenn du Coins aus Sicherheitsgründen verschiebst, dokumentiere Hash, Adressen, Datum und Grund.
- Bewertungsmethode vereinbaren. Einigt euch früh auf Kursquelle, Uhrzeit und Währung für den Stichtag.
- Stichtag festhalten. Notiere das Zustellungsdatum des Scheidungsantrags und sichere die Kurse dieses Tages.
- Zahlungsweg planen. Rechne durch, ob du in Euro zahlst, verkaufst oder überträgst – inklusive Haltefristen und FiFo-Reihenfolge.
- Einigung formgerecht schließen. Vereinbarungen während des Verfahrens notariell beurkunden oder gerichtlich protokollieren lassen (§ 1378 Abs. 3 BGB).
- Steuer prüfen, dann übertragen. Lass die steuerliche Behandlung vor der Übertragung prüfen, sende zuerst einen Testbetrag und bewahre alle Nachweise für die Steuererklärung auf.
Was gilt für mich? Der Entscheidungs-Check
Ob und wie deine Coins in den Ausgleich fallen, hängt vor allem von drei Fragen ab: eurem Güterstand, dem Zeitpunkt des Erwerbs und der Herkunft der Coins.
Rechner 3: Fallen meine Coins in den Zugewinnausgleich?
Vereinfachte Einordnung nach §§ 1373–1378 BGB und § 23 EStG, Stand Oktober 2026. Sonderfälle (Unternehmensvermögen, Auslandsbezug, gesperrte Token) nicht berücksichtigt.
Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich für Krypto in der Scheidung?
Du brauchst Nachweise für drei Zeitpunkte – Hochzeit, Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags – plus Kaufbelege für die Haltefrist; mit den zehn Punkten unten bist du für Auskunft, Bewertung und Steuer vorbereitet.
Checkliste (zum Abhaken)
Eine Tabelle mit diesen Daten hilft übrigens nicht nur in der Scheidung. Dieselben Nachweise verlangt das Finanzamt, und sie sind auch für deine Erben Gold wert. Wer seine Bestände ohnehin systematisch strukturiert, findet Anregungen im Ratgeber Krypto-Portfolio aufbauen 2026. Und wer per Sparplan kauft, sollte wissen, dass jede einzelne Ausführung eine eigene Haltefrist hat – mehr dazu in Was ist DCA? Bitcoin-Sparplan im Backtest.
Welche Fehler kosten in einer Krypto-Scheidung am meisten Geld?
Die teuersten Fehler sind verschwiegene Wallets (Hinzurechnung plus Strafbarkeitsrisiko), ungeplante Übertragungen junger Coins (Einkommensteuer) und das Ignorieren des Kursrisikos nach dem Stichtag (die Forderung bleibt in Euro fix).
Fehler eins ist das Verschweigen. Es ist menschlich, nach einer Trennung misstrauisch zu sein und das „eigene“ Geld schützen zu wollen. Aber die Kombination aus Auskunftspflicht, Beweislastumkehr und eidesstattlicher Versicherung macht das Verstecken zum schlechtesten Geschäft im ganzen Verfahren. Fehler zwei ist die spontane Übertragung. „Ich schick dir einfach die Hälfte“ klingt fair, kann aber eine Steuerrechnung auslösen, mit der niemand gerechnet hat, und ohne notarielle Form ist die Einigung womöglich nicht einmal verbindlich. Fehler drei ist Passivität nach dem Stichtag: Wer eine hohe Euro-Forderung schuldet und weiter voll in Krypto investiert bleibt, spekuliert mit Geld, das ihm wirtschaftlich nur noch zum Teil gehört.
Ein vierter, leiser Fehler: die Krankenversicherung. Wer nach der Scheidung aus der Familienversicherung des Ex-Partners fällt und sich freiwillig gesetzlich versichert, zahlt unter Umständen Beiträge auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Das betrifft auch Krypto – Details in unserem Ratgeber Muss ich auf Krypto-Gewinne Krankenkassenbeiträge zahlen?
Und schließlich die Planung danach. Nach einer Scheidung ändert sich oft die gesamte finanzielle Situation – Einkommen, Wohnkosten, Altersvorsorge. Das ist ein guter Moment, die eigene Krypto-Strategie neu zu bewerten, statt sie aus Trotz oder Frust umzuwerfen. Hilfreich dafür ist unser Beitrag Wann sollte ich meine Krypto-Gewinne mitnehmen? Und wer testen will, wie fit er bei Steuern, Regulierung und Wallets ist, kann das im Krypto-Quiz 2026 mit 120 Fragen tun; Fachbegriffe wie Seed Phrase, FiFo oder Haltefrist erklärt unser Krypto-Glossar.
| Frage | Regel | Rechtsgrundlage | Status |
|---|---|---|---|
| Fallen Coins in den Ausgleich? | Ja, als Teil des Endvermögens | §§ 1373, 1375 BGB | geltendes Recht |
| Welcher Stichtag? | Zustellung des Scheidungsantrags | § 1384 BGB | geltendes Recht |
| Auskunft und Belege? | Pflicht auf Verlangen, auch zum Trennungstag | § 1379 BGB | geltendes Recht |
| Verschobene Coins? | werden dem Endvermögen hinzugerechnet | § 1375 Abs. 2 BGB | geltendes Recht |
| Schenkungsteuer auf Ausgleich? | Nein | § 5 Abs. 2 ErbStG | geltendes Recht |
| Übertragung statt Zahlung | entgeltliche Veräußerung | § 23 EStG; FG Münster 8 K 901/23 E | Revision BFH IX R 10/26 |
| Haltefrist für neue Coins | soll ab 2027 entfallen | Referentenentwurf BMF | nicht beschlossen |
Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick
- Laut KryptoZukunft.com-Analyse (Felix Rieger, Oktober 2026) fallen Bitcoin und andere Kryptowerte bei einer Scheidung ohne Ehevertrag vollständig in den Zugewinnausgleich – geteilt wird der Wertzuwachs in Euro, nicht die Coins.
- Bewertungsstichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Kursverluste danach trägt der Ehegatte, dem die Coins gehören.
- Vor der Ehe gekaufte Coins sind nur mit ihrem Wert am Hochzeitstag geschützt; ihr späterer Kursanstieg ist ausgleichspflichtiger Zugewinn.
- Jeder Ehegatte muss auf Verlangen Auskunft mit Belegen geben, auch zum Trennungszeitpunkt (§ 1379 BGB). Verschobene Coins werden hinzugerechnet (§ 1375 Abs. 2 BGB).
- Die Ausgleichsforderung ist schenkungsteuerfrei (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Werden Coins statt Euro übertragen, werten Finanzgerichte das 2026 als entgeltliche Veräußerung – bei Coins mit weniger als einem Jahr Haltedauer wird Einkommensteuer fällig.
- Ein notarieller Ehevertrag (§ 1410 BGB) kann Krypto gezielt aus dem Ausgleich herausnehmen.
Ich bekomme zu diesem Thema mehr Nachrichten, als man denkt, und fast immer steckt dieselbe Hoffnung dahinter: dass Bitcoin irgendwie außerhalb der normalen Regeln liegt. Das tut es nicht. Für das Familiengericht ist dein Ledger nichts anderes als ein Depot, nur mit stärkeren Kursschwankungen. Das klingt ernüchternd, ist aber eigentlich beruhigend, weil die Regeln seit Jahrzehnten erprobt sind und jeder sie nachlesen kann.
Was mich ehrlich gesagt mehr beschäftigt, ist die Steuerseite. Dass eine Übertragung von Coins an den Ex-Partner wie ein Verkauf behandelt werden kann, haben selbst viele erfahrene Anleger nicht auf dem Schirm. Wer in einem emotional ohnehin schweren Jahr noch eine Steuernachzahlung bekommt, weil er „einfach die Hälfte rübergeschickt“ hat, ärgert sich doppelt. Mein Rat aus vielen Gesprächen: Dokumentiere früh, rede offen, und lass dir vor jeder Übertragung kurz durchrechnen, was sie steuerlich auslöst. Und wenn es Streit gibt, geh zu einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht, die Krypto schon einmal gesehen haben. Das hier ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Felix Rieger · Gründer & Chefredakteur · KryptoZukunft.com · 31. Oktober 2026Wer sich tiefer in die Besteuerung einarbeiten will – von der Haltefrist über FiFo bis zur Steuererklärung –, findet alles gebündelt in Felix Riegers Buch „Krypto Steuern in Deutschland 2026“. Für die Steuererklärung selbst hilft außerdem unser Krypto-Steuer-Praxis-Ratgeber. Und wer wissen will, wie Börsen in der EU heute reguliert sind, liest den Überblick zur MiCA-Verordnung.
Quiz: Bist du für Krypto in der Scheidung vorbereitet?
1. Welcher Tag bestimmt den Bitcoin-Kurs für den Zugewinnausgleich?
2. Tom hatte vor der Ehe Bitcoin im Wert von 3.000 €, am Stichtag sind sie 60.000 € wert. Was fließt in seinen Zugewinn?
3. Nach dem Stichtag fällt Bitcoin um 40 %. Was passiert mit der Ausgleichsforderung?
4. Ist die Übertragung von Coins zur Abgeltung des Zugewinnausgleichs steuerlich neutral?
5. Welche Form braucht eine Einigung über den Zugewinnausgleich während des Scheidungsverfahrens?
Wähle bei jeder Frage eine Antwort.
Häufige Fragen zu Bitcoin und Scheidung
Was passiert mit meinen Bitcoin bei einer Scheidung?
Bekommt mein Ex-Partner die Hälfte meiner Coins?
Welcher Stichtag gilt für die Bewertung von Krypto im Zugewinnausgleich?
Was passiert, wenn Bitcoin nach dem Stichtag stark fällt?
Zählen Bitcoin, die ich vor der Ehe gekauft habe, zum Zugewinn?
Was gilt für geerbte oder geschenkte Kryptowerte?
Muss ich meine Wallets in der Scheidung offenlegen?
Kann mein Partner versteckte Bitcoin finden?
Was passiert, wenn mein Partner Coins vor der Trennung beiseiteschafft?
Muss ich auf die Ausgleichsforderung Schenkungsteuer zahlen?
Ist es steuerfrei, Coins statt Euro an den Ex-Partner zu übertragen?
Beginnt die Haltefrist für den Empfänger neu?
Ist es besser, den Ausgleich in Euro oder in Coins zu zahlen?
Kann ich Krypto mit einem Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausnehmen?
Welche Form braucht eine Einigung über Krypto während des Scheidungsverfahrens?
Welchen Bitcoin-Kurs nimmt das Gericht für die Bewertung?
Gilt der Zugewinnausgleich auch für unverheiratete Paare?
Was ändert die geplante Krypto-Steuerreform für Scheidungen?
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Quellen
- § 1373 BGB – Zugewinn (gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026)
- § 1374 BGB – Anfangsvermögen
- § 1375 BGB – Endvermögen, illoyale Vermögensminderungen
- § 1376 BGB – Wertermittlung
- § 1378 BGB – Ausgleichsforderung
- § 1379 BGB – Auskunftspflicht
- § 1383 BGB – Übertragung von Vermögensgegenständen
- § 1384 BGB – Berechnungszeitpunkt bei Scheidung
- § 1385 BGB – Vorzeitiger Zugewinnausgleich
- § 1410 BGB – Form des Ehevertrags
- § 1414 BGB – Gütertrennung
- § 1566 BGB – Vermutung für das Scheitern
- § 260 BGB – Bestandsverzeichnis, eidesstattliche Versicherung
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte
- § 5 ErbStG – Zugewinngemeinschaft
- DER BETRIEB: FG Münster, 8 K 901/23 E – Übertragung im Zugewinnausgleich entgeltlich (27.08.2026)
- PwC Steuern & Recht: FG Niedersachsen, 9 K 170/24 (2026)
- PwC Steuern & Recht: BMF-Schreiben Kryptowerte vom 06.03.2025
- Deubner Steuern: BMF-Schreiben vom 6.3.2025 – FiFo, Haltefrist, Mitwirkungspflichten
- Rechtslupe: BGH, XII ZB 469/13 vom 12.11.2014 – illoyale Vermögensverschiebungen
- BGB-Kommentar: Zugewinn – Definitionen und Indexierung
- Statistisches Bundesamt: Ehescheidungen 2025
- Destatis-Pressemitteilung vom 26.06.2025: Ehescheidungen 2024
- Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8), EUR-Lex
- EU-Kommission: DAC8 – Zeitplan und Meldepflichten
- Chainalysis: What Is Blockchain?
- cash.online: Bundeskabinett verschiebt Beschluss zur Kryptosteuer-Reform (27.10.2026)
Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Familien- und Steuerrecht hängen stark vom Einzelfall ab; für deine konkrete Situation wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht beziehungsweise an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Kryptowerte sind hochvolatil, Totalverluste sind möglich. Rechtsstand: 31. Oktober 2026; die Revisionen IX R 10/26 und IX R 4/26 beim BFH sowie die geplante Krypto-Steuerreform können die steuerliche Bewertung ändern.