LIVE
Seit 1. Juli 2026 in Kraft Der MiCA-Stichtag ist vorbei: über 1.700 Anbieter müssen den EU-Betrieb einstellen — ist deine Börse noch zugelassen? Börsen prüfen →

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin verschenke? Schenkungsteuer, Haltefrist & Kinder – der Ratgeber 2026

FAQ Kryptowährungen - die Häufigsten Fragen Kryptowährungen Gesetze alles was du wissen musst
Symbolbild: Eine Erwachsenenhand übergibt einer Kinderhand eine leuchtende Münze aus einer geöffneten Geschenkbox vor dunkelgrünem Hintergrund
Inhaltsverzeichnis (37)
  1. Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin verschenke?
  2. Ist das Verschenken von Bitcoin ein steuerpflichtiger Verkauf?
  3. Was passiert mit der Haltefrist, wenn ich Bitcoin verschenke?
  4. 🗓️ Haltefrist-Check: Ab wann darf der Beschenkte steuerfrei verkaufen?
  5. Was ist, wenn ich die Coins aus mehreren Käufen zusammengekauft habe?
  6. Wann fällt Schenkungsteuer auf Bitcoin an?
  7. Welche Freibeträge gelten für Kinder, Enkel, Partner und Freunde?
  8. Welche Steuersätze gelten, wenn der Freibetrag überschritten ist?
  9. 🧮 Schenkungsteuer-Rechner für Kryptowerte
  10. Wie funktioniert die Zehn-Jahres-Regel bei mehreren Schenkungen?
  11. Welcher Bitcoin-Kurs zählt bei der Schenkungsteuer?
  12. Was passiert, wenn der Kurs nach der Schenkung abstürzt?
  13. Muss ich eine Bitcoin-Schenkung dem Finanzamt melden?
  14. Gibt es steuerfreie Gelegenheitsgeschenke in Bitcoin?
  15. Bitcoin verschenken oder vorher verkaufen und Euro schenken – was ist besser?
  16. Darf ich meinem minderjährigen Kind Bitcoin schenken?
  17. Wem gehören die Coins steuerlich, wenn sie in meiner Wallet bleiben?
  18. Muss mein Kind Steuern zahlen, wenn es die geschenkten Bitcoin verkauft?
  19. Gefährden Krypto-Gewinne die Familienversicherung meines Kindes?
  20. Was passiert mit den geschenkten Bitcoin, wenn mein Kind 18 wird?
  21. 🧭 Entscheidungs-Check: Was gilt für meine Schenkung?
  22. Schritt für Schritt: So verschenkst du Bitcoin richtig
  23. Welche Unterlagen brauchst du für eine Bitcoin-Schenkung?
  24. ✅ Checkliste: Bitcoin-Schenkung
  25. Kann ich eine Bitcoin-Schenkung später zurückfordern?
  26. Bitcoin an den Ehepartner verschenken – was gilt besonders?
  27. Was ändert die geplante Krypto-Steuerreform an Bitcoin-Schenkungen?
  28. Wie viel Bitcoin sollte ich überhaupt verschenken?
  29. Die häufigsten Fehler bei Bitcoin-Schenkungen
  30. 📘 Tiefer einsteigen: Das Buch zur Krypto-Steuer
  31. Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick
  32. Quiz: Bist du bereit für die Bitcoin-Schenkung?
  33. Häufige Fragen zum Verschenken von Bitcoin
  34. Weiterlesen auf KryptoZukunft.com
  35. Quellen
  36. Zitiervorschlag
  37. Ähnliche Beiträge
RatgeberSteuern & FamilieStand: 17. Oktober 2026

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin verschenke?

Nein, die Schenkung selbst löst keine Einkommensteuer aus: Sie ist kein Verkauf, und der Beschenkte übernimmt nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG dein Kaufdatum und deinen Kaufpreis. Schenkungsteuer fällt erst an, wenn der Kurswert am Tag der Übertragung zusammen mit allen Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren den Freibetrag übersteigt – 400.000 € von jedem Elternteil an ein Kind, 500.000 € unter Ehegatten, aber nur 20.000 € etwa an Geschwister, Nichten, Neffen oder Freunde. § 23 EStG, Stand 10/2026 § 16 ErbStG, Stand 10/2026

In diesem Ratgeber erfährst du, was bei einer Bitcoin-Schenkung an Kinder, Enkel, Partner oder Freunde wirklich passiert, welcher Kurs zählt, wann du das Finanzamt informieren musst, wie du minderjährigen Kindern Coins sauber überträgst – und wo die Fallen liegen, über die selbst gut informierte Anleger stolpern. Mit Schenkungsteuer-Rechner, Haltefrist-Check, Entscheidungshilfe und Checkliste.

📅 17. Oktober 2026✍️ Felix Rieger⏱️ ca. 25 Min. Lesezeit⚖️ Rechtsstand: Oktober 2026
0 €Einkommensteuer durch die Übertragung selbst
400.000 €Freibetrag Kind – je Elternteil, alle 10 Jahre
20.000 €Freibetrag Geschwister, Nichte, Freund
3 MonateFrist für die Anzeige beim Finanzamt
10 JahreZusammenrechnung aller Schenkungen
12.348 €Grundfreibetrag 2026 – auch für Kinder

Ist das Verschenken von Bitcoin ein steuerpflichtiger Verkauf?

Nein: Ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG setzt eine entgeltliche Übertragung voraus – wer Bitcoin ohne Gegenleistung verschenkt, veräußert nichts und zahlt deshalb auf die Übertragung keine Einkommensteuer, auch nicht innerhalb der einjährigen Haltefrist.

Das ist der Kern, an dem sich alles andere aufhängt. Gewinne aus Kryptowerten sind in Deutschland steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Der Bundesfinanzhof hat das am 14. Februar 2023 im Verfahren IX R 3/22 für Bitcoin, Ether und Monero ausdrücklich bestätigt. beck-aktuell zu BFH IX R 3/22, 28.02.2023 Eine Veräußerung ist aber immer ein Geschäft mit Gegenleistung: Euro, ein anderer Coin, eine Ware. Bei einer Schenkung fehlt genau das.

Das Bürgerliche Gesetzbuch beschreibt die Schenkung als Zuwendung, durch die jemand einen anderen aus seinem Vermögen bereichert, wenn sich beide einig sind, dass das unentgeltlich geschieht. § 516 BGB, Stand 10/2026 Für dich als Schenker heißt das: Du kannst Coins, die du vor drei Monaten gekauft hast und die inzwischen doppelt so viel wert sind, verschenken, ohne dass dein Gewinn in deiner Steuererklärung auftaucht. Der Gewinn verschwindet allerdings nicht. Er wandert mit den Coins zum Beschenkten – dazu gleich mehr.

Eine wichtige Ausnahme solltest du kennen: Verlangst du für die Coins eine Gegenleistung – etwa „Ich schenke dir 1 BTC, du übernimmst dafür meinen Autokredit“ –, ist das keine reine Schenkung mehr, sondern teilweise ein Tausch. Der entgeltliche Teil kann dann ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft sein. Schenkungsteuerlich bleibt eine Zuwendung auch dann steuerpflichtig, wenn sie mit einer Auflage verbunden ist. § 7 ErbStG, Stand 10/2026 Bei solchen Konstruktionen gehört ein Steuerberater an den Tisch, bevor die Coins die Wallet verlassen.

Was passiert mit der Haltefrist, wenn ich Bitcoin verschenke?

Die Haltefrist läuft beim Beschenkten einfach weiter: § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG rechnet ihm bei unentgeltlichem Erwerb die Anschaffung durch den Schenker zu – hast du am 1. März 2026 gekauft, kann der Beschenkte ab dem 2. März 2027 steuerfrei verkaufen.

Der Gesetzestext ist hier ungewöhnlich klar: Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger „die Anschaffung … durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen“. § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, Stand 10/2026 Übersetzt: Der Beschenkte tritt in deine Fußstapfen. Er übernimmt dein Kaufdatum und deine Anschaffungskosten. Die Uhr beginnt nicht neu zu ticken, sie springt aber auch nicht vor.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Lisa kauft im März 2026 für 1.000 € Bitcoin. Im Dezember sind die Coins 1.600 € wert, und sie überträgt sie ihrem Sohn Ben zum 16. Geburtstag. Lisa zahlt auf die Übertragung nichts. Ben übernimmt das Kaufdatum März 2026 und die Anschaffungskosten von 1.000 €. Würde Ben im Januar 2027 verkaufen, wäre der Gewinn von 600 € seiner – und weil er unter der Freigrenze bleibt, sogar steuerfrei. Verkauft er nach dem März 2027, ist der Gewinn unabhängig von der Höhe steuerfrei.

Daraus folgt eine Regel, die viele unterschätzen: Für den Beschenkten ist dein Kaufbeleg Gold wert. Ohne Nachweis über Datum und Preis deiner Anschaffung kann er beim späteren Verkauf weder die Haltedauer noch den Gewinn belegen. Das Finanzamt darf bei fehlenden Aufzeichnungen schätzen, und die Finanzverwaltung legt die Nachweispflicht ausdrücklich zu Lasten des Steuerpflichtigen aus. CMS zum BMF-Schreiben vom 06.03.2025, 26.06.2025 Welche Unterlagen genau gefragt sind, erklären wir im Beitrag zum BMF-Schreiben und den Dokumentationspflichten.

🗓️ Haltefrist-Check: Ab wann darf der Beschenkte steuerfrei verkaufen?

Trag das Kaufdatum des Schenkers ein und den Tag, an dem der Beschenkte verkaufen möchte. Das Schenkungsdatum spielt für die Haltefrist keine Rolle.

Noch steuerpflichtigDer Verkauf am 15.12.2026 läge innerhalb der Haltefrist (289 Tage nach dem Kauf). Steuerfrei verkaufen kann der Beschenkte ab dem 02.03.2027. Ein Gewinn wäre bis dahin seiner – unter 1.000 € Gesamtgewinn im Jahr bleibt er wegen der Freigrenze steuerfrei.

Vereinfachte Berechnung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Frist „nicht mehr als ein Jahr“). Bei mehreren Käufen gilt pro Wallet die Verbrauchsfolge, meist FIFO. Keine Steuerberatung.

Was ist, wenn ich die Coins aus mehreren Käufen zusammengekauft habe?

Dann musst du festhalten, welche Teilmengen du verschenkst: Die Finanzverwaltung behält laut BMF-Schreiben vom 6. März 2025 die walletbezogene Betrachtung der Verbrauchsfolge bei, typischerweise FIFO – die ältesten Coins einer Wallet gelten als zuerst abgegeben.

Wer per Sparplan kauft, hat schnell Dutzende Teilkäufe in einer Wallet. CMS, 26.06.2025 Verschenkst du einen Teil, solltest du dokumentieren, welche Tranchen mit welchem Datum und Preis übergehen. Bei FIFO sind das die ältesten Bestände – für den Beschenkten meist günstig, weil sie oft schon über ein Jahr alt sind. Wie die Durchschnittspreise bei Sparplänen entstehen, steht in unserem Erklärstück Was ist DCA?.

Aus der PraxisAm saubersten ist es, die zu verschenkenden Coins vorher in eine eigene Wallet zu verschieben und die Herkunft per Screenshot oder Export der Börsenhistorie festzuhalten. Dann hat der Beschenkte später eine geschlossene Kette: Kauf, Übertrag, Schenkung. Ein Steuerreport aus einer Tracking-Software wird von der Verwaltung nur akzeptiert, wenn er plausibel und jede Veräußerung nachvollziehbar ist.

Wann fällt Schenkungsteuer auf Bitcoin an?

Schenkungsteuer fällt nur an, wenn der Wert aller Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren den persönlichen Freibetrag übersteigt; für den übersteigenden Teil gelten je nach Steuerklasse Sätze ab 7 % (Kinder, Partner), 15 % (Geschwister, Nichten) oder 30 % (Freunde).

Für die Schenkungsteuer ist es völlig egal, ob du Bitcoin, Gold oder Euro verschenkst. Jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, durch die der Bedachte auf deine Kosten bereichert wird, gilt als Schenkung. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, Stand 10/2026 Steuerschuldner ist der Beschenkte – bei einer Schenkung haftet aber auch der Schenker. § 20 ErbStG, Stand 10/2026

Welche Freibeträge gelten für Kinder, Enkel, Partner und Freunde?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 €, Kinder und Stiefkinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, alle übrigen Personen der Steuerklasse I 100.000 € und alle Personen der Steuerklassen II und III nur 20.000 € Freibetrag – jeweils pro Schenker und alle zehn Jahre neu.

Beschenkte PersonSteuerklasseFreibetragSteuersatz bis 75.000 € steuerpflichtig
Ehegatte / eingetragener LebenspartnerI500.000 €7 %
Kind, Stiefkind (auch Kind eines verstorbenen Kindes)I400.000 €7 %
EnkelI200.000 €7 %
Urenkel (übrige Personen der Klasse I)I100.000 €7 %
Eltern und Großeltern (bei Schenkung!)II20.000 €15 %
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Ex-PartnerII20.000 €15 %
Unverheiratete Partner, Freunde, alle anderenIII20.000 €30 %

Quelle: §§ 15, 16, 19 ErbStG (gesetze-im-internet.de), Stand: 17.10.2026. Freibeträge bei unbeschränkter Steuerpflicht.

Zwei Zeilen dieser Tabelle überraschen viele. Erstens: Schenkst du deinen Eltern etwas, landen sie in Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag. Steuerklasse I gilt für Eltern nur bei Erwerben von Todes wegen. § 15 ErbStG, Stand 10/2026 Zweitens: Wer unverheiratet zusammenlebt, ist schenkungsteuerlich „fremd“ – Steuerklasse III, 20.000 € Freibetrag, 30 % Steuersatz ab dem ersten Euro darüber. Für Paare, die gemeinsam ein Krypto-Portfolio aufbauen, ist das ein echtes Thema, sobald einer dem anderen größere Beträge überträgt.

Wichtig ist auch der Zusatz „pro Schenker“: Ein Kind kann von der Mutter 400.000 € und vom Vater weitere 400.000 € steuerfrei erhalten, von jedem Großelternteil noch einmal je 200.000 €. § 16 Abs. 1 ErbStG, Stand 10/2026

Welche Steuersätze gelten, wenn der Freibetrag überschritten ist?

Der Steuersatz richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug des Freibetrags: Bis 75.000 € zahlen Kinder und Partner 7 %, Steuerklasse II 15 % und Steuerklasse III 30 %; bis 300.000 € steigen die Sätze auf 11 %, 20 % und 30 %.

Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlichKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Quelle: § 19 Abs. 1 ErbStG (gesetze-im-internet.de), Stand: 17.10.2026.

Der Satz gilt auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht stufenweise wie bei der Einkommensteuer. Damit ein knappes Überschreiten einer Wertgrenze nicht zu einem Sprung führt, gibt es den Härteausgleich: Die Mehrsteuer ist auf die Hälfte des Betrags begrenzt, um den die Grenze überschritten wird, bei Sätzen über 30 % auf drei Viertel. § 19 Abs. 3 ErbStG, Stand 10/2026 Außerdem wird der steuerpflichtige Erwerb auf volle 100 € abgerundet. § 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG, Stand 10/2026

Drei Rechenbeispiele, mit Python nachgerechnet:

FallWert der CoinsFreibetragSteuerpflichtigSchenkungsteuer
Onkel Markus → Nichte Mia (Klasse II)30.000 €20.000 €10.000 €1.500 € (15 %)
Freundin → Freund (Klasse III)50.000 €20.000 €30.000 €9.000 € (30 %)
Vater → Tochter (Klasse I)480.000 €400.000 €80.000 €7.750 € (statt 8.800 € dank Härteausgleich)

Eigene Berechnung nach §§ 10, 16, 19 ErbStG; ohne Vorschenkungen. Stand: 17.10.2026.

Übernimmst du als Schenker die Steuer für den Beschenkten, wird die übernommene Steuer selbst als zusätzliche Schenkung behandelt. § 10 Abs. 2 ErbStG, Stand 10/2026 Das ist oft trotzdem sinnvoll, weil der Beschenkte sonst Coins verkaufen müsste, um die Steuer zu bezahlen – womöglich innerhalb der Haltefrist.

🧮 Schenkungsteuer-Rechner für Kryptowerte

Kurswert der Coins am Tag der Übertragung, Verhältnis zum Beschenkten und frühere Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren.

1.500 € SchenkungsteuerGesamterwerb in 10 Jahren: 30.000 € · Freibetrag: 20.000 € · steuerpflichtig: 10.000 € · Steuersatz: 15 %. Davon entfallen auf diese Schenkung: 1.500 €.

Vereinfachte Berechnung nach §§ 10, 14, 16, 19 ErbStG inkl. Härteausgleich und Abrundung auf volle 100 €. Bei Vorschenkungen wird die damals gezahlte Steuer angerechnet – hier vereinfacht als Differenz dargestellt. Keine Steuerberatung.

Wie funktioniert die Zehn-Jahres-Regel bei mehreren Schenkungen?

Alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, und zwar mit ihrem damaligen Wert – erst nach Ablauf von zehn Jahren steht der volle Freibetrag wieder zur Verfügung.

Das Gesetz rechnet dem letzten Erwerb „die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert“ zu. § 14 Abs. 1 ErbStG, Stand 10/2026 Für Kryptowerte hat das eine interessante Seite: Maßgeblich ist der Kurs am Tag der jeweiligen Schenkung. Steigt Bitcoin danach stark, zählt bei der Zusammenrechnung trotzdem nur der alte, niedrigere Wert. Umgekehrt gilt das auch: Fällt der Kurs nach der Schenkung, bleibt der höhere Wert in der Zehn-Jahres-Rechnung stehen.

Ein Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrer Tochter 2026 Coins im Wert von 250.000 € und 2030 weitere im Wert von 200.000 €. Zusammen sind das 450.000 €, also 50.000 € über dem Freibetrag – Steuer 3.500 €. Wartet sie mit der zweiten Schenkung bis 2036, wäre der Freibetrag wieder frei, und beide Schenkungen blieben steuerfrei. Wer große Vermögen planbar übertragen will, verteilt deshalb über Jahrzehnte. Bei Kryptowerten kommt das Kursrisiko dazu, was das Planen nicht leichter macht.

Welcher Bitcoin-Kurs zählt bei der Schenkungsteuer?

Es zählt der gemeine Wert, also der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis, und zwar an dem Tag, an dem die Schenkung ausgeführt wird – bei Kryptowerten praktisch der Kurs zum Zeitpunkt, an dem die Coins in der Wallet des Beschenkten ankommen.

Die Steuer entsteht bei Schenkungen „mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung“. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, Stand 10/2026 Dieser Zeitpunkt ist auch der Bewertungsstichtag. § 11 ErbStG, Stand 10/2026 Bewertet wird mit dem gemeinen Wert, der „durch den Preis bestimmt“ wird, „der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr … bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“. § 9 BewG, Stand 10/2026 Die Finanzverwaltung hat schon 2019 – zunächst in Bayern, dann deckungsgleich in Brandenburg – klargestellt, dass für virtuelle Währungen genau dieser gemeine Wert maßgeblich ist. NWB Experten-Blog, 22.07.2019 Rödl & Partner, 24.12.2022

Welche Börse und welcher Kurs genau? Eine starre Vorgabe für die Schenkungsteuer gibt es nicht. Für die Einkommensteuer akzeptiert die Verwaltung seit dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 Kurse einer Handelsplattform oder einer webbasierten Kursliste, teils auch Tageskurse. PwC Steuern+Recht, 07.03.2025 In der Praxis ist es klug, den Kurs der Börse festzuhalten, an der du die Coins tatsächlich handelst, und einen Screenshot mit Uhrzeit zu speichern. Wichtig ist nicht der „perfekte“ Kurs, sondern ein nachvollziehbarer.

Was passiert, wenn der Kurs nach der Schenkung abstürzt?

Die Steuer bleibt auf dem höheren Wert vom Schenkungstag stehen: Ein späterer Kursverfall senkt die Schenkungsteuer nicht – bei 120.000 € Schenkung an einen Neffen sind 20.000 € fällig, auch wenn die Coins einen Monat später nur noch 72.000 € wert sind.

Das ist die unangenehmste Eigenheit volatiler Werte. Tante Petra überträgt ihrem Neffen Jonas Bitcoin im Wert von 120.000 €. Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, steuerpflichtig 100.000 €, Satz 20 % – also 20.000 € Schenkungsteuer. Fällt Bitcoin anschließend um 40 %, sind die Coins noch 72.000 € wert. Jonas schuldet trotzdem 20.000 €, das sind fast 28 % dessen, was ihm geblieben ist. Und muss er dafür Coins verkaufen, die Petra vor weniger als einem Jahr gekauft hat, kommt womöglich noch Einkommensteuer hinzu – oder, bei gefallenem Kurs, ein Verlust, den er nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnen kann.

AchtungRückgänge von mehr als 70 % sind bei Bitcoin in der Vergangenheit vorgekommen, bei kleineren Coins noch deutlich größere. Die europäischen Aufsichtsbehörden warnen ausdrücklich, dass Anleger „a lot, or even all“ ihres eingesetzten Geldes verlieren können. ESAs, Warnung zu Kryptowerten, 2025 Bei Schenkungen oberhalb des Freibetrags solltest du deshalb mit dem Beschenkten klären, wie die Steuer bezahlt wird, bevor die Coins übertragen werden.
Unsere EinschätzungWer oberhalb der Freibeträge verschenkt, sollte lieber in mehreren kleineren Tranchen übertragen als in einer großen. Das verteilt das Kursrisiko über mehrere Stichtage und hält die Steuerlast planbar. Die Zehn-Jahres-Zusammenrechnung bleibt natürlich bestehen – aber du vermeidest, dass ein einziger ungünstiger Tag die gesamte Rechnung bestimmt.

Muss ich eine Bitcoin-Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, grundsätzlich: Jeder schenkungsteuerpflichtige Erwerb muss innerhalb von drei Monaten schriftlich beim Finanzamt angezeigt werden – vom Beschenkten und bei Schenkungen zusätzlich vom Schenker; entbehrlich ist das nur bei notariell beurkundeten Schenkungen.

Die Anzeigepflicht trifft den Erwerber, bei Schenkungen unter Lebenden aber auch den Schenker; die Frist beträgt jeweils drei Monate. § 30 ErbStG, Stand 10/2026 In der Praxis wird diese Pflicht oft ignoriert, weil die Schenkung unter dem Freibetrag liegt. Das ist ein Missverständnis: Auch eine Schenkung unter dem Freibetrag unterliegt der Schenkungsteuer – sie führt nur zu einer Steuer von null. Das Finanzamt braucht die Anzeige, um die Zehn-Jahres-Rechnung führen zu können.

Eine Anzeige ist formlos möglich: Namen, Anschriften, Verwandtschaftsverhältnis, Datum, Art und Wert der Zuwendung. Bei Kryptowerten gehören dazu Coin, Menge, Kurs am Stichtag mit Quelle sowie idealerweise die Transaktions-ID. Das Finanzamt entscheidet dann, ob es eine Schenkungsteuererklärung anfordert.

Warum das mehr ist als Bürokratie: Bitcoin auf einer Börse sind keine Geheimsache mehr. Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Kryptodienstleister in der EU im Rahmen der Richtlinie DAC8 Kundendaten für die Steuerbehörden – was Behörden konkret sehen, haben wir im Beitrag Kann das Finanzamt meine Wallet sehen? aufgeschlüsselt. Eine Schenkung, die beim späteren Verkauf durch den Beschenkten auffällt, aber nie angezeigt wurde, lädt zu unangenehmen Rückfragen ein.

Gibt es steuerfreie Gelegenheitsgeschenke in Bitcoin?

Ja: Übliche Gelegenheitsgeschenke – etwa zu Geburtstag, Weihnachten oder Konfirmation – sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei; eine feste Euro-Grenze gibt es dafür nicht, entscheidend ist, was im Verhältnis zu Anlass und Vermögen des Schenkers üblich ist.

Steuerfrei bleiben „die üblichen Gelegenheitsgeschenke“. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, Stand 10/2026 50 € in Bitcoin unterm Weihnachtsbaum fallen eindeutig darunter, eine halbe Bitcoin zum zehnten Geburtstag eher nicht. Ebenfalls befreit sind Zuwendungen für den angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung des Bedachten (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG). Wer regelmäßig kleine Beträge per Sparplan in eine Wallet des Kindes schickt, sollte das trotzdem dokumentieren: Über Jahre summiert sich mehr, als man denkt – und spätestens beim Verkauf will das Finanzamt wissen, woher die Coins stammen.

Bitcoin verschenken oder vorher verkaufen und Euro schenken – was ist besser?

Liegen deine Coins im Gewinn und noch innerhalb der Haltefrist, ist das direkte Verschenken der Coins steuerlich meist günstiger: Bei 3.000 € Gewinn und 42 % Grenzsteuersatz sparst du gegenüber Verkauf plus Euro-Schenkung rund 1.260 € Einkommensteuer, sofern der Beschenkte die Haltefrist abwartet.

Nehmen wir Lisa noch einmal: Sie hat vor acht Monaten für 2.000 € Bitcoin gekauft, heute sind sie 5.000 € wert. Sie möchte Ben den Gegenwert schenken. Lisa verdient gut, ihr Grenzsteuersatz liegt bei 42 %.

VarianteEinkommensteuerBen erhältWer trägt das Kursrisiko?
A: Lisa verkauft, schenkt Euro1.260 € bei Lisa (zzgl. ggf. Soli/KiSt)3.740 € in Euroniemand mehr
B: Lisa schenkt Coins, Ben hält vier weitere Monate0 €Coins im Wert von 5.000 €Ben
C: Lisa schenkt Coins, Ben verkauft sofort3.000 € Gewinn bei Ben steuerpflichtig; ohne weitere Einkünfte unter dem Grundfreibetrag oft 0 €5.000 € in Euroniemand mehr

Eigene Beispielrechnung nach §§ 23, 32a EStG; Annahmen: 42 % Grenzsteuersatz Lisa, keine weiteren Einkünfte Ben. Stand: 17.10.2026.

Variante C sieht auf dem Papier am elegantesten aus: Der Gewinn wird beim Kind besteuert, das 2026 bis zu 12.348 € Einkommen steuerfrei hat. § 32a EStG, Stand 10/2026 Hier verläuft aber die Grenze zum Gestaltungsmissbrauch. Durch eine unangemessene rechtliche Gestaltung lässt sich ein Steuergesetz nicht umgehen. § 42 AO, Stand 10/2026 Wird der Verkaufserlös direkt wieder an Lisa zurückgegeben oder für Ausgaben verwendet, die ohnehin Lisas Sache wären, kann das Finanzamt die Schenkung ignorieren und den Gewinn Lisa zurechnen. Eine echte Schenkung heißt: Das Geld gehört danach dem Kind, dauerhaft.

Dazu kommt ein praktisches Problem: Ein 16-Jähriger kann bei den großen europäischen Börsen in der Regel gar nicht selbst verkaufen. Bitvavo etwa schreibt ausdrücklich, dass unter 18-Jährige kein Konto eröffnen können – auch nicht mit Zustimmung der Eltern. Bitvavo Support, abgerufen 17.10.2026 Realistisch ist bei Kindern deshalb fast immer Variante B: Die Coins bleiben liegen, bis das Kind volljährig ist – und sind bis dahin längst aus der Haltefrist.

Darf ich meinem minderjährigen Kind Bitcoin schenken?

Ja: Eine Schenkung ohne Auflagen bringt dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil und ist deshalb nach § 107 BGB wirksam; die Eltern verwalten das Vermögen bis zum 18. Geburtstag, müssen Geld des Kindes aber nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen (§ 1642 BGB).

Ein Minderjähriger braucht die Einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter nur für Willenserklärungen, durch die er „nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil“ erlangt. § 107 BGB, Stand 10/2026 Eine reine Schenkung ist ein solcher Vorteil. Schwieriger wird es, wenn die Schenkung mit Bedingungen verknüpft ist, etwa einer Rückforderungsklausel oder der Pflicht, Steuern zu übernehmen – dann kann je nach Konstellation ein Ergänzungspfleger oder das Familiengericht nötig werden. Lass dich in solchen Fällen beraten.

Mehr Nachdenken verdient der zweite Paragraf. Eltern müssen das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes „nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung“ anlegen. § 1642 BGB, Stand 10/2026 Wenn du deinem Kind Bitcoin schenkst, ist das deine Entscheidung mit deinem Geld. Wenn du dagegen Geld, das bereits dem Kind gehört – etwa Geldgeschenke der Großeltern –, in Kryptowerte umschichtest, verwaltest du fremdes Vermögen. Ein kleiner Anteil in einem breit gestreuten Plan ist etwas anderes als das gesamte Kindervermögen in einem einzigen Altcoin.

Wem gehören die Coins steuerlich, wenn sie in meiner Wallet bleiben?

Im Zweifel weiterhin dir: Bleiben die Coins auf deinem Börsenkonto oder in deiner Wallet und kannst du frei darüber verfügen, fehlt es an einer ausgeführten Schenkung – das Finanzamt rechnet Kursgewinne und Verkäufe dann regelmäßig dir zu.

Eine Schenkung ist erst „ausgeführt“, wenn der Beschenkte die Sache tatsächlich bekommt. Ein mündliches Versprechen ohne Übertragung wäre zudem zivilrechtlich unwirksam, denn ein Schenkungsversprechen braucht die notarielle Form – der Formmangel wird erst durch die Bewirkung der Leistung geheilt. § 518 BGB, Stand 10/2026 Bei Bitcoin heißt Bewirkung: Die Coins müssen an eine Adresse gehen, die dem Kind zugeordnet ist. Für ein minderjähriges Kind ist das praktisch eine eigene Self-Custody-Wallet, deren Seed-Phrase die Eltern treuhänderisch für das Kind verwahren – getrennt von der eigenen Wallet und klar beschriftet.

Eine BIP-39-Seed-Phrase besteht aus 12, 15, 18, 21 oder 24 Wörtern, aus denen sich die gesamte Wallet wiederherstellen lässt. BIP-39, GitHub bitcoin/bips Wer diese Wörter hat, hat die Coins. Wie du eine Wallet sicher aufsetzt, zeigt unsere Anleitung Krypto-Wallet einrichten; welche Geräte in Frage kommen, vergleicht der Krypto-Wallet-Vergleich 2026. Kaufe Hardware-Wallets nur direkt beim Hersteller oder bei verlässlich autorisierten Händlern – warum, zeigt der aktuelle Fall manipulierter Ledger-Geräte über einen Zwischenhändler sowie der Verkaufsstopp bei MediaMarktSaturn.

Aus der PraxisEine Alternative zur eigenen Wallet sind Krypto-ETPs in einem Junior-Depot auf den Namen des Kindes, sofern die Bank solche Produkte für Kinderdepots zulässt. Die steuerliche Behandlung kann sich dabei von direkt gehaltenen Coins unterscheiden – was du in Deutschland kaufen kannst und wie es besteuert wird, steht im Überblick Krypto-ETFs, ETPs und ETNs.

Muss mein Kind Steuern zahlen, wenn es die geschenkten Bitcoin verkauft?

Nur wenn es innerhalb der übernommenen Haltefrist verkauft und der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte im Jahr 1.000 € erreicht; selbst dann bleibt die Einkommensteuer null, solange das gesamte zu versteuernde Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt.

Kinder sind eigene Steuerpflichtige. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr „weniger als 1 000 Euro“ beträgt – es handelt sich um eine Freigrenze, kein Freibetrag: Bei 1.000 € oder mehr ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, Stand 10/2026 Steuerpflichtig heißt aber noch nicht, dass Steuer anfällt. Liegt das Einkommen insgesamt unter 12.348 €, ist die Einkommensteuer null. § 32a Abs. 1 EStG, Stand 10/2026 Eine Steuererklärung kann trotzdem nötig sein. Wie du Gewinne grundsätzlich berechnest, zeigt unser Krypto-Steuerrechner; den Gesamtüberblick bietet Krypto Steuern 2026.

Gefährden Krypto-Gewinne die Familienversicherung meines Kindes?

Sie können es: In der gesetzlichen Familienversicherung darf das regelmäßige Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat betragen (bei Minijob 603 €), und steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften zählen zu diesem Gesamteinkommen.

Die Grenze liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße. § 10 SGB V, Stand 10/2026 Für 2026 sind das 565 € im Monat, bei einem Minijob 603 €. vdek, Stand 22.12.2025 Steuerfreie Gewinne nach Ablauf der Haltefrist sind unproblematisch. Kritisch wird es, wenn ein Kind oder ein studierender Teenager größere Gewinne innerhalb der Haltefrist realisiert. Wie die Krankenkassen solche Einkünfte bewerten und wie du die Familienversicherung schützt, haben wir im Ratgeber Krypto-Gewinne und Krankenkassenbeiträge ausführlich erklärt.

Was passiert mit den geschenkten Bitcoin, wenn mein Kind 18 wird?

Mit dem 18. Geburtstag endet die elterliche Vermögenssorge: Die Coins gehören dann uneingeschränkt dem Kind, das frei über sie verfügen darf – Eltern haben keinen Anspruch darauf, sie zurückzuhalten, und sollten die Seed-Phrase übergeben.

Die Verbraucherzentrale formuliert es für Sparbücher und Konten unmissverständlich: Geld, das auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind, und mit 18 kann es darüber verfügen. Verbraucherzentrale, 28.08.2025 Für eine Bitcoin-Wallet gilt das sinngemäß. Wer verhindern will, dass ein 18-Jähriger sein Startkapital in Memecoins verspielt, kann das nicht rechtlich, sondern nur pädagogisch lösen: frühzeitig erklären, mitlernen lassen, Verantwortung schrittweise übergeben. Unser Krypto-Quiz mit 120 Fragen und das Krypto-Glossar eignen sich gut, um gemeinsam Grundlagen zu klären.

Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass sich bei Anlagen auf den Namen des Kindes der eigene Sparer-Pauschbetrag und gegebenenfalls der Grundfreibetrag des Kindes nutzen lassen. Verbraucherzentrale, 04.07.2025 Für direkt gehaltene Bitcoin ist der Sparer-Pauschbetrag allerdings nicht einschlägig, weil Gewinne nach heutiger Rechtslage unter § 23 EStG fallen, nicht unter die Kapitalerträge.

🧭 Entscheidungs-Check: Was gilt für meine Schenkung?

Keine Schenkungsteuer
  • Freibetrag 400.000 € – noch frei: 395.000 €.
  • Anzeige ans Finanzamt innerhalb von 3 Monaten (außer übliches Gelegenheitsgeschenk).
  • Haltefrist läuft beim Empfänger mit deinem Kaufdatum weiter – vor Ablauf wäre ein Verkaufsgewinn ab 1.000 € steuerpflichtig.
  • Eigene Wallet für das Kind anlegen, Seed-Phrase getrennt verwahren; Börsenkonto erst ab 18.
  • Kaufbelege, Kurs am Schenkungstag und Transaktions-ID dokumentieren.

Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Grundlage: §§ 13, 14, 15, 16, 30 ErbStG, § 23 EStG, § 107 BGB.

Schritt für Schritt: So verschenkst du Bitcoin richtig

Eine saubere Bitcoin-Schenkung besteht aus acht Schritten – vom Freibetrags-Check über eine eigene Empfänger-Wallet und eine schriftliche Schenkungsvereinbarung bis zur Anzeige beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten.

  1. Freibetrag prüfen. Rechne alle Schenkungen an dieselbe Person aus den letzten zehn Jahren zusammen und vergleiche mit dem Freibetrag aus der Tabelle oben.
  2. Kaufhistorie sichern. Exportiere die Transaktionshistorie deiner Börse oder Wallet mit Datum, Menge und Preis der Coins, die du verschenkst.
  3. Empfänger-Wallet anlegen. Der Beschenkte braucht eine Adresse, die ihm gehört – bei Volljährigen ein eigenes Konto oder eine eigene Wallet, bei Minderjährigen eine separate Self-Custody-Wallet.
  4. Schenkungsvereinbarung aufsetzen. Ein kurzes, von beiden unterschriebenes Dokument: Wer schenkt wem was, welche Menge, an welche Adresse, ohne Gegenleistung.
  5. Testtransaktion senden. Schicke erst einen kleinen Betrag und prüfe, ob er ankommt. Bitcoin-Transaktionen lassen sich nicht rückgängig machen.
  6. Hauptbetrag übertragen. Notiere Transaktions-ID, Datum und Uhrzeit.
  7. Kurs dokumentieren. Halte den Euro-Kurs zum Zeitpunkt des Eingangs fest, mit Quelle und Screenshot.
  8. Finanzamt informieren. Zeige die Schenkung innerhalb von drei Monaten schriftlich an – sofern es kein übliches Gelegenheitsgeschenk ist.

Welche Unterlagen brauchst du für eine Bitcoin-Schenkung?

Du brauchst mindestens fünf Nachweise: die Kaufbelege des Schenkers, die Schenkungsvereinbarung, die Transaktions-ID der Übertragung, den Euro-Kurs am Schenkungstag mit Quelle und die Kopie der Anzeige ans Finanzamt.

✅ Checkliste: Bitcoin-Schenkung

0 von 10 Punkten erledigt.

Kann ich eine Bitcoin-Schenkung später zurückfordern?

Nur in Ausnahmefällen: Gerät der Schenker später in Not und kann seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten, darf er das Geschenk nach § 528 BGB zurückverlangen – allerdings nicht mehr, wenn seit der Übergabe zehn Jahre vergangen sind.

Eine Schenkung ist grundsätzlich endgültig. Die gesetzliche Rückforderung wegen Verarmung greift, wenn der Schenker seinen angemessenen Lebensbedarf und seine Unterhaltspflichten nicht mehr erfüllen kann. § 528 BGB (dejure.org), abgerufen 17.10.2026 Sie ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder wenn zwischen Übergabe und Bedürftigkeit zehn Jahre liegen. § 529 BGB (dejure.org), abgerufen 17.10.2026 Wer sich vertraglich mehr Kontrolle sichern will – etwa ein Rückforderungsrecht für den Fall, dass das Kind vor dir stirbt –, sollte das vorab schriftlich, im Zweifel notariell, vereinbaren.

Auch im Erbfall wirkt eine Schenkung nach. Pflichtteilsberechtigte können eine Ergänzung verlangen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat. Die Schenkung wird im ersten Jahr vor dem Erbfall voll, danach jedes Jahr um ein Zehntel weniger angerechnet; nach zehn Jahren bleibt sie unberücksichtigt. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt diese Frist erst mit Auflösung der Ehe. § 2325 BGB, Stand 10/2026 Wie du Kryptowerte für den Erbfall regelst, erklärt unser Leitfaden zum Krypto-Nachlass.

Bitcoin an den Ehepartner verschenken – was gilt besonders?

Unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern gilt mit 500.000 € in zehn Jahren der höchste Freibetrag; die Haltefrist läuft wie bei jeder Schenkung mit dem ursprünglichen Kaufdatum weiter, und der Pflichtteilsergänzungs-Countdown startet erst mit Ende der Ehe.

Ehepaare übertragen Coins oft, weil ein Partner die Wallet technisch betreut oder weil Vermögen fair verteilt werden soll. Steuerlich ist das bis 500.000 € unproblematisch. Unverheiratete Paare sollten dagegen genau rechnen: Für sie gelten 20.000 € Freibetrag und 30 % Steuer. Gemeinsame Konten oder Wallets, auf die beide Zugriff haben, werfen zudem die Frage auf, wem welcher Anteil gehört – je klarer das dokumentiert ist, desto weniger Streit im Ernstfall.

Was ändert die geplante Krypto-Steuerreform an Bitcoin-Schenkungen?

Nach geltendem Recht nichts – § 23 EStG gilt unverändert; nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 8. September 2026 sollen nur nach dem 31. Dezember 2026 angeschaffte Kryptowerte künftig mit 25 % Abgeltungsteuer belastet werden, und geschenkte Coins dürften nach heutiger Systematik das Anschaffungsdatum des Schenkers behalten.

Wir haben den Entwurfsstand ausführlich im Beitrag Klingbeils Krypto-Steuer: Der Referentenentwurf nennt einen Stichtag analysiert. Für Schenkungen ist der Punkt relevant, dass der Bestandsschutz am Anschaffungszeitpunkt hängt – und der geht bei unentgeltlichem Erwerb nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG auf den Beschenkten über. Coins, die du vor dem Stichtag gekauft hast, würden nach dieser Logik auch beim Beschenkten als Altbestand gelten.

Das ist eine Ableitung aus geltendem Recht, keine Zusage. Ein Referentenentwurf ist kein Gesetz, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht beraten, und wie der Entwurf unentgeltliche Erwerbe regelt, ist öffentlich nicht bekannt. Die Schenkungsteuer bleibt von der Reform ohnehin unberührt. Wer in den nächsten Wochen größere Schenkungen plant, sollte deshalb nicht auf eine bestimmte Gesetzesfassung spekulieren, sondern sauber dokumentieren, wann welche Coins gekauft wurden. Ein vertiefter Überblick über die heutige Rechtslage steht in Kryptowährungen versteuern 2026.

Wie viel Bitcoin sollte ich überhaupt verschenken?

Verschenke nur Beträge, deren Totalverlust für den Beschenkten verkraftbar wäre: Laut BaFin-Erhebung vom April 2026 besitzen rund 13 % der Erwachsenen in Deutschland Kryptowerte, doch 54 % der Besitzer glaubten fälschlich, Bitcoin schütze vor Inflation.

Die BaFin hat im August 2026 eine repräsentative Befragung ausgewertet: Über neun Millionen Menschen in Deutschland besitzen Kryptowerte, aber Krypto-Anleger beantworteten knapp die Hälfte von 16 Wissensfragen nicht oder falsch. BaFin, Fachartikel 25.08.2026 Wer Bitcoin verschenkt, verschenkt also nicht nur einen Vermögenswert, sondern auch ein Risiko, das der Beschenkte oft schlechter einschätzen kann als du.

Bei Kindern ist der Anlagehorizont lang, das spricht eher für Bitcoin als für kurzlebige Trends. Trotzdem gilt: Ein Bitcoin-Anteil gehört in ein Gesamtkonzept. Wie Beispielportfolios mit begrenztem Krypto-Anteil aussehen, zeigt Krypto-Portfolio aufbauen 2026; die fundamentale Lage von BTC analysiert Bitcoin Analyse & Prognose 2026. Und weil verschenkte Coins oft über Jahre auf einer Plattform liegen, lohnt der Blick auf die Frage, was passiert, wenn die Krypto-Börse pleite geht.

Die häufigsten Fehler bei Bitcoin-Schenkungen

Die fünf häufigsten Fehler sind fehlende Kaufbelege, Schenkungen, die auf dem eigenen Konto liegen bleiben, die vergessene Anzeige beim Finanzamt, unterschätzte Freibeträge bei Eltern, Geschwistern und unverheirateten Partnern sowie eine zu große Einmalschenkung kurz vor einem Kurssturz.

Fehler 1: Keine Kaufbelege. Der Beschenkte erbt deine Haltefrist nur, wenn er sie beweisen kann. Ohne Export der Historie hilft auch die beste Rechtslage nichts.

Fehler 2: „Das gehört jetzt dir“ – aber die Coins bleiben bei dir. Eine Schenkung ohne Übertragung ist keine. Für das Finanzamt bleiben die Coins dann deine, mit allen Gewinnen.

Fehler 3: Anzeige vergessen. Auch steuerfreie Schenkungen unterhalb des Freibetrags sind anzeigepflichtig, sofern es kein übliches Gelegenheitsgeschenk ist.

Fehler 4: Freibeträge verwechselt. Der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Eltern gilt nicht bei Schenkungen. Und „Lebensgefährte“ ist steuerlich nicht „Ehepartner“.

Fehler 5: Alles auf einmal. Oberhalb der Freibeträge macht ein einziger Stichtag die ganze Steuerlast vom Tageskurs abhängig.

Einen schnellen Überblick über die Steuerpraxis rund um Airdrops, Verluste und Selbstanzeigen bietet unsere FAQ Krypto-Steuer-Praxis. Wer Bitcoin erst noch kaufen muss, um ihn zu verschenken, findet die Grundlagen in Bitcoin kaufen 2026 und im Vergleich der besten Krypto-Börsen für Anfänger. Für Beschenkte, die selbst einsteigen, lohnt Kryptowährungen für Anfänger.

📘 Tiefer einsteigen: Das Buch zur Krypto-Steuer

Alle Regeln zu Haltefrist, FIFO, Staking, Verlustverrechnung, Erbschaft und Schenkung mit vielen Rechenbeispielen hat Felix Rieger in seinem Buch „Krypto Steuern in Deutschland 2026″ zusammengefasst.

Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick

  • Laut KryptoZukunft.com-Analyse (Felix Rieger, Oktober 2026) löst das Verschenken von Bitcoin in Deutschland keine Einkommensteuer aus, weil eine Schenkung keine Veräußerung im Sinne von § 23 EStG ist.
  • Der Beschenkte übernimmt Kaufdatum und Anschaffungskosten des Schenkers (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG); die einjährige Haltefrist läuft weiter.
  • Schenkungsteuer fällt erst über den Freibeträgen an: 500.000 € Ehegatte, 400.000 € Kind, 200.000 € Enkel, 20.000 € Eltern, Geschwister, Nichten, Freunde (§ 16 ErbStG).
  • Maßgeblich ist der Kurswert am Tag der Ausführung der Schenkung (§§ 9, 11 ErbStG, § 9 BewG); ein späterer Kursverfall senkt die Steuer nicht.
  • Schenkungen sind innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen, von Beschenktem und Schenker (§ 30 ErbStG); übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei.
  • Minderjährige dürfen Bitcoin geschenkt bekommen (§ 107 BGB), brauchen aber eine eigene Wallet; Börsenkonten gibt es meist erst ab 18.
  • Die geplante Krypto-Steuerreform ist Stand Oktober 2026 nur ein Referentenentwurf; geltendes Recht ist § 23 EStG.
Ich bekomme zu kaum einem Thema so viele persönliche Nachrichten wie zu dieser Frage, und fast immer steckt dahinter etwas Schönes: Eltern, die ihren Kindern etwas mitgeben wollen, Großeltern, die einen Teil ihres Vermögens noch zu Lebzeiten weitergeben möchten. Steuerlich ist die Lage zum Glück ziemlich freundlich. Die Schenkung selbst kostet keine Einkommensteuer, und die Freibeträge innerhalb der Familie sind so hoch, dass die allermeisten nie einen Euro Schenkungsteuer zahlen werden. Was ich in der Praxis trotzdem ständig sehe, sind zwei Fehler. Der erste: Die Coins werden verschenkt, liegen aber weiter auf dem Konto der Eltern. Das ist rechtlich und steuerlich keine Schenkung, sondern ein gutes Gefühl. Der zweite: Niemand hebt die Kaufbelege auf. Zehn Jahre später will das Kind verkaufen und kann nicht beweisen, dass die Coins steuerfrei sind. Ich selbst würde Kindern nur Bitcoin schenken, keinen Altcoin, und nur einen Betrag, bei dem ein Kursrückgang von siebzig Prozent niemanden in der Familie aus der Bahn wirft. Und ich würde früh anfangen, mit den Kindern darüber zu reden, was sie da eigentlich besitzen. Das Wissen ist am Ende wertvoller als die Coins. Das hier ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Felix Rieger · Gründer & Chefredakteur · KryptoZukunft.com · 17. Oktober 2026

Quiz: Bist du bereit für die Bitcoin-Schenkung?

1. Lisa verschenkt Bitcoin, die sie vor drei Monaten gekauft hat. Was zahlt sie an Einkommensteuer?

2. Ab wann läuft die Haltefrist beim Beschenkten?

3. Wie hoch ist der Freibetrag, wenn du deiner Mutter Bitcoin schenkst?

4. Der Kurs fällt einen Monat nach der Schenkung um 40 %. Was passiert mit der Schenkungsteuer?

5. Wie lange hast du Zeit, eine Schenkung beim Finanzamt anzuzeigen?

Wähle bei jeder Frage eine Antwort.

Häufige Fragen zum Verschenken von Bitcoin

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin verschenke?
Einkommensteuer fällt durch die Schenkung nicht an, weil eine unentgeltliche Übertragung keine Veräußerung nach § 23 EStG ist. Schenkungsteuer entsteht nur, wenn der Kurswert am Schenkungstag zusammen mit früheren Schenkungen derselben Person aus zehn Jahren den Freibetrag übersteigt.
Läuft die Haltefrist beim Beschenkten neu an?
Nein. Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG wird dem Beschenkten die Anschaffung durch den Schenker zugerechnet. Er übernimmt Kaufdatum und Anschaffungskosten, die einjährige Frist läuft einfach weiter.
Wie hoch ist der Freibetrag, wenn ich meinem Kind Bitcoin schenke?
Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, der alle zehn Jahre neu zur Verfügung steht. Von Mutter und Vater zusammen sind also bis zu 800.000 Euro in zehn Jahren steuerfrei.
Wie viel Bitcoin kann ich meinem Enkel steuerfrei schenken?
Enkel haben gegenüber jedem Großelternteil einen Freibetrag von 200.000 Euro in zehn Jahren. Ist der Elternteil des Enkels bereits verstorben, gilt wie bei Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro.
Welcher Freibetrag gilt bei Schenkungen an Freunde oder den unverheirateten Partner?
Für Freunde und unverheiratete Partner gilt die Steuerklasse III mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro in zehn Jahren. Für den übersteigenden Betrag beträgt der Steuersatz mindestens 30 Prozent.
Gilt der hohe Freibetrag auch, wenn ich meinen Eltern Bitcoin schenke?
Nein. Bei Schenkungen gehören Eltern zur Steuerklasse II mit 20.000 Euro Freibetrag. Die Steuerklasse I gilt für Eltern nur bei Erwerben von Todes wegen.
Welcher Kurs zählt bei der Bewertung für die Schenkungsteuer?
Maßgeblich ist der gemeine Wert nach § 9 BewG am Tag der Ausführung der Schenkung, also der Marktpreis, wenn die Coins beim Beschenkten ankommen. Dokumentiere den Kurs mit Quelle und Uhrzeit.
Senkt ein Kurssturz nach der Schenkung die Schenkungsteuer?
Nein. Die Steuer bemisst sich nach dem Wert am Schenkungstag. Fällt der Kurs danach, bleibt die Steuer unverändert, auch wenn die Coins inzwischen deutlich weniger wert sind.
Muss ich eine Bitcoin-Schenkung beim Finanzamt anzeigen?
Ja. Nach § 30 ErbStG müssen Beschenkter und Schenker eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung innerhalb von drei Monaten schriftlich anzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Ausgenommen sind notariell beurkundete Schenkungen; übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei.
Sind kleine Bitcoin-Geschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag steuerfrei?
Ja, übliche Gelegenheitsgeschenke sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Eine feste Betragsgrenze gibt es nicht; entscheidend ist, was im Verhältnis zum Anlass und zu den Vermögensverhältnissen üblich ist.
Darf ein minderjähriges Kind Bitcoin geschenkt bekommen?
Ja. Eine Schenkung ohne Auflagen bringt dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil und ist nach § 107 BGB wirksam. Bis zum 18. Geburtstag verwalten die Eltern das Vermögen des Kindes.
Kann mein Kind ein eigenes Konto bei einer Kryptobörse eröffnen?
In der Regel nicht. Große Börsen wie Bitvavo eröffnen Konten erst ab 18 Jahren, auch nicht mit Zustimmung der Eltern. Für Minderjährige bietet sich eine eigene Self-Custody-Wallet an, deren Seed-Phrase die Eltern getrennt verwahren.
Reicht es, die Bitcoin für mein Kind auf meinem eigenen Konto zu lassen?
Nein. Ohne Übertragung an eine dem Kind zugeordnete Adresse ist die Schenkung nicht ausgeführt. Steuerlich bleiben die Coins dann in der Regel dir zugerechnet, ebenso alle Gewinne beim Verkauf.
Muss mein Kind Steuern zahlen, wenn es geschenkte Bitcoin verkauft?
Nur bei einem Verkauf innerhalb der übernommenen Haltefrist, wenn der Gesamtgewinn im Jahr 1.000 Euro erreicht. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), beträgt die Einkommensteuer trotzdem null.
Ist es besser, Bitcoin zu verschenken oder zu verkaufen und Euro zu schenken?
Liegen die Coins im Gewinn und noch in der Haltefrist, ist das Verschenken der Coins meist günstiger, weil beim Schenker keine Einkommensteuer anfällt. Der Beschenkte trägt dann aber das Kursrisiko und übernimmt die laufende Haltefrist.
Kann ich eine Bitcoin-Schenkung zurückfordern?
Nur ausnahmsweise, etwa wenn du später verarmst und deinen angemessenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kannst (§ 528 BGB). Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn seit der Übergabe zehn Jahre vergangen sind (§ 529 BGB).
Was ändert die geplante Krypto-Steuerreform an Schenkungen?
Stand Oktober 2026 gilt unverändert § 23 EStG. Der Referentenentwurf vom 8. September 2026 sieht Abgeltungsteuer nur für Kryptowerte vor, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden; geschenkte Coins dürften nach heutiger Systematik das Kaufdatum des Schenkers behalten, bestätigt ist das aber nicht.
Welche Unterlagen sollte ich bei einer Bitcoin-Schenkung aufbewahren?
Bewahre die Kaufbelege des Schenkers, eine schriftliche Schenkungsvereinbarung, die Transaktions-ID, den Euro-Kurs am Schenkungstag mit Quelle und eine Kopie der Anzeige ans Finanzamt auf. Ohne Kaufbelege kann der Beschenkte die Haltefrist später nicht nachweisen.

Weiterlesen auf KryptoZukunft.com

Quellen

  1. § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte, gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026
  2. § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag 2026), abgerufen 17.10.2026
  3. § 7 ErbStG – Schenkungen unter Lebenden, abgerufen 17.10.2026
  4. § 9 ErbStG – Entstehung der Steuer, abgerufen 17.10.2026
  5. § 10 ErbStG – Steuerpflichtiger Erwerb, abgerufen 17.10.2026
  6. § 11 ErbStG – Bewertungsstichtag, abgerufen 17.10.2026
  7. § 13 ErbStG – Steuerbefreiungen, abgerufen 17.10.2026
  8. § 14 ErbStG – Berücksichtigung früherer Erwerbe, abgerufen 17.10.2026
  9. § 15 ErbStG – Steuerklassen, abgerufen 17.10.2026
  10. § 16 ErbStG – Freibeträge, abgerufen 17.10.2026
  11. § 19 ErbStG – Steuersätze, abgerufen 17.10.2026
  12. § 20 ErbStG – Steuerschuldner, abgerufen 17.10.2026
  13. § 30 ErbStG – Anzeige des Erwerbs, abgerufen 17.10.2026
  14. § 9 BewG – Gemeiner Wert, abgerufen 17.10.2026
  15. § 42 AO – Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, abgerufen 17.10.2026
  16. § 107 BGB, § 516 BGB, § 518 BGB, § 1642 BGB, § 2325 BGB, abgerufen 17.10.2026
  17. § 528 BGB und § 529 BGB, dejure.org, abgerufen 17.10.2026
  18. § 10 SGB V – Familienversicherung, abgerufen 17.10.2026
  19. vdek: Familienversicherung – Einkommensgrenzen 2026, Stand 22.12.2025
  20. beck-aktuell: BFH IX R 3/22 – Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig, 28.02.2023
  21. PwC Steuern+Recht: BMF-Schreiben Kryptowerte vom 06.03.2025, 07.03.2025
  22. CMS: Update des BMF-Schreibens zu Kryptowerten, 26.06.2025
  23. NWB Experten-Blog: Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung virtueller Währungen, 22.07.2019
  24. Rödl & Partner: Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen, 24.12.2022
  25. BaFin: Wissenslücken bei Krypto-Anlegerinnen und -Anlegern, 25.08.2026
  26. ESMA/EBA/EIOPA: Warning on crypto-assets, 2025
  27. Verbraucherzentrale: Mein Kind wird 18, 28.08.2025
  28. Verbraucherzentrale: Sinnvoll für Kinder und Enkelkinder sparen, 04.07.2025
  29. Bitvavo Support: Can I open a Bitvavo account if I’m under 18?, abgerufen 17.10.2026
  30. BIP-39: Mnemonic code for generating deterministic keys, GitHub bitcoin/bips

Zitiervorschlag

Rieger, Felix (2026): Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin verschenke? Schenkungsteuer, Haltefrist & Kinder – der Ratgeber 2026. KryptoZukunft.com, veröffentlicht am 17. Oktober 2026. https://kryptozukunft.com/2026/10/17/bitcoin-verschenken-steuern-schenkungsteuer-kinder/

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt den Rechtsstand vom 17. Oktober 2026 wieder; Gesetze, Verwaltungsauffassung und insbesondere die geplante Krypto-Steuerreform können sich ändern. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht. Kryptowerte sind hochvolatil, ein Totalverlust ist möglich. Für deine individuelle Situation wende dich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Entdecke mehr von Kryptozukunft

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen