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Schweiz genehmigt ersten echten Bitcoin-ETF für Privatanleger – und warum du ihn aus Deutschland trotzdem nicht kaufen kannst

Krypto News - Nachrichten Portal
Geöffnete Tresortür in einem dunklen Bankgewölbe mit einer leuchtenden goldenen Münze, im Hintergrund Bergsilhouetten – Symbol für den ersten Schweizer Bitcoin-Fonds
Inhaltsverzeichnis (17)
  1. Schweiz genehmigt ersten echten Bitcoin-ETF für Privatanleger – und warum du ihn aus Deutschland trotzdem nicht kaufen kannst
  2. Was ist passiert?
  3. Wer steckt hinter BBIT und wie ist der Fonds aufgebaut?
  4. Was ist schon fix – und was ist noch offen?
  5. Warum ist ein Fonds etwas anderes als ein Bitcoin-ETP?
  6. Kannst du BBIT aus Deutschland kaufen?
  7. Warum gibt es in der EU keinen echten Bitcoin-ETF?
  8. Was bedeutet das steuerlich für deutsche Anleger?
  9. Rechner: ETP mit Haltefrist vs. Fondsmantel mit Abgeltungsteuer
  10. Was bedeutet die Zulassung für den Bitcoin-Kurs?
  11. Warum warnt die FINMA trotzdem so deutlich?
  12. Was solltest du jetzt tun – und was nicht?
  13. Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick
  14. Häufige Fragen zum Schweizer Bitcoin-ETF
  15. Weiterlesen auf KryptoZukunft.com
  16. Quellen
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Regulierung · Schweiz · Bitcoin

Schweiz genehmigt ersten echten Bitcoin-ETF für Privatanleger – und warum du ihn aus Deutschland trotzdem nicht kaufen kannst

Die FINMA hat am 20. Oktober 2026 den ersten Schweizer Publikumsfonds zugelassen, der direkt Bitcoin hält. Anbieter ist BIT Asset Management, Ticker BBIT, Handelsstart an der SIX im November. Für dich in Deutschland ist das spannend – aber vor allem als Lehrstück über Fonds, ETPs und die Steuer.

24. Oktober 2026Felix RiegerLesezeit ca. 12 Minuten
20.10.2026FINMA genehmigt den ersten Schweizer Bitcoin-Publikumsfonds
Nov. 2026geplanter Handelsstart von BBIT an der SIX, ohne festes Datum
81.540 $Bitcoin am 24.10.2026, rund 72.850 € (EZB-Kurs 1,1193)
0EU-Länder, in denen BBIT öffentlich angeboten werden soll

Was ist passiert?

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 20. Oktober 2026 erstmals einen börsengehandelten Publikumsfonds genehmigt, der direkt in Bitcoin investiert – und dafür eine Ausnahme von den üblichen Risikoverteilungsvorschriften gewährt.

Die FINMA stuft das Produkt als Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „übrige Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderem Risiko ein FINMA, 20.10.2026. Normalerweise muss ein Fonds für Privatanleger sein Geld breit streuen. Bei einem Fonds, der nur ein einziges Asset hält, geht das naturgemäß nicht. Die Aufsicht begründet die Ausnahme damit, dass Bitcoin im Vergleich zu anderen Kryptowährungen eine lange Handelsgeschichte und ein besonders hohes Handelsvolumen hat FINMA, 20.10.2026.

Wichtig für die Einordnung: Das ist eine Bitcoin-spezifische Entscheidung, keine Generalerlaubnis für Ein-Coin-Fonds investingLive, 20.10.2026. Einen Fonds mit einem Korb aus Kryptowährungen hatte die FINMA schon 2021 bewilligt – allerdings nur für qualifizierte Anleger finews.ch, 20.10.2026. Vom Profi-Korb zum Bitcoin-Fonds für jedermann hat es also fünf Jahre gedauert.

Den Namen des Anbieters nannte die FINMA nicht. Den lieferte zwei Tage später das Unternehmen selbst: BIT Asset Management AG, eine FINMA-regulierte Tochter der Kryptoplattform BIT, bringt den „Bitcoin Fund ETF“ unter dem Ticker BBIT an die SIX Swiss Exchange BIT, 20.10.2026 Parameter, 23.10.2026.

Wer steckt hinter BBIT und wie ist der Fonds aufgebaut?

BBIT ist laut Anbieter ein vertraglicher Anlagefonds nach Schweizer Recht, der ausschließlich Bitcoin hält – keine Futures, keine Derivate, kein Hebel – und dessen Vermögen getrennt von der Fondsleitung als Sondervermögen verwahrt wird (Stand 24. Oktober 2026).

Laut Pressemitteilung investiert der Fonds ausschließlich in Bitcoin. Einen Hebel gibt es nicht, allerdings darf der Fonds vorübergehend bis zu 25 % Kredit aufnehmen, etwa um Rücknahmen zu bedienen. Das Gesamtengagement kann damit kurzfristig bis 125 % des Nettoinventarwerts reichen BIT, 20.10.2026. Ein Detail, das man kennen sollte.

Laut finews firmierte BIT Asset Management früher als Matrixport Asset Management finews.ch, 20.10.2026. Das Verkaufsargument des Anbieters: Bitcoin über ein ganz normales Schweizer Bankkonto BIT, 20.10.2026.

Noch offen sind ausgerechnet die Punkte, die Anleger am meisten interessieren: Gebühren, konkreter Verwahrer und das genaue Startdatum. Weder die Pressemitteilung noch die bisherigen Berichte nennen sie FinanceFeeds, 21.10.2026. Die FINMA verweist für die Verwahrung auf ihre Aufsichtsmitteilung 01/2026 vom 12. Januar 2026, die operationelle und Verwahrungsrisiken senken soll FINMA, 20.10.2026.

Was ist schon fix – und was ist noch offen?

Fix sind am 24. Oktober 2026 nur die Genehmigung, der Anbieter, der Ticker BBIT und der Handelsplatz SIX; Startdatum, Gebühren und Verwahrer sind noch nicht veröffentlicht.

PunktStatusDetails
FINMA-Genehmigungerledigt20.10.2026, Kategorie „übrige Fonds für alternative Anlagen“
Anbieter und TickererledigtBIT Asset Management AG, „Bitcoin Fund ETF“, BBIT
Börsenstart SIXgeplantNovember 2026, noch kein Datum
Gebühren (TER)offennicht veröffentlicht
Verwahreroffen„unabhängig“, Name nicht genannt
Vertrieb in der EUnicht geplantöffentliches Angebot nur in der Schweiz
Weitere Schweizer Anbieterin PrüfungGesuche eingereicht oder angekündigt, keine Namen

Warum ist ein Fonds etwas anderes als ein Bitcoin-ETP?

Ein Fonds wie BBIT ist Sondervermögen, das im Konkurs der Fondsleitung den Anlegern gehört; ein Bitcoin-ETP ist dagegen rechtlich eine Schuldverschreibung des Emittenten, bei der die Bitcoin als Sicherheit hinterlegt sind.

Genau diesen Unterschied stellt BIT in den Vordergrund: Die meisten europäischen Bitcoin-Produkte seien ETPs, also Schuldtitel mit Emittentenrisiko Cointelegraph, 23.10.2026. Formal stimmt das, dramatisieren sollte man es nicht: Physisch besicherte ETPs hinterlegen die Bitcoin bei einem Verwahrer, im Fall des iShares Bitcoin ETP etwa in Cold Storage bei Coinbase Luxembourg iShares Factsheet, Okt. 2026. Das Emittentenrisiko ist damit nicht null, aber stark begrenzt.

Vereinfacht: Beim Fonds gehört dir ein Anteil am Tresor, beim ETP hast du einen Schuldschein mit dem Tresorinhalt als Pfand. In beiden Fällen liegen die Bitcoin tatsächlich im Tresor. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn etwas schiefgeht. Wie das bei Plattformen generell läuft, haben wir in unserem Ratgeber Was passiert mit meinen Coins, wenn die Krypto-Börse pleite geht? ausführlich erklärt.

Kleine Ironie am Rande: Viele der Bitcoin-ETPs, die du in Deutschland kaufst, kommen selbst aus der Schweiz. Der Emittent des iShares Bitcoin ETP ist die iShares Digital Assets AG mit Sitz in Zürich iShares Factsheet, Okt. 2026. Die Schweiz ist also längst Bitcoin-Produktland – nur eben bisher ohne Fondsmantel. An der SIX sind Bitcoin-Produkte seit Jahren handelbar, aber als ETPs ohne Fondsstatus finews.ch, 20.10.2026. Einen Überblick über alle Varianten findest du in unserem Grundlagenartikel Krypto-ETFs 2026: ETF, ETP oder ETN.

Kannst du BBIT aus Deutschland kaufen?

Nein, Stand 24. Oktober 2026 ist das öffentliche Angebot von BBIT nur in der Schweiz genehmigt, und die Website des Anbieters richtet sich ausdrücklich nicht an Personen mit Wohnsitz in der EU oder im EWR.

Das ist der Haken, den viele Schlagzeilen verschweigen. Der Vertrieb ist auf Schweizer Einwohner beschränkt, ein internationales öffentliches Angebot ist nicht geplant Parameter, 23.10.2026. Auf der Produktseite steht zudem, dass sie sich nicht an Einwohner der EU, des EWR oder anderer eingeschränkter Länder richtet BIT, 20.10.2026.

Auch technisch wäre es schwierig. Ein Nicht-EU-Fonds bräuchte für den Vertrieb an deutsche Privatanleger eine Vertriebsanzeige bei der BaFin nach dem Kapitalanlagegesetzbuch und ein PRIIPs-Basisinformationsblatt. Aus der Praxis: Ohne beides blockieren deutsche Broker die Order meist, selbst wenn sie Zugang zur SIX haben.

Unsere Einschätzung: Am Kaufweg ändert sich für dich nichts – Direktkauf über eine regulierte Plattform (Anleitung: Bitcoin kaufen 2026) oder physisch besicherte ETPs über den Broker. Neu ist seit Oktober auch der Weg über die Hausbank: Die Sparkassen haben den Kryptohandel per App gestartet.

Warum gibt es in der EU keinen echten Bitcoin-ETF?

In der EU gibt es keinen echten Bitcoin-ETF, weil börsengehandelte Publikumsfonds praktisch immer als OGAW (UCITS) aufgelegt werden und OGAW-Fonds Kryptowerte nicht direkt halten dürfen; deshalb weichen Anbieter auf ETPs aus.

Die OGAW-Regeln erlauben nur bestimmte Vermögenswerte, Bitcoin gehört nicht dazu. Die Schweiz hat ein eigenes Fondsrecht und konnte über die Kategorie der alternativen Anlagen gehen. In den USA sind Bitcoin-Spot-ETFs schon seit Januar 2024 zugelassen finews.ch, 20.10.2026, und auch Japan hat inzwischen den Weg für Bitcoin-ETFs frei gemacht. Europa bleibt der große Markt, in dem Privatanleger fast nur über Schuldverschreibungen investieren.

Schlimm ist das weniger, als es klingt: Die ETP-Struktur hat für deutsche Anleger sogar einen Steuervorteil.

Was bedeutet das steuerlich für deutsche Anleger?

Vollständig physisch besicherte Bitcoin-ETPs mit Lieferanspruch werden in Deutschland nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 wie Bitcoin selbst behandelt und sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei; ein Fonds wie BBIT würde dagegen nach unserer Einschätzung unter das Investmentsteuergesetz fallen.

Für ETPs gilt: Weil die Schuldverschreibung einen Sachleistungsanspruch auf Bitcoin vermittelt und keine Kapitalforderung, greift nicht die Abgeltungsteuer nach § 20 EStG, sondern die Regel für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG – analog zur BFH-Rechtsprechung bei Gold-Schuldverschreibungen 21Shares, Steuerinfo DE, Sept. 2025. Das ist die Darstellung eines Emittenten; im Einzelfall entscheidet dein Finanzamt.

Beim Fonds wären nach unserem Verständnis Gewinne in Deutschland Kapitaleinkünfte: Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, also 26,375 %, unabhängig von der Haltedauer – dazu käme jährlich die Vorabpauschale. Eine Teilfreistellung wie bei Aktienfonds gäbe es für einen reinen Bitcoin-Fonds nicht. Der „sicherere“ Fondsmantel wäre für dich nach heutigem Recht steuerlich der schlechtere.

Das kann sich allerdings ändern. Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Reform, nach der Krypto-Gewinne künftig der Abgeltungsteuer unterliegen und die einjährige Haltefrist wegfallen soll; ein Ministeriumssprecher sagte, die Ausgestaltung werde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt BTC-ECHO, 09.09.2026. Nach dem Referentenentwurf sollen Altbestände bis Ende 2026 unter die alten Regeln fallen – die Details haben wir in Klingbeils Krypto-Steuer: Der Referentenentwurf nennt einen Stichtag und im Erklärstück zur Abschaffung der Einjahresfrist aufgeschlüsselt. Ob und wie ETPs von der Reform erfasst werden, ist in den uns vorliegenden Berichten nicht geklärt. Beschlossen ist noch nichts; eine Petition gegen die Pläne hat das Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht CIO.de/dpa, 06.08.2026.

Wie die Schweiz selbst Kryptogewinne besteuert, steht in Kryptosteuern Schweiz.

Rechner: ETP mit Haltefrist vs. Fondsmantel mit Abgeltungsteuer

Vereinfachtes Modell nach heutigem Recht: ETP länger als 12 Monate gehalten (steuerfrei nach § 23 EStG), Fonds mit 26,375 % Abgeltungsteuer auf den Gewinn beim Verkauf. Ohne Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag, Vorabpauschale und Ordergebühren. Rendite und Fonds-TER sind Annahmen – die echte BBIT-Gebühr ist noch nicht veröffentlicht.

ETP – Endwert nach Kosten, steuerfrei14.511 €
Fonds – Endwert vor Steuer14.330 €
Fonds – Abgeltungsteuer inkl. Soli1.142 €
Fonds – Endwert nach Steuer13.188 €
Vorsprung des ETP1.323 €

Davon gehen rund 181 € auf die höhere Fondsgebühr und 1.142 € auf die Steuer zurück.

Mit den Standardwerten liegt das ETP nach fünf Jahren rund 1.323 € vorn. Nur etwa 181 € davon stammen aus der höheren angenommenen Fondsgebühr, 1.142 € aus der Steuer – die Verpackung zählt mehr als ein paar Zehntelprozent TER. Aber: Fällt die Haltefrist für ab 2027 gekaufte Coins wie geplant weg, schrumpft dieser Vorsprung bei Neukäufen womöglich auf den reinen Gebührenunterschied. Und zur Gebühr selbst: Die TER des iShares Bitcoin ETP liegt bis Ende 2026 bei 0,15 % und steigt ab dem 1. Januar 2027 auf 0,25 % iShares Factsheet, Okt. 2026 – deshalb nutzt der Rechner 0,25 % als Standard.

Was bedeutet die Zulassung für den Bitcoin-Kurs?

Kurzfristig kaum etwas: Bitcoin notierte am 24. Oktober 2026 bei rund 81.540 Dollar und damit etwa 35 % unter dem Rekordhoch von 126.080 Dollar vom 6. Oktober 2025, und der Markt wird gerade von US-ETF-Abflüssen, Öl und Zinsen bewegt, nicht von der Schweiz.

Laut CoinMarketCap stand Bitcoin am Samstagmorgen bei 81.540 Dollar bei einer Marktkapitalisierung von rund 1,64 Billionen Dollar CoinMarketCap, 24.10.2026. Mit dem EZB-Referenzkurs von 1,1193 Dollar je Euro EZB, 23.10.2026 sind das rund 72.850 Euro. Zum Rekordhoch fehlen gut 35 % The Crypto Times, 23.10.2026.

Viel stärker als jede Schweizer Zulassung wirken die US-Spot-ETFs. Am 22. Oktober flossen dort netto 635,6 Millionen Dollar ab, am 23. Oktober weitere 137,9 Millionen. Über die letzten fünf Handelstage bleibt dank starker Tage am 19. und 21. Oktober trotzdem ein Plus von rund 301 Millionen Dollar Farside Investors, 23.10.2026. Für den Oktober insgesamt stehen nach SoSoValue-Daten rund 175 Millionen Dollar Nettoabflüsse Cointelegraph, 23.10.2026. Die Hintergründe zu Öl, KI-Aktien und Abflüssen findest du in unserer gestrigen Analyse Bitcoin-ETFs verlieren 635 Millionen Dollar an einem Tag. Am 27. und 28. Oktober tagt außerdem die US-Notenbank The Crypto Times, 23.10.2026.

Zum Größenvergleich: Allein der iShares Bitcoin Trust in den USA verwaltet laut finews rund 65 Milliarden Dollar finews.ch, 20.10.2026. Ein rein Schweizer Fonds wird davon weit entfernt bleiben. Das Signal zählt eher langfristig: Eine konservative Aufsicht stellt Bitcoin wegen Handelsgeschichte und Liquidität in eine eigene Kategorie. Grundlagen zur Anlageklasse findest du im Leitfaden Was ist Bitcoin?.

Warum warnt die FINMA trotzdem so deutlich?

Die FINMA betont in ihrer Mitteilung vom 20. Oktober 2026, dass Bitcoin auch über einen genehmigten ETF hoch riskant bleibt und das eingesetzte Kapital wegen starker Kursschwankungen erheblich an Wert verlieren kann.

Die Aufsicht verlangt, dass Anbieter die Verhaltensregeln des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG am Point of Sale strikt einhalten, inklusive klarer Hinweise zu Volatilität und Verlustrisiken sowie besonderer Sorgfalt bei der Angemessenheits- und Eignungsprüfung FINMA, 20.10.2026. Ein ETF-Mantel macht Bitcoin bequemer, aber nicht ruhiger. Zahlen dazu findest du in Wie volatil ist Bitcoin wirklich?.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Bietet dir jemand „den neuen Schweizer Bitcoin-ETF“ für deutsche Anleger an, sei skeptisch: Stand 24. Oktober 2026 ist BBIT nur für Schweizer Einwohner gedacht.

Was solltest du jetzt tun – und was nicht?

Für deutsche Anleger besteht am 24. Oktober 2026 kein Handlungsbedarf: BBIT ist hier nicht erhältlich, und bestehende Bitcoin-ETPs oder Direktbestände behalten nach heutigem Recht ihre steuerlichen Eigenschaften.

Wichtiger als die Schweizer Zulassung ist für dich die deutsche Steuerdebatte. Wenn du ohnehin Bitcoin kaufen wolltest, lohnt ein Blick auf den geplanten Stichtag zum Jahresende – Hintergründe zu allen Änderungen stehen in Krypto Steuern 2026. Wer regelmäßig kleine Beträge investiert, sollte prüfen, wie sich die geplante Reform auf einen Bitcoin-Sparplan auswirken würde. Und wer selbst verwahrt, findet in Cold Wallet oder Hot Wallet die Abwägung zur eigenen Verwahrung.

Was du nicht tun solltest: hektisch umschichten, weil irgendwo „erster echter ETF“ steht. Spannend wird es erst, wenn die Gebühren auf dem Tisch liegen und klar ist, wie Berlin die Krypto-Steuer gestaltet.

Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick

  • Laut KryptoZukunft.com-Analyse (Felix Rieger, Oktober 2026) ist BBIT der erste von der FINMA genehmigte Schweizer Publikumsfonds, der direkt Bitcoin hält; die Genehmigung erfolgte am 20. Oktober 2026.
  • Anbieter ist BIT Asset Management AG, der Handel an der SIX Swiss Exchange soll im November 2026 starten; ein Datum, die Gebühren und der Verwahrer sind noch nicht veröffentlicht.
  • Das öffentliche Angebot ist nur in der Schweiz genehmigt; Anleger mit Wohnsitz in Deutschland können BBIT derzeit nicht regulär kaufen.
  • Physisch besicherte Bitcoin-ETPs mit Lieferanspruch sind nach heutigem deutschem Recht nach einem Jahr steuerfrei; ein Fonds wäre nach unserer Einschätzung abgeltungsteuerpflichtig.
  • Im Rechner-Beispiel (10.000 €, 5 Jahre, 8 % p. a.) liegt das ETP rund 1.323 € vor dem Fonds, davon etwa 1.142 € durch die Steuer.
  • Für den Bitcoin-Kurs (81.540 Dollar am 24. Oktober 2026) sind US-ETF-Flüsse, Öl und die Fed-Sitzung am 27. und 28. Oktober aktuell deutlich wichtiger.

Als ich die FINMA-Meldung gelesen habe, war mein erster Gedanke: endlich ein echter Bitcoin-Fonds in Europa. Mein zweiter: Für meine Leser in Deutschland ändert sich praktisch nichts. Ich finde die Entscheidung trotzdem bemerkenswert, weil gerade die Schweizer Aufsicht nicht für Experimente bekannt ist. Wenn sie Bitcoin eine Ausnahme von den Streuungsregeln gewährt und das mit Handelsgeschichte und Liquidität begründet, ist das ein Ritterschlag für die Anlageklasse. Gleichzeitig ärgert mich ein bisschen, wie das Thema verkauft wird. Das Wort ETF klingt nach Sicherheit, nach MSCI World und Sparplan. Bitcoin bleibt aber Bitcoin, egal in welcher Verpackung. Und für uns in Deutschland wäre ausgerechnet der Fondsmantel steuerlich heute der schlechtere Weg. Ich selbst sehe deshalb keinen Grund, an meiner Aufstellung etwas zu ändern. Ich beobachte stattdessen zwei Dinge sehr genau: welche Gebühren BBIT am Ende verlangt und was aus Klingbeils Reform wird. Das zweite betrifft dich deutlich mehr als jede Zulassung in Bern. Das hier ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Felix Rieger · Gründer & Chefredakteur · KryptoZukunft.com · 24. Oktober 2026

Häufige Fragen zum Schweizer Bitcoin-ETF

Was ist BBIT?
BBIT ist der Ticker des „Bitcoin Fund ETF“ von BIT Asset Management AG. Es ist der erste von der FINMA genehmigte Schweizer Publikumsfonds, der direkt in Bitcoin investiert. Die Genehmigung erfolgte am 20. Oktober 2026.
Kann ich den Schweizer Bitcoin-ETF aus Deutschland kaufen?
Derzeit nein. Das öffentliche Angebot ist nur in der Schweiz genehmigt, und der Anbieter richtet sich ausdrücklich nicht an Einwohner der EU oder des EWR. Ein internationaler Vertrieb ist laut Berichten nicht geplant.
Wann startet der Handel von BBIT?
Der Handel an der SIX Swiss Exchange soll im November 2026 beginnen. Ein genaues Datum hat BIT Asset Management bis zum 24. Oktober 2026 nicht genannt.
Wie hoch sind die Gebühren von BBIT?
Noch nicht veröffentlicht. Zum Vergleich: Der iShares Bitcoin ETP kostet bis Ende 2026 0,15 % und ab 2027 0,25 % pro Jahr.
Wer verwahrt die Bitcoin des Fonds?
BIT spricht von einer unabhängigen Verwahrung, nennt den Verwahrer aber nicht. Die FINMA verweist auf ihre Aufsichtsmitteilung 01/2026 vom 12. Januar 2026, die Verwahrungsrisiken begrenzen soll.
Was ist der Unterschied zwischen Bitcoin-ETF und Bitcoin-ETP?
Ein ETF ist Sondervermögen, das den Anlegern gehört. Ein ETP ist eine Schuldverschreibung des Emittenten, bei physischer Besicherung durch hinterlegte Bitcoin gedeckt – mit begrenztem Emittentenrisiko.
Warum gibt es in der EU keinen Bitcoin-ETF?
Börsengehandelte Fonds in der EU werden praktisch immer als OGAW aufgelegt, und OGAW-Fonds dürfen Kryptowerte nicht direkt halten. Deshalb bieten Emittenten in der EU Bitcoin über ETPs an.
Sind Bitcoin-ETPs in Deutschland nach einem Jahr steuerfrei?
Vollständig physisch besicherte ETPs mit Lieferanspruch werden nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 wie Bitcoin behandelt und sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Ob das nach der geplanten Krypto-Steuerreform so bleibt, ist offen.
Wie würde ein Bitcoin-Fonds in Deutschland besteuert?
Nach unserer Einschätzung unter das Investmentsteuergesetz: 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli unabhängig von der Haltedauer, plus Vorabpauschale, ohne Teilfreistellung. Im Einzelfall Steuerberater fragen.
Bewegt die Schweizer Zulassung den Bitcoin-Kurs?
Kurzfristig kaum. Bitcoin lag am 24. Oktober 2026 bei rund 81.540 Dollar; Treiber sind derzeit US-ETF-Flüsse, der Ölpreis und die Fed-Sitzung am 27. und 28. Oktober.
Kommen weitere Bitcoin-ETFs in der Schweiz?
Ja, wahrscheinlich. Laut FINMA haben weitere Fondsanbieter Gesuche für Bitcoin-ETFs eingereicht oder angekündigt. Namen wurden nicht genannt.

Weiterlesen auf KryptoZukunft.com

Zitiervorschlag: Rieger, Felix (2026): Schweiz genehmigt ersten echten Bitcoin-ETF für Privatanleger – und warum du ihn aus Deutschland trotzdem nicht kaufen kannst. KryptoZukunft.com, veröffentlicht am 24. Oktober 2026. https://kryptozukunft.com/2026/10/24/schweiz-bitcoin-etf-bbit-finma/

Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Kryptowerte sind hochvolatil, ein Totalverlust ist möglich. Steuerliche Aussagen geben unseren Kenntnisstand vom 24. Oktober 2026 wieder und können sich durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung ändern; lass dich im Einzelfall von einem Steuerberater beraten. Kurse und Daten ohne Gewähr.