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Kryptoregulierung 2026: Was aus den Plänen von CDU und SPD wurde – Haltefrist-Streit, MiCA-Stichtag und DAC8 im Faktencheck

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Kryptoregulierung CDU
Inhaltsverzeichnis (29)
  1. Kryptoregulierung 2026: Was aus den Plänen von CDU und SPD wurde – und warum die Haltefrist doch wackelt
  2. Was planten CDU und SPD im April 2025 für Kryptowährungen?
  3. Was steht im Koalitionsvertrag 2025 tatsächlich zu Kryptowerten?
  4. Wird die Krypto-Haltefrist 2027 abgeschafft?
  5. Was steht im Referentenentwurf des Finanzministeriums konkret?
  6. Warum hat das Kabinett am 14. Oktober 2026 nicht über die Krypto-Steuer entschieden?
  7. Ist die CDU bei der Krypto-Haltefrist umgefallen?
  8. Warum hat der Bundestag den Grünen-Entwurf zur Haltefrist abgelehnt, wenn die Regierung sie selbst abschaffen will?
  9. Was bringt die Petition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist?
  10. Gilt die neue Krypto-Steuer auch für Bitcoin, die ich heute schon besitze?
  11. Wie viel Steuer zahle ich nach dem neuen Modell auf 5.000 Euro Krypto-Gewinn?
  12. Wer gewinnt und wer verliert durch die Abgeltungsteuer auf Krypto?
  13. Soll ich noch vor dem 31. Dezember 2026 Krypto kaufen?
  14. Kommt nach Krypto auch die Haltefrist für Gold weg?
  15. Wie viele Krypto-Anbieter haben seit dem 1. Juli 2026 eine MiCA-Lizenz?
  16. Was hat sich nach dem MiCA-Stichtag für deutsche Anleger konkret geändert?
  17. Was meldet meine Krypto-Börse durch DAC8 ans Finanzamt?
  18. Welche Rolle spielt die BaFin nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz?
  19. Was ist mit DeFi und Stablecoins – sind die jetzt auch reguliert?
  20. Wie viele Deutsche besitzen Krypto – und wen trifft die Reform?
  21. Wie viel Geld will der Staat mit der Krypto-Steuer einnehmen?
  22. Wie besteuern andere Länder Krypto im Vergleich zu Deutschland?
  23. Wie geht es bis zum 1. Januar 2027 mit der Krypto-Steuer weiter?
  24. Was sollte ich als Krypto-Anleger jetzt konkret tun?
  25. Quiz: Wie gut kennst du den Stand der Kryptoregulierung?
  26. Häufige Fragen zur Kryptoregulierung 2026 (FAQ)
  27. Weiterlesen
  28. Quellen
  29. Ähnliche Beiträge
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Regulierung & Steuer · Stand 17. Oktober 2026

Kryptoregulierung 2026: Was aus den Plänen von CDU und SPD wurde – und warum die Haltefrist doch wackelt

Im April 2025 sah es so aus, als hätte die SPD den Kampf um die steuerfreie Haltefrist verloren. Anderthalb Jahre später liegt ein Referentenentwurf aus dem Finanzministerium auf dem Tisch, der Krypto-Gewinne ab 2027 unter die Abgeltungsteuer stellen will. Gleichzeitig ist MiCA seit dem 1. Juli 2026 ohne Übergangsfrist scharf, und DAC8 liefert deine Börsendaten ans Finanzamt. Hier ist der ehrliche Stand – mit drei Rechnern, Zeitplan und allen Quellen.

Erstveröffentlichung: 10. April 2025Aktualisiert: 17. Oktober 2026Felix RiegerLesezeit: ca. 32 Min.
31.12.2026Geplanter Stichtag: Nur Käufe danach fallen unters neue Recht
26,375 %Abgeltungsteuer inkl. Soli laut Entwurf, egal wie lange du hältst
445 : 132Bundestag lehnt Grünen-Entwurf ab (8. Oktober 2026)
14.10.2026Kabinettstermin verstrichen – kein Beschluss
57 von 243MiCA-Lizenzen in der EU entfallen auf Deutschland (Juni 2026)
72.541 €Bitcoin-Kurs am 17. Oktober 2026, rund 35 % unter dem Allzeithoch
Korrektur & was neu ist: Dieser Artikel erschien erstmals am 10. April 2025 und wurde zuletzt am 1. Juni 2026 aktualisiert. Damals schrieben wir: „Die SPD-Steuerreform scheiterte: Die 1-Jahres-Haltefrist bleibt.“ Das stimmt so nicht mehr. Seit dem Haushaltsentwurf 2027 vom Juli 2026 und dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 plant die Regierung, Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, als Kapitalerträge mit 25 % Abgeltungsteuer zu besteuern. Beschlossen ist davon noch nichts: Das Kabinett hat am 14. Oktober 2026 nicht entschieden. Neu in dieser Fassung sind außerdem die Bilanz nach dem MiCA-Stichtag vom 1. Juli 2026, der Stand zu DAC8, die Bundestagsabstimmung vom 8. Oktober, die Petition vom 12. Oktober und drei Rechner, mit denen du deine eigene Lage durchspielen kannst.

Wenn du nur zwei Minuten hast: Für Coins, die du heute schon besitzt, ändert sich nach dem aktuellen Entwurf nichts. Sie bleiben nach einem Jahr steuerfrei. Was sich ändern könnte, betrifft alles, was du ab dem 1. Januar 2027 kaufst – inklusive Sparplänen und Tauschgeschäften. Und weil Politik selten so läuft wie angekündigt, zeigen wir dir unten auch, was passiert, wenn der Zeitplan reißt. Die tagesaktuelle Einordnung des Entwurfs findest du in unserer Analyse Klingbeils Krypto-Steuer und der Stichtag für Altbestände. Dieser Artikel hier hat einen anderen Fokus: Er verfolgt, was aus den politischen Versprechen von 2025 wurde, und ordnet Steuer, Aufsicht und Meldepflichten zusammen ein.

Was planten CDU und SPD im April 2025 für Kryptowährungen?

Im April 2025 standen in den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD fünf Krypto-Eckpunkte im Raum: Lizenzpflicht für Anbieter, Meldepflichten, eine Steuerreform mit Abschaffung der Haltefrist, die BaFin als zentrale Aufsicht und Blockchain-Förderung.

Die Ausgangslage war damals klar verteilt. Die SPD-Arbeitsgruppe Finanzen wollte Krypto-Gewinne „wie Kapitaleinkünfte“ besteuern, also die einjährige Spekulationsfrist streichen. Die Union hielt dagegen. Sie argumentierte, dass Bitcoin steuerlich wie Gold oder Fremdwährungen behandelt wird und eine Sonderregel für Krypto das System verbiegen würde. Im fertigen Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 tauchte die Haltefrist dann gar nicht auf BTC-ECHO, 10.04.2025. Viele, auch wir, haben das als Sieg der Union gelesen.

Die übrigen vier Punkte waren weniger umstritten, weil sie ohnehin aus Brüssel kamen. Die EU-Verordnung MiCA zur Regulierung der Kryptomärkte war beschlossen, die Richtlinie DAC8 zum automatischen Steuer-Informationsaustausch ebenfalls. Deutschland musste beides nur noch umsetzen. Rückblickend ist das die wichtigste Lehre aus dem Originalartikel: Fast alles, was 2025 als „Plan der neuen Regierung“ diskutiert wurde, war in Wahrheit europäisches Pflichtprogramm. Der einzige echte nationale Gestaltungsspielraum lag bei der Einkommensteuer. Und genau dort tobt der Streit bis heute.

Was steht im Koalitionsvertrag 2025 tatsächlich zu Kryptowerten?

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 erwähnt weder die Abschaffung der Krypto-Haltefrist noch eine höhere Kapitalertragsteuer; er kündigt nur an, die Regulierung von Kryptowerten auf Lücken zu prüfen und einen digitalen Euro zu unterstützen.

Wörtlich verspricht der Vertrag, die Regulierung von Kryptowerten, des Grauen Kapitalmarkts und von Schattenbanken „auf Lücken [zu] überprüfen“ und diese bei Bedarf zu schließen. Zum digitalen Euro heißt es, man unterstütze ihn, wenn er „einen echten Mehrwert liefert“, Bargeld ergänzt und die Privatsphäre schützt BTC-ECHO, 10.04.2025. Mehr steht da nicht.

Warum ist das wichtig? Weil beide Seiten den Vertrag heute für sich reklamieren. Die Unionsfraktion erklärte noch vor dem Haushaltsbeschluss, eine Abschaffung der Haltefrist sei „weder im Koalitionsvertrag vereinbart noch steuerpolitisch überzeugend begründet“. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte dagegen am 16. Juli 2026: „Wir haben in der Koalition verabredet, dass wir die Besteuerung von Kryptos voranbringen“ BTC-ECHO, 16.07.2026. Beides kann stimmen, weil „Lücken prüfen“ dehnbar ist. Unsere Einschätzung: Wer 2025 aus dem Schweigen des Vertrags eine Garantie für die Haltefrist abgeleitet hat, hat zu viel hineingelesen. Wir eingeschlossen.

Wird die Krypto-Haltefrist 2027 abgeschafft?

Stand 17. Oktober 2026 ist die Krypto-Haltefrist nicht abgeschafft: Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, als Kapitalerträge zu besteuern, doch das Kabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen.

Die Kurzfassung des Jahres 2026 geht so. Im Juli beschloss das Kabinett den Haushaltsentwurf 2027, der privat gehaltene Kryptowerte künftig den Kapitaleinkünften zuordnen will. Die Union, die im Finanzausschuss kurz vorher noch einen Grünen-Antrag zur Abschaffung der Haltefrist abgelehnt hatte, trug den Haushalt mit. Der frühere FDP-Abgeordnete Frank Schäffler kommentierte auf X: „Das heißt: Die CDU ist umgefallen“ BTC-ECHO, 16.07.2026. Ende September folgte der 16-seitige Referentenentwurf, Mitte Oktober ein geplatzter Kabinettstermin.

Ein Referentenentwurf ist die früheste Stufe eines Gesetzes. Er hat keine Rechtswirkung. Bevor daraus etwas wird, müssen das Kabinett zustimmen, der Bundestag in drei Lesungen beraten und der Bundesrat mitspielen. Das alles bis zum 1. Januar 2027 zu schaffen, nennen selbst nüchterne Beobachter ein enges Fenster; die nächste Bundesrats-Plenarsitzung ist am 20. November 2026 CryptoTicker, 16.10.2026. Für das Steuerjahr 2026 gilt ohnehin unverändert § 23 EStG.

Aus der Praxis: Ich bekomme gerade fast täglich Mails mit der Frage, ob man „jetzt schnell alles verkaufen“ soll. Die Antwort ist fast immer nein. Wer seine Coins seit über einem Jahr hält, kann heute steuerfrei verkaufen – und morgen auch noch, denn der Entwurf schützt Altbestände ausdrücklich. Panikverkäufe lösen eher Gebühren und neue Fristen aus, als dass sie Steuern sparen. Eine ausführlichere Vorgeschichte der Debatte liefert unser Hintergrund Was hinter der möglichen Abschaffung der Krypto-Haltefrist steckt.

Was steht im Referentenentwurf des Finanzministeriums konkret?

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 verschiebt Gewinne aus Kryptowerten von § 23 EStG in § 20 EStG, besteuert sie mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag unabhängig von der Haltedauer und gilt nur für Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden.

Die Formulierung im Entwurf ist präzise: Erfasst werden Kryptowerte, die „nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen“ sind. Gewinne daraus wären „unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig“. Der automatische Steuerabzug durch die Plattformen soll erst ab 2028 kommen, die materiellen Regeln ab 2027 BTC-ECHO, 30.09.2026. Eine Fachkanzlei, die sich den Entwurf genauer angesehen hat, nennt weitere Details: Verluste ließen sich künftig mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, es gälte der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, und auch Staking- und Lending-Erträge würden zu Kapitalerträgen Ruge Fehsenfeld, 10.09.2026.

RegelHeute (§ 23 EStG)Entwurf (§ 20 EStG, Käufe ab 1.1.2027)
SteuersatzPersönlicher Satz 14–45 % bei Verkauf innerhalb eines Jahres25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf = 26,375 % (plus ggf. Kirchensteuer)
HaltefristNach mehr als einem Jahr steuerfreiKeine – jeder Gewinn steuerpflichtig
Freibetrag / FreigrenzeFreigrenze: Gesamtgewinn unter 1.000 € pro Jahr bleibt frei, darüber alles steuerpflichtigSparer-Pauschbetrag 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) als echter Freibetrag – geteilt mit Zinsen, Dividenden, ETF-Gewinnen
VerlusteNur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbarMit anderen Kapitalerträgen verrechenbar
Staking/LendingSonstige Einkünfte, Freigrenze 256 €Kapitalerträge
Steuerabzug durch BörseNeinAb Januar 2028 geplant

Stand: Referentenentwurf vom 30.09.2026, Quellen: BTC-ECHO, Ruge Fehsenfeld, CryptoTicker; § 23 EStG laut gesetze-im-internet.de, abgerufen 17.10.2026. Der Entwurf kann sich im Verfahren noch ändern.

Zwei Punkte gehen in der öffentlichen Debatte gern unter. Erstens: Die heutige 1.000-Euro-Grenze ist eine Freigrenze. Das Gesetz spricht davon, dass Gewinne steuerfrei bleiben, wenn sie „weniger als 1 000 Euro“ betragen § 23 EStG, gesetze-im-internet.de. Bei 1.000 Euro Gewinn ist also alles steuerpflichtig. Der Sparer-Pauschbetrag im neuen Modell wäre dagegen ein echter Freibetrag. Zweitens: Ein Problem steckt im Steuerabzug. Fehlen der verkaufenden Börse die Kaufdaten, soll sie mit einer Ersatzbemessungsgrundlage rechnen. Ein Steuerberater hat durchgespielt, dass der Abzug dann bis zum Zehnfachen der tatsächlich geschuldeten Steuer betragen kann CryptoTicker, 16.10.2026. Zurückholen kannst du das zwar über die Steuererklärung, aber das Geld ist erst einmal weg. Wer Coins zwischen Wallets und Börsen hin- und herschiebt, sollte seine Kaufbelege also noch sorgfältiger aufbewahren als bisher. Was das Finanzamt dabei heute schon verlangt, erklärt unser Beitrag zum BMF-Schreiben und den Dokumentationspflichten.

Warum hat das Kabinett am 14. Oktober 2026 nicht über die Krypto-Steuer entschieden?

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 nicht über die Krypto-Steuer entschieden, weil die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf noch läuft; das Finanzministerium nannte keinen neuen Termin.

Der Termin war von mehreren Seiten angekündigt worden, unter anderem in der Berichterstattung über den Referentenentwurf. Am Ende tauchte das Vorhaben weder in den Ergebnissen der 62. Kabinettssitzung noch in der Regierungspressekonferenz auf. Das Ministerium erklärte, die Abstimmungen liefen noch CryptoTicker, Oktober 2026. Die Verbändeanhörung war erst am 6. Oktober zu Ende gegangen. Die Bundessteuerberaterkammer bezweifelte öffentlich, dass die Stellungnahmen in so kurzer Zeit seriös ausgewertet werden können.

Unsere Einschätzung: Ein verpasster Kabinettstermin ist kein Ende des Vorhabens, aber ein Signal. Entweder hakt es zwischen den Ressorts, oder der Entwurf wird nachgebessert, etwa beim Ersatz-Steuerabzug oder bei der Frage, ob Gold mit einbezogen wird. Für dich heißt das vor allem: Der Stichtag 31. Dezember 2026 steht im Entwurf weiter drin, aber je später das Kabinett beschließt, desto wahrscheinlicher ist eine Verschiebung des Starttermins. Seriös vorhersagen kann das derzeit niemand.

Ist die CDU bei der Krypto-Haltefrist umgefallen?

Die CDU/CSU hat im Juli 2026 den Haushaltsentwurf 2027 mitgetragen, der Kryptowerte den Kapitaleinkünften zuordnen will, obwohl sie die Abschaffung der Haltefrist zuvor öffentlich abgelehnt hatte; ein klares Nein zur Reform gibt es von der Union seitdem nicht mehr.

Die Positionen haben sich über das Jahr sichtbar verschoben. Im Frühjahr warnte die Unionsfraktion im Finanzausschuss noch vor einem „Systembruch“ gegenüber Gold und Fremdwährungen und forderte stattdessen einen besseren Steuervollzug BTC-ECHO, 16.07.2026. In der Bundestagsdebatte vom 8. Oktober klang das schon anders. Olav Gutting nannte die Haltefrist eine Grundentscheidung des Steuerrechts; wer sie ungerecht finde, müsse die Frage „offen und systematisch für vergleichbare Fälle“ stellen. Fritz Güntzler erinnerte daran, dass Aktien früher ebenfalls Spekulationsgeschäfte waren und später zu Kapitaleinkünften wurden – Ähnliches werde nun bei Krypto diskutiert, „auch innerhalb der Koalition“ CryptoTicker, 08.10.2026.

Das ist kein Bekenntnis zur Haltefrist, eher eine Vorbereitung darauf, sie systematisch zu reformieren. Wer sich die Positionen der Union aus dem vergangenen Jahr genauer ansehen will, findet sie in unserem Artikel zum Krypto-Masterplan der CDU. Ob man das „Umfallen“ nennt, ist Geschmackssache. Fair ist: Die Union hat ihr Versprechen von 2025 nicht gehalten, aber sie hat einen Bestandsschutz für Altbestände mit durchgesetzt. Ohne den Stichtag wäre der Entwurf für Millionen Anleger deutlich härter ausgefallen.

Warum hat der Bundestag den Grünen-Entwurf zur Haltefrist abgelehnt, wenn die Regierung sie selbst abschaffen will?

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist am 8. Oktober 2026 mit 445 zu 132 Stimmen abgelehnt, weil die Koalition aus CDU/CSU und SPD einen eigenen Weg über die Abgeltungsteuer verfolgt und die AfD die Abschaffung grundsätzlich ablehnt.

Der Grünen-Entwurf (Drucksache 21/5752 vom 5. Mai 2026) wollte die Jahresfrist für Kryptowerte streichen und Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belasten, nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer. Gelten sollte das für alles, was nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurde; die Grünen rechneten mit Mehreinnahmen von „mindestens etwa 5 Mrd. Euro“ Bundestag, Drs. 21/5752, 05.05.2026. In der namentlichen Abstimmung stimmten CDU/CSU (198), AfD (134) und SPD (112) geschlossen mit Nein, Grüne (76) und Linke (54) mit Ja CryptoTicker, 08.10.2026.

Nach Berechnung von KryptoZukunft.com entsprechen 445 Nein-Stimmen 77,1 % der abgegebenen 577 Stimmkarten. Das klingt nach einem klaren Votum für die Haltefrist. Ist es aber nicht. Die SPD lehnt den Entwurf ab, weil sie die Abgeltungsteuer will, nicht weil sie die Haltefrist behalten möchte. Wer die Abstimmung als Entwarnung verkauft, hat sie nicht verstanden. Der wichtigste Unterschied zum Regierungsentwurf: Die Grünen wollten den persönlichen Steuersatz bis 45 % und einen früheren Stichtag. Für Anleger mit hohem Einkommen wäre der Grünen-Vorschlag teurer gewesen als das, was jetzt im Finanzministerium liegt.

Was bringt die Petition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist?

Die Petition zum Erhalt der Krypto-Haltefrist hat 44.439 Mitzeichnungen gesammelt und wurde am 12. Oktober 2026 öffentlich im Petitionsausschuss des Bundestags beraten; eine bindende Wirkung auf das Gesetzgebungsverfahren hat sie nicht.

Petentin Nicole Nowak forderte, die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG beizubehalten und Kryptowerte weiter als „andere Wirtschaftsgüter“ einzuordnen. Ihre Argumente: Rechtsunsicherheit, Nachteile für private Altersvorsorge und für den Standort. Sie kritisierte, dass der Entwurf kurzfristige Trader mit hohem Einkommen begünstige, während langfristige Sparer stärker belastet würden. Ein Vertreter des Finanzministeriums sagte, das Vorhaben sei noch in der Ressortabstimmung, das Ergebnis also offen Deutscher Bundestag, 12.10.2026.

Begleitet wurde sie von Steueranwalt Ingo Heuel, der darauf hinwies, dass schon die Einnahmeschätzungen auseinandergehen: „Das zeigt ja, dass es überhaupt noch nicht beschlussreif ist.“ Die Steuerberaterin Afra Stöhr nahm aus der Anhörung mit, „dass noch nicht final entschieden ist, ob die Haltefrist abgeschafft wird oder nicht“ BTC-ECHO, 12.10.2026. Realistisch betrachtet: Petitionen verändern selten Gesetze direkt. Sie erzeugen aber Öffentlichkeit, und die kann in einer Phase, in der die Ressorts noch verhandeln, durchaus Nachbesserungen beeinflussen.

Gilt die neue Krypto-Steuer auch für Bitcoin, die ich heute schon besitze?

Nein: Nach dem Referentenentwurf vom 30. September 2026 gilt die Abgeltungsteuer nur für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden; Bitcoin, die du bis zum 31. Dezember 2026 kaufst, bleiben nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.

Das ist die mit Abstand wichtigste Nachricht für die meisten Leser. Sie hat aber drei Haken, die du kennen solltest. Erstens zählt jeder Tausch als neuer Kauf. Wer im Februar 2027 Bitcoin in einen Stablecoin tauscht und später zurück, hat danach neue Bitcoin mit Anschaffungsdatum 2027 – und die fielen unters neue Recht. Zweitens setzt auch ein Tausch heute eine neue Jahresfrist in Gang CryptoTicker, Oktober 2026. Drittens ist der Stichtag ein Entwurfsstand. Wird das Gesetz später beschlossen, könnte sich auch der Stichtag nach hinten verschieben – theoretisch auch nach vorne, praktisch wäre eine Rückwirkung aber verfassungsrechtlich heikel.

Ein Alltagsbeispiel: Lisa hat im März 2024 für 3.000 Euro Bitcoin gekauft. Sie kann heute steuerfrei verkaufen und auch 2030 noch. Ihr Bruder Jonas startet im Januar 2027 einen Sparplan über 100 Euro im Monat. Jeder einzelne seiner Käufe wäre nach dem Entwurf beim Verkauf steuerpflichtig, egal ob nach drei Monaten oder dreißig Jahren. Wenn du für dein eigenes Kaufdatum wissen willst, in welches Regime es fällt und ab wann es steuerfrei wäre, nutze den Checker unten. Die Grundlagen der aktuellen Regel erklärt ausführlich unser Ratgeber Krypto-Haltefrist und Haushaltsentwurf: was gilt und was noch kein Gesetz ist.

Stichtag-Checker: Altes oder neues Steuerregime?

Altregime (§ 23 EStG): Kauf vor dem 1. Januar 2027. Steuerfreier Verkauf nach geltendem Recht ab dem 16.11.2027. Der geplante Stichtag 31.12.2026 betrifft diesen Kauf nach aktuellem Entwurf nicht.

Vereinfachte Berechnung: Die Frist beginnt mit dem Tag nach dem Kauf, ein steuerfreier Verkauf ist frühestens am Tag nach Ablauf eines Jahres möglich. Stichtag laut Referentenentwurf vom 30.09.2026, nicht beschlossen. Keine Steuerberatung.

Wie viel Steuer zahle ich nach dem neuen Modell auf 5.000 Euro Krypto-Gewinn?

Nach Berechnung von KryptoZukunft.com zahlst du nach dem geplanten Modell auf 5.000 Euro Krypto-Gewinn 1.055 Euro Steuer, wenn dein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro noch frei ist (26,375 % auf 4.000 Euro, ohne Kirchensteuer); nach heutigem Recht wären es bei mehr als einem Jahr Haltedauer 0 Euro.

Unsere Rechnung: 5.000 Euro Gewinn minus 1.000 Euro Pauschbetrag ergibt 4.000 Euro steuerpflichtig. Davon 25 % Abgeltungsteuer sind 1.000 Euro, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer, also 55 Euro. Macht 1.055 Euro. Hast du den Pauschbetrag schon mit ETF-Ausschüttungen oder Tagesgeldzinsen ausgeschöpft – was 2026 bei vielen Sparern der Fall ist –, steigt die Steuer auf 1.318,75 Euro. Für jemanden, der nach heutigem Recht einfach ein Jahr gewartet hätte, ist das ein echter Verlust.

Spannend wird es beim Vergleich mit Kurzfrist-Gewinnen. Wer heute innerhalb eines Jahres verkauft, zahlt seinen persönlichen Steuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % sind das auf 20.000 Euro Gewinn 8.400 Euro. Im neuen Modell wären es nach unserer Rechnung 5.011,25 Euro (26,375 % auf 19.000 Euro). Der Trader mit hohem Einkommen spart also gut 3.400 Euro, während der geduldige Langfrist-Anleger zahlt. Genau diesen Verteilungseffekt hat die Petentin im Bundestag kritisiert. Probier es mit deinen eigenen Zahlen aus:

Steuervergleich: heute vs. geplantes Modell

Heute (§ 23 EStG): 0 € · Geplant (§ 20 EStG): 1.055 € · Unterschied: 1.055 € mehr im neuen Modell.

Vereinfacht: ohne Kirchensteuer, ohne Soli auf die Einkommensteuer, ohne andere private Veräußerungsgewinne im selben Jahr. Neues Modell laut Referentenentwurf vom 30.09.2026 (26,375 %). Keine Steuerberatung.

Wer gewinnt und wer verliert durch die Abgeltungsteuer auf Krypto?

Durch die geplante Abgeltungsteuer auf Krypto verlieren vor allem langfristige Anleger, die heute nach einem Jahr steuerfrei verkaufen; profitieren würden Trader mit hohem Einkommen, die kurzfristige Gewinne künftig mit 26,375 % statt mit bis zu 45 % versteuern.

Man kann den Entwurf nicht fair bewerten, ohne beide Seiten zu sehen. Für die Reform spricht, dass die Sonderstellung von Krypto tatsächlich schwer zu erklären ist: Wer ETF-Anteile 20 Jahre hält, zahlt Abgeltungsteuer, wer Bitcoin ein Jahr und einen Tag hält, nichts. Außerdem würde die Verlustverrechnung mit anderen Kapitalerträgen manchen Anlegern helfen, die 2022 oder 2025 hohe Verluste gemacht haben. Und der Sparer-Pauschbetrag ist als echter Freibetrag großzügiger als die heutige Freigrenze, die bei 1.000 Euro abrupt kippt.

Gegen die Reform spricht, dass sie ausgerechnet das belohnt, was Politik eigentlich nicht fördern will: häufiges Traden. Der Blockchain Bundesverband argumentiert in seinem Positionspapier, die Haltefrist fördere langfristige Investitionen, und verweist auf den Bundesfinanzhof, der Kryptowerte wie Fremdwährungen und Gold behandelt Bundesblock, 06.07.2026. Eine Sonderregel nur für Krypto, so der Verband, könne gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Das ist eine Interessenvertretung, aber das Argument wird auch von Steuerjuristen geteilt.

Unsere Einschätzung: Ökonomisch ist die Angleichung an Aktien nachvollziehbar. Politisch ist die Umsetzung ungeschickt, weil sie nur Krypto trifft und Gold, Fremdwährungen oder Kunst außen vor lässt. Genau deshalb kam in der Anhörung wohl auch das Gold-Thema auf den Tisch.

Soll ich noch vor dem 31. Dezember 2026 Krypto kaufen?

Ein Kauf vor dem 31. Dezember 2026 würde nach dem aktuellen Entwurf die steuerfreie Haltefrist sichern, ist aber nur sinnvoll, wenn du ohnehin investieren willst; Steuervorteile rechtfertigen keinen überhasteten Einstieg in einen Markt, der am 17. Oktober 2026 rund 35 % unter seinem Allzeithoch notiert.

Bitcoin kostete am 17. Oktober 2026 laut CoinMarketCap rund 81.630 US-Dollar CoinMarketCap, 17.10.2026. Umgerechnet mit dem EZB-Referenzkurs von 1,1253 Dollar je Euro vom 16. Oktober EZB, 16.10.2026 sind das nach unserer Rechnung etwa 72.541 Euro. Das Allzeithoch vom 6. Oktober 2025 lag bei 126.198 Dollar; der Abstand beträgt damit gut 35 %. Wie nervös der Markt gerade ist, zeigt unser Bericht über Bitcoin kurz unter 80.000 Dollar nach heißen US-Inflationsdaten.

Ehrlich gesagt: Wir halten wenig davon, wegen eines Steuer-Stichtags „all in“ zu gehen. Wenn der Kurs 2027 weiter fällt, nützt dir die Steuerfreiheit auf einen Gewinn, den es nicht gibt, gar nichts. Sinnvoller ist eine andere Überlegung: Wer ohnehin plant, über die nächsten Monate zu investieren, kann einen Teil vorziehen. Und wer einen Sparplan hat, sollte verstehen, wie schnell der Anteil „neuer“ Coins im Depot wächst. Dafür ist der folgende Rechner gedacht.

Sparplan-Effekt: Wie viel deines Depots fällt künftig unters neue Recht?

Altbestand nach 10 Jahren: 17.908 € (steuerfrei nach Haltefrist) · Neubestand aus Sparplan: 32.495 € (64,5 % des Depots) · eingezahlt: 24.000 € · Gewinn im Neubestand: 8.495 € · darauf latente Steuer bei Verkauf: 2.240 €

Modellrechnung von KryptoZukunft.com: konstante Rendite, monatliche Verzinsung, 26,375 % auf den Gewinn des Neubestands ohne Pauschbetrag. Kryptomärkte schwanken stark; die Rendite ist eine Annahme, keine Prognose.

Die Standardwerte zeigen den Kern: Selbst wer heute schon 10.000 Euro investiert hat, hätte nach zehn Jahren Sparplan fast zwei Drittel seines Depots im neuen Regime. Langfristig wird die Haltefrist also auch für Bestandsanleger an Bedeutung verlieren. Der Bestandsschutz ist ein Übergang, kein Dauerzustand.

Kommt nach Krypto auch die Haltefrist für Gold weg?

Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums hat am 12. Oktober 2026 im Bundestag ins Gespräch gebracht, die einjährige Steuerfreiheit auch für weitere Wirtschaftsgüter wie Gold abzuschaffen; konkrete Pläne dafür gibt es nach Stand 17. Oktober 2026 nicht.

Der Hintergrund ist das Gleichbehandlungsargument. Wenn Kryptowerte heute steuerlich wie Gold behandelt werden und genau das der Grund ist, warum die Union eine Sonderregel ablehnt, dann liegt die Logik nahe: Man ändert beides. Das Ministerium hält die Sonderregelung für Krypto für schwer begründbar und deutete an, die Frage breiter zu stellen BTC-ECHO, 12.10.2026. Steueranwalt Heuel hatte in der Anhörung kritisiert, der Entwurf erkläre nicht, warum Gold anders behandelt werde.

Für Krypto-Anleger ist das ein zweischneidiges Signal. Kurzfristig könnte eine Ausweitung auf Gold den Entwurf rechtlich robuster machen und damit wahrscheinlicher. Langfristig würde sie den Widerstand vergrößern, weil Goldanleger eine deutlich breitere und ältere Wählergruppe sind. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass Gold noch in den Entwurf für 2027 rutscht; dafür wäre die Zeit zu knapp. Als Thema für die nächste Reformrunde ist es aber gesetzt.

Wie viele Krypto-Anbieter haben seit dem 1. Juli 2026 eine MiCA-Lizenz?

Laut ESMA-Interimsregister hatten am 26. Juni 2026, kurz vor Ende der MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026, insgesamt 243 Krypto-Dienstleister in EU und EWR eine Zulassung, davon 57 in Deutschland – rund 23 % aller Lizenzen.

Damit ist Deutschland mit Abstand der größte MiCA-Standort, vor Frankreich mit 26 Lizenzen Cointelegraph, 29.06.2026. Nach Berechnung von KryptoZukunft.com entfallen 23,5 % der Zulassungen auf Deutschland, 10,7 % auf Frankreich. Das ist ein interessanter Kontrast zur Steuerdebatte: Aufsichtsrechtlich ist Deutschland offenbar attraktiv, gerade weil viele Banken und Broker hier schon vor MiCA eine BaFin-Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft hatten und den Übergang vergleichsweise einfach schafften.

Die Kehrseite: Wer bis zum 1. Juli keine Lizenz hatte, musste das EU-Geschäft einstellen. ESMA hatte schon im April klargemacht, dass es keine Verlängerung gibt, und von nicht lizenzierten Anbietern geordnete Abwicklungspläne verlangt ESMA, 17.04.2026. Wie viele Plattformen das betraf und wie Betrüger die Migrationswelle ausnutzen, zeigt unser Bericht über mehr als 1.700 Plattformen, die den EU-Betrieb einstellen mussten. Das prominenteste Beispiel ist Binance, das den EU-Marktzugang verloren hat.

Was hat sich nach dem MiCA-Stichtag für deutsche Anleger konkret geändert?

Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Krypto-Dienstleister in der EU nur noch mit MiCA-Zulassung tätig sein; für deutsche Anleger heißt das: weniger Börsenauswahl, dafür einheitliche Regeln zu Verwahrung, Transparenz und Beschwerden bei allen zugelassenen Anbietern.

MiCA gilt für Stablecoins seit dem 30. Juni 2024 und für alle übrigen Bereiche seit dem 30. Dezember 2024. Bestehende Anbieter durften höchstens 18 Monate weitermachen, also bis zum 1. Juli 2026 EUR-Lex, MiCA-Zusammenfassung. Seit Juli gibt es EU-weit keinen Spielraum mehr. ESMA rät Kunden ausdrücklich, vor jeder Überweisung im ESMA Interim MiCA Register nachzusehen und darauf zu achten, mit welcher Gesellschaft genau man einen Vertrag hat. Der MiCA-Schutz gilt nur für die zugelassene EU-Gesellschaft, nicht für eine Konzernschwester auf den Seychellen ESMA, 17.04.2026.

Aus der Praxis: Viele Leser haben im Sommer Mails ihrer Börse bekommen, die eine „Migration“ auf eine neue EU-Gesellschaft ankündigten, oft mit neuen AGB und erneuter Identitätsprüfung. Das ist normal und gewollt. Lästig ist es trotzdem, vor allem wenn plötzlich Futures oder bestimmte Stablecoins nicht mehr verfügbar sind. Welche Plattformen für deutsche Kunden heute noch infrage kommen, haben wir im großen Kryptobörsen-Vergleich nach dem MiCA-Stichtag zusammengestellt. Warum die Identitätsprüfung bei jeder zugelassenen Börse Pflicht ist, erklärt unser Ratgeber zu KYC und Verifizierung bei Krypto-Börsen.

Ein unterschätzter Vorteil von MiCA ist der Insolvenzschutz. Zugelassene Anbieter müssen Kundenvermögen getrennt vom eigenen Vermögen halten. Was das im Ernstfall bedeutet und wo die Grenzen liegen, zeigt unser Artikel Was passiert mit meinen Coins, wenn die Krypto-Börse pleitegeht? Unsere Einschätzung: MiCA hat den Markt kleiner, aber sicherer gemacht. Für Einsteiger ist das ein klarer Gewinn, für erfahrene Trader, die exotische Produkte suchen, ein Verlust.

Was meldet meine Krypto-Börse durch DAC8 ans Finanzamt?

Durch DAC8 und das deutsche Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) melden Krypto-Dienstleister seit dem 1. Januar 2026 jährlich Angaben zu ihren Nutzern und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern; die erste Meldung für das Jahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig.

Der Bundestag hat das DAC8-Umsetzungsgesetz am 6. November 2025 beschlossen, der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt Haufe, Dezember 2025. Verkündet wurde es am 29. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt. Kernstück ist das neue Stammgesetz KStTG, das Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen regelt und den automatischen Informationsaustausch mit anderen Staaten KPMG, 19.08.2025. Gemeldet werden Personen, die im Inland, in anderen EU-Staaten oder in qualifizierenden Drittstaaten steuerlich ansässig sind. Das Finanzamt bekommt die Daten über die Landesfinanzbehörden.

Wichtig zu verstehen: DAC8 erfindet keine neue Steuer. Es macht nur sichtbar, was steuerlich ohnehin relevant ist. Für dich bedeutet das vor allem, dass deine eigenen Aufzeichnungen zu den gemeldeten Daten passen müssen. Wer Coins über mehrere Börsen und Wallets bewegt, sollte lückenlos dokumentieren, woher welche Einheit stammt. Wie weit der Blick der Behörden tatsächlich reicht, auch bei privaten Wallets, beantwortet unser Artikel Kann das Finanzamt meine Wallet sehen?

Ein Detail, das in der Steuerdebatte kaum vorkommt, aber für die Reform zentral ist: Mit DAC8 fällt das wichtigste Argument weg, mit dem die Union die Haltefrist früher verteidigte, nämlich dass man erst einmal den Vollzug verbessern müsse. Der Vollzug wird gerade verbessert. Ab 2027 hat der Staat zum ersten Mal flächendeckende Daten. Die Frage ist dann nicht mehr, ob Gewinne erfasst werden, sondern nur noch, welche steuerpflichtig sind.

Welche Rolle spielt die BaFin nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz?

Die BaFin ist nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), das Ende 2024 mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz eingeführt wurde, die zuständige deutsche Aufsicht für MiCA: Sie erteilt Zulassungen an Krypto-Dienstleister, überwacht Melde- und Anzeigepflichten und kann unerlaubte Angebote untersagen.

Auf ihrer Seite zu Kryptoinstituten listet die BaFin die laufenden Pflichten auf: Anzeigen und Meldungen nach § 21 KMAG, Meldungen bestimmter IT-Vorfälle, Notifizierungen für grenzüberschreitende Dienste und die Veröffentlichung von Insiderinformationen. Eine eigene Anzeigenverordnung soll noch 2026 in Kraft treten. Emittenten anderer Token müssen ihr Whitepaper mindestens 20 Arbeitstage vor Veröffentlichung bei der BaFin einreichen, die es aber nicht genehmigt BaFin, Kryptoinstitute, abgerufen 17.10.2026.

Der letzte Punkt ist für Anleger wichtiger, als er klingt. Ein bei der BaFin eingereichtes Whitepaper ist keine Qualitätsprüfung. Wenn ein neues Token damit wirbt, „von der BaFin registriert“ zu sein, heißt das nur, dass ein Dokument vorliegt, nicht dass jemand die Versprechen darin geprüft hat. Aufsicht schützt vor unseriösen Anbietern, nicht vor schlechten Investments.

Was ist mit DeFi und Stablecoins – sind die jetzt auch reguliert?

MiCA reguliert seit 2024 Stablecoin-Emittenten und zentrale Krypto-Dienstleister, nicht aber vollständig dezentrale DeFi-Protokolle; nach dem geplanten deutschen Steuermodell würden Erträge aus Lending und Staking ab 2027 dennoch als Kapitalerträge besteuert.

Bei Stablecoins hat MiCA sichtbare Spuren hinterlassen. Viele EU-Börsen haben USDT für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum eingeschränkt, weil der Emittent keine MiCA-Zulassung hat. Wo du stattdessen USDC und EURC handeln kannst, steht in unserem Überblick Krypto-Börsen mit Stablecoins nach dem USDT-Aus. Die Lücke bei dezentralen Finanzprotokollen (DeFi) ist dagegen geblieben: Ein Smart Contract ohne Betreiber hat niemanden, der eine Lizenz beantragen könnte.

Steuerlich ist DeFi heute schon kompliziert und würde mit der Reform nicht einfacher. Staking-Erträge sind aktuell sonstige Einkünfte mit einer Freigrenze von 256 Euro; im Entwurf würden sie zu Kapitalerträgen. Was das für deine Rewards bedeutet, rechnet unser Ratgeber zu Staking-Steuern und der Reform ab 2027 durch. Unsere ehrliche Einschätzung: Für viele DeFi-Nutzer wäre die Abgeltungsteuer sogar eine Vereinfachung, weil die Abgrenzung zwischen Veräußerung und laufendem Ertrag wegfiele. Für Liquid-Staking-Konstruktionen bleiben aber viele Fragen offen, die der Entwurf nicht beantwortet.

Wie viele Deutsche besitzen Krypto – und wen trifft die Reform?

Laut einer YouGov-Umfrage im Auftrag von BearingPoint, veröffentlicht am 4. August 2026, besitzen rund 9 Millionen Erwachsene in Deutschland Kryptowährungen, das sind 12,8 % der volljährigen Bevölkerung.

Die Verteilung ist ungleich. Männer halten zu 18,8 % Krypto, Frauen zu 7,2 %. In der Altersgruppe 25 bis 34 besitzt fast ein Drittel (28,4 %) Kryptowährungen, bei Menschen ab 55 spielt das Thema kaum eine Rolle. Unter den Besitzern halten 74,6 % Bitcoin, 33,1 % Ethereum, 22,7 % Solana und 18,1 % XRP dpa/Volksstimme, 04.08.2026. Nach unserer Rechnung entspricht das rund 6,7 Millionen Bitcoin-Besitzern in Deutschland.

Was heißt das politisch? Die Reform betrifft vor allem jüngere Menschen, die gerade erst Vermögen aufbauen. Genau diese Gruppe nutzt Sparpläne, und genau bei Sparplänen wirkt der Stichtag am stärksten, wie der Rechner weiter oben zeigt. Bemerkenswert ist auch: Der Blockchain Bundesverband beklagt, dass es keine belastbaren amtlichen Zahlen zu Krypto-Anlegern gibt und parlamentarische Anfragen ohne verlässliche Antwort blieben Bundesblock, 06.07.2026. Eine Steuerreform für Millionen Menschen ohne amtliche Datengrundlage – das ist ein berechtigter Kritikpunkt, den auch die Petentin aufgegriffen hat.

Wie viel Geld will der Staat mit der Krypto-Steuer einnehmen?

Finanzminister Lars Klingbeil erwartet laut Börsen-Zeitung vom 4. Juni 2026 rund 2 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus höherer Krypto-Besteuerung und dem Kampf gegen Steuer- und Finanzkriminalität zusammen; welcher Anteil auf die Krypto-Steuer entfällt, ist offen.

Die Schätzungen gehen weit auseinander. Eine Simulation des Center for Digital Economics auf Basis der 2024 realisierten Krypto-Gewinne von 47,3 Milliarden Euro kam bei einem Wegfall der Haltefrist auf 11,4 Milliarden Euro Mehreinnahmen, bei einer Besteuerung wie Wertpapiere auf 8,5 Milliarden Börsen-Zeitung, 04.06.2026. Die Grünen schrieben in ihren Entwurf „mindestens etwa 5 Mrd. Euro“. Der Bundesblock bezweifelt dagegen überhaupt Mehreinnahmen für 2026 bis 2028, weil Anleger Verlustvorträge aus vergangenen Marktzyklen haben.

Unsere Rechnung zur Einordnung: 11,4 Milliarden wären 24,1 % der realisierten Gewinne von 2024, 8,5 Milliarden rund 18 %. Beide Zahlen unterstellen aber, dass 2024 ein typisches Jahr war – es war ein starkes Bullenjahr. Und sie ignorieren den Stichtag: Weil Altbestände geschützt bleiben, entstehen die Einnahmen erst nach und nach, wenn neue Käufe mit Gewinn verkauft werden. Bei einem Bitcoin-Kurs, der am 17. Oktober 2026 rund 35 % unter dem Hoch liegt, dürften in den ersten Jahren kaum nennenswerte Beträge zusammenkommen. Die Milliarden sind langfristige Hoffnungen, keine Haushaltsposten für 2027.

Wie besteuern andere Länder Krypto im Vergleich zu Deutschland?

Österreich besteuert Krypto-Gewinne seit 2022 pauschal mit 27,5 %, Japan senkt den Satz 2026 von bis zu 55 % auf 20 %, und Deutschland ist mit der steuerfreien Haltefrist nach einem Jahr bisher eines der günstigsten Länder für Langfrist-Anleger in Europa.

Österreich ist das Modell, an dem sich die deutsche Debatte am häufigsten reibt. Dort gilt der Sondersteuersatz von 27,5 % unabhängig von der Haltedauer. Laut Bundesblock brachte das 2024 rund 33,8 Millionen Euro ein, nur 0,57 % der gesamten Kapitalertragsteuer Bundesblock, 06.07.2026. Ob das am Modell liegt oder an einem schwachen Vollzug vor DAC8, lässt sich aus der Zahl allein nicht ablesen. Wie das österreichische System im Detail funktioniert, erklärt unser Ratgeber Kryptosteuern in Österreich 2026.

Spannend ist auch der Blick nach Asien. Japan hat Krypto im Sommer 2026 als Finanzanlage eingestuft und den Steuersatz deutlich gesenkt, wie wir in Japan stuft Bitcoin als Finanzanlage ein beschrieben haben. Die Richtung ist also nicht überall dieselbe: Japan macht Krypto steuerlich zu Aktien und senkt damit die Last, Deutschland macht Krypto steuerlich zu Aktien und erhöht sie für Langfrist-Anleger. Beides ist dieselbe Logik mit gegensätzlichem Ergebnis, weil die Ausgangslage so verschieden war.

LandSteuer auf private Krypto-GewinneHaltefristStand
Deutschland (heute)Persönlicher Satz 14–45 %, Freigrenze unter 1.000 €Steuerfrei nach mehr als 1 Jahr§ 23 EStG, Oktober 2026
Deutschland (Entwurf)25 % + Soli = 26,375 %, Pauschbetrag 1.000 €Keine, für Käufe ab 1.1.2027Referentenentwurf 30.09.2026
Österreich27,5 % SondersteuersatzKeine (Altbestand vor März 2021 frei)seit 2022
Japan20 % nach NeueinstufungKeineJuli 2026

Quellen: gesetze-im-internet.de, BTC-ECHO 30.09.2026, Bundesblock 06.07.2026, KryptoZukunft.com-Berichte. Vereinfachte Darstellung ohne Sonderfälle.

Wie geht es bis zum 1. Januar 2027 mit der Krypto-Steuer weiter?

Damit die Krypto-Abgeltungsteuer wie geplant am 1. Januar 2027 gilt, müssten nach Stand 17. Oktober 2026 noch Kabinett, Bundestag in drei Lesungen und Bundesrat zustimmen – ein Zeitplan, den Beobachter als sehr eng bewerten, zumal die nächste Bundesrats-Plenarsitzung am 20. November 2026 stattfindet.

9. April 2025
Koalitionsvertrag ohne Wort zur Haltefrist.
5. Mai 2026
Grüne legen Drucksache 21/5752 vor: Haltefrist weg, persönlicher Steuersatz.
1. Juli 2026
Ende der MiCA-Übergangsfrist in der gesamten EU.
16. Juli 2026
Haushaltsentwurf 2027: Kryptowerte sollen Kapitaleinkünfte werden.
30. September 2026
Referentenentwurf des BMF mit Stichtag 31.12.2026.
6. Oktober 2026
Ende der Verbändeanhörung.
8. Oktober 2026
Bundestag lehnt Grünen-Entwurf mit 445:132 ab.
12. Oktober 2026
Petitionsausschuss berät Petition mit 44.439 Mitzeichnungen.
14. Oktober 2026
Kabinettstermin verstreicht ohne Beschluss.
20. November 2026
Nächste Bundesrats-Plenarsitzung.

Wir sehen drei realistische Szenarien. Erstens: Das Kabinett beschließt in den nächsten Wochen, Bundestag und Bundesrat ziehen im Eilverfahren durch, das Gesetz gilt wie geplant ab 2027. Möglich, aber nur, wenn die Koalition politisch Druck macht. Zweitens: Der Beschluss kommt, aber der Starttermin wandert nach hinten, etwa auf 2028 – zusammen mit dem automatischen Steuerabzug, der ohnehin erst 2028 starten soll. Das halten wir derzeit für das wahrscheinlichste Szenario, weil es den Zeitdruck nimmt und die Technik bei den Börsen ohnehin Vorlauf braucht. Drittens: Der Entwurf wird grundlegend überarbeitet, etwa durch eine Einbeziehung von Gold, und das Thema landet in einer größeren Einkommensteuerreform. Das würde Jahre dauern.

Unsere Einschätzung, mit allem Vorbehalt: Dass die Haltefrist für Neukäufe auf Dauer überlebt, wird mit jedem Monat unwahrscheinlicher. Ob sie am 1. Januar 2027 oder ein Jahr später fällt, ist offen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Kabinett beschließt.

Was sollte ich als Krypto-Anleger jetzt konkret tun?

Als Krypto-Anleger solltest du im Oktober 2026 vor allem Kaufbelege für alle Bestände sichern, unnötige Tauschgeschäfte vor dem Stichtag vermeiden, eine MiCA-zugelassene Börse nutzen und Investitionsentscheidungen nicht allein vom geplanten Stichtag 31. Dezember 2026 abhängig machen.

Fangen wir mit dem Unspektakulären an: Dokumentation. Exportiere jetzt die Transaktionshistorie aller Börsen, auch von solchen, die du nicht mehr nutzt oder die den EU-Markt verlassen haben. Wenn ab 2028 der Steuerabzug mit Ersatzbemessungsgrundlage kommt, sind fehlende Kaufbelege teuer. Für die Steuererklärung 2026 hilft dir unser Krypto-Steuerrechner mit Haltefrist und Steuersatz, alle Regeln im Detail stehen im Krypto-Steuer-Guide 2026.

Zweitens: Vorsicht mit Tauschgeschäften. Jeder Tausch, auch Bitcoin gegen Ether oder gegen einen Stablecoin, ist steuerlich ein Verkauf mit anschließendem Neukauf. Wer seinen Altbestand nach dem 1. Januar 2027 umschichtet, verwandelt geschützte Coins in neue, die unters geplante Recht fallen könnten. Das ist vielleicht der wichtigste praktische Hinweis dieses ganzen Artikels.

Drittens: Denk an die Randthemen. Wer Coins an Kinder verschenken will, um Freibeträge zu nutzen, sollte die Folgen für Haltefrist und Schenkungsteuer kennen – unser Ratgeber Bitcoin verschenken: Schenkungsteuer, Haltefrist und Kinder hilft. Und wer freiwillig gesetzlich oder familienversichert ist, sollte wissen, dass Krypto-Gewinne Beiträge auslösen können; Details stehen in Krypto-Gewinne und Krankenkassenbeiträge.

Viertens, und das meine ich ernst: Lass dich nicht von Werbung treiben, die den Stichtag als Verkaufsargument nutzt. „Jetzt noch steuerfrei kaufen“ ist ein Satz, den du in den nächsten Wochen oft lesen wirst. Er stimmt nur, wenn das Gesetz so kommt, und er ersetzt keine Überlegung, ob du das Risiko überhaupt tragen kannst. Viele weitere Detailfragen zu Aufsicht und Steuer beantworten wir gesammelt in den FAQ Krypto-Regulierung und Steuern.

Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick
  • Laut KryptoZukunft.com-Analyse (Felix Rieger, Oktober 2026) ist die steuerfreie Krypto-Haltefrist in Deutschland am 17. Oktober 2026 noch geltendes Recht; ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 will sie nur für Käufe nach dem 31. Dezember 2026 abschaffen.
  • Nach dem Entwurf würden Krypto-Gewinne mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (26,375 %) besteuert; auf 5.000 Euro Gewinn wären das nach Berechnung von KryptoZukunft.com 1.055 Euro bei freiem Sparer-Pauschbetrag.
  • Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 nicht über den Entwurf entschieden; der Bundestag lehnte am 8. Oktober 2026 einen schärferen Grünen-Entwurf mit 445 zu 132 Stimmen ab.
  • Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Krypto-Dienstleister in der EU nur noch mit MiCA-Zulassung arbeiten; Deutschland stellte im Juni 2026 mit 57 von 243 Zulassungen rund 23 % aller Lizenzen.
  • Durch DAC8 melden Krypto-Börsen Nutzerdaten für 2026 bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern.
Als ich diesen Artikel im April 2025 zum ersten Mal überarbeitet habe, war ich mir sicher: Die Haltefrist ist gerettet, die SPD hat verloren. Im Juni 2026 habe ich das noch einmal so aufgeschrieben. Das war ein Fehler, und ich will ihn nicht kleinreden. Ich habe aus dem Schweigen eines Koalitionsvertrags eine Zusage gemacht, die nie gegeben wurde. Was ich daraus gelernt habe: Steuerpolitik entscheidet sich nicht in Wahlprogrammen, sondern in Haushaltslöchern. Wenn Geld fehlt, werden Positionen, die gestern noch fest wirkten, sehr schnell verhandelbar. Gleichzeitig ärgere ich mich über die Panik, die gerade in manchen Kanälen verbreitet wird. Wer heute Bitcoin hält, verliert nach dem aktuellen Entwurf gar nichts. Wer ab 2027 spart, zahlt künftig ähnlich viel Steuer wie auf ETFs. Das ist unangenehm, aber kein Weltuntergang. Was mich wirklich stört, ist die Verteilungswirkung: Ausgerechnet der Daytrader mit hohem Einkommen zahlt weniger, der geduldige Sparer mehr. Das passt nicht zu dem, was die Politik nach eigener Aussage fördern will. Ich werde diesen Artikel aktualisieren, sobald das Kabinett beschließt, und ich werde dann auch wieder schreiben, wo ich mich geirrt habe. Dieser Text ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.Felix Rieger · Gründer & Chefredakteur · KryptoZukunft.com · 17. Oktober 2026

Quiz: Wie gut kennst du den Stand der Kryptoregulierung?

1. Für welche Kryptowerte soll die Abgeltungsteuer laut Referentenentwurf gelten?

2. Wie hoch wäre die Steuer inklusive Soli im neuen Modell (ohne Kirchensteuer)?

3. Was passierte am 14. Oktober 2026?

4. Seit wann brauchen Krypto-Dienstleister in der EU zwingend eine MiCA-Zulassung?

5. Was bewirkt DAC8 für Anleger?

Beantworte alle fünf Fragen, um dein Ergebnis zu sehen.

Häufige Fragen zur Kryptoregulierung 2026 (FAQ)

Wurde die Krypto-Haltefrist in Deutschland abgeschafft?
Nein. Stand 17. Oktober 2026 gilt die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG unverändert. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 will sie für Kryptowerte abschaffen, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, doch das Kabinett hat den Entwurf noch nicht beschlossen.
Was planten CDU und SPD 2025 für die Kryptoregulierung?
In den Koalitionsverhandlungen im April 2025 ging es um Lizenzpflicht, Meldepflichten, eine Steuerreform, die BaFin als zentrale Aufsicht und Blockchain-Förderung. Der Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 erwähnt die Haltefrist nicht und kündigt nur an, die Krypto-Regulierung auf Lücken zu prüfen.
Ab wann soll die neue Krypto-Steuer gelten?
Laut Referentenentwurf sollen die materiellen Regeln ab 2027 gelten und nur für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind. Der automatische Steuerabzug durch die Börsen ist erst ab 2028 geplant.
Wie hoch wäre die Krypto-Steuer nach dem neuen Modell?
Geplant sind 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, zusammen 26,375 %, zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Haltedauer spielt keine Rolle mehr; es gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung).
Sind meine heutigen Bitcoin von der Reform betroffen?
Nach dem aktuellen Entwurf nicht. Bitcoin und andere Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 gekauft werden, bleiben nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Achtung: Ein Tausch nach dem Stichtag gilt als Neukauf.
Gilt ein Tausch von Bitcoin in einen Stablecoin als Verkauf?
Ja. Steuerlich ist jeder Tausch eine Veräußerung mit anschließender Anschaffung. Der erworbene Wert bekommt ein neues Anschaffungsdatum und damit eine neue Jahresfrist; nach dem Stichtag fiele er nach dem Entwurf unter das neue Recht.
Warum hat das Kabinett am 14. Oktober 2026 nicht entschieden?
Laut Bundesfinanzministerium laufen die Abstimmungen zwischen den Ressorts noch; ein neuer Termin wurde nicht genannt. Die Verbändeanhörung endete erst am 6. Oktober 2026.
Wie stimmte der Bundestag über den Grünen-Entwurf zur Haltefrist ab?
Am 8. Oktober 2026 lehnte der Bundestag den Entwurf der Grünen (Drucksache 21/5752) mit 445 zu 132 Stimmen ab. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, Grüne und Linke dafür. Die SPD lehnte ab, weil die Koalition die Abgeltungsteuer statt des persönlichen Steuersatzes will.
Was forderte die Petition zur Krypto-Haltefrist?
Die Petition von Nicole Nowak mit 44.439 Mitzeichnungen forderte, die einjährige Haltefrist beizubehalten und Kryptowerte weiter als andere Wirtschaftsgüter einzuordnen. Sie wurde am 12. Oktober 2026 öffentlich im Petitionsausschuss beraten.
Soll auch die Haltefrist für Gold abgeschafft werden?
Ein Vertreter des Finanzministeriums brachte das am 12. Oktober 2026 im Bundestag ins Gespräch. Konkrete Pläne gibt es nach Stand 17. Oktober 2026 nicht.
Wer profitiert von der geplanten Abgeltungsteuer auf Krypto?
Profitieren würden vor allem kurzfristige Trader mit hohem Einkommen, die heute bis zu 45 % zahlen. Auch Anleger mit Verlusten könnten profitieren, weil Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar würden. Verlierer wären langfristige Anleger, die heute nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.
Wie hoch ist die Krypto-Freigrenze 2026?
Für private Veräußerungsgeschäfte bleiben Gewinne steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 1.000 Euro betragen. Es ist eine Freigrenze: Ab 1.000 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Für Staking- und Lending-Erträge gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro.
Seit wann ist eine MiCA-Lizenz in der EU Pflicht?
Die MiCA-Übergangsfrist endete EU-weit am 1. Juli 2026. Seitdem dürfen Krypto-Dienstleister nur noch mit Zulassung für EU-Kunden tätig sein; ESMA hat eine Verlängerung ausgeschlossen.
Wie viele Krypto-Anbieter haben eine MiCA-Lizenz?
Laut ESMA-Interimsregister waren es am 26. Juni 2026 insgesamt 243 zugelassene Krypto-Dienstleister in EU und EWR, davon 57 in Deutschland und 26 in Frankreich.
Was ist DAC8 und was wird gemeldet?
DAC8 ist eine EU-Richtlinie zum automatischen Steuer-Informationsaustausch über Kryptowerte. In Deutschland setzt sie das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) seit dem 1. Januar 2026 um. Börsen melden jährlich Nutzer- und Transaktionsdaten ans Bundeszentralamt für Steuern, erstmals für 2026 bis zum 31. Juli 2027.
Was ist das KMAG?
Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) ist das deutsche Begleitgesetz zur EU-Verordnung MiCA. Es wurde mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz eingeführt, bestimmt die BaFin als zuständige Aufsicht und regelt Anzeige- und Meldepflichten sowie Bußgelder.
Ist DeFi durch MiCA reguliert?
Vollständig dezentrale DeFi-Protokolle ohne Betreiber erfasst MiCA nicht. Reguliert sind zentrale Krypto-Dienstleister und Stablecoin-Emittenten. Steuerlich würden Lending- und Staking-Erträge nach dem Entwurf ab 2027 als Kapitalerträge gelten.
Wie viele Deutsche besitzen Kryptowährungen?
Laut einer YouGov-Umfrage im Auftrag von BearingPoint (veröffentlicht am 4. August 2026) besitzen rund 9 Millionen Erwachsene in Deutschland Kryptowährungen, 12,8 % der volljährigen Bevölkerung. In der Altersgruppe 25 bis 34 sind es 28,4 %.
Wie viel will der Staat mit der Krypto-Steuer einnehmen?
Finanzminister Klingbeil erwartet laut Börsen-Zeitung rund 2 Milliarden Euro aus höherer Krypto-Besteuerung und der Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität zusammen. Simulationen reichen von 1 bis 11,4 Milliarden Euro; wegen des Bestandsschutzes dürften Einnahmen erst nach und nach entstehen.
Sollte ich wegen des Stichtags jetzt Krypto kaufen oder verkaufen?
Verkaufen ist für Altbestände nach dem Entwurf nicht nötig, weil sie geschützt bleiben. Ein Kauf vor dem 31. Dezember 2026 sichert zwar die Haltefrist, ist aber nur sinnvoll, wenn du ohnehin investieren willst und das Kursrisiko tragen kannst. Dieser Artikel ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

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Quellen

  1. CryptoTicker: Krypto-Haltefrist – Kabinettstermin ohne Beschluss (Oktober 2026)
  2. CryptoTicker: Krypto-Haltefrist – Stand der Reform (16.10.2026)
  3. CryptoTicker: Bundestag lehnt Abschaffung mit 445 zu 132 Stimmen ab (08.10.2026)
  4. Deutscher Bundestag: Petitionsausschuss – Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (12.10.2026)
  5. Deutscher Bundestag: Drucksache 21/5752, Gesetzentwurf der Grünen (05.05.2026)
  6. BTC-ECHO: Krypto-Steuer – diese Regeln plant das Finanzministerium (30.09.2026)
  7. BTC-ECHO: BMF bringt auch Gold ins Spiel (12.10.2026)
  8. BTC-ECHO: „CDU ist umgefallen“ – Haushaltsentwurf 2027 (16.07.2026)
  9. BTC-ECHO: Koalitionsvertrag steht (10.04.2025)
  10. Ruge Fehsenfeld: Krypto-Besteuerung ab 2027 – was der Referentenentwurf vorsieht (10.09.2026)
  11. gesetze-im-internet.de: § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte (abgerufen 17.10.2026)
  12. ESMA: Statement on the end of transitional periods under MiCA (17.04.2026)
  13. EUR-Lex: Zusammenfassung der MiCA-Verordnung
  14. Cointelegraph: MiCA licenses cluster in Germany (29.06.2026)
  15. BaFin: Kryptoinstitute – Aufsicht und Meldepflichten (abgerufen 17.10.2026)
  16. KPMG: Regierungsentwurf DAC8-Umsetzungsgesetz (19.08.2025)
  17. Haufe: Bundesrat stimmt DAC8-Umsetzungsgesetz zu (Dezember 2025)
  18. Blockchain Bundesverband: Positionspapier Besteuerung von Kryptowerten (06.07.2026)
  19. Börsen-Zeitung: Der Staat will mehr vom Kryptokuchen (04.06.2026)
  20. dpa/Volksstimme: Jeder achte Erwachsene hält Kryptowährungen (04.08.2026)
  21. CoinMarketCap: Bitcoin-Kurs (abgerufen 17.10.2026)
  22. EZB: Euro-Referenzkurs US-Dollar (16.10.2026)

Zitiervorschlag: Rieger, Felix (2026): Kryptoregulierung 2026: Was aus den Plänen von CDU und SPD wurde – Haltefrist-Streit, MiCA-Stichtag und DAC8 im Faktencheck. KryptoZukunft.com, aktualisiert am 17. Oktober 2026. https://kryptozukunft.com/2025/04/10/kryptoregulierung-cdu/

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Steuerregeln beruhen auf einem nicht beschlossenen Referentenentwurf und können sich ändern. Kryptowährungen sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich. Für deine individuelle Situation wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Stand aller Angaben: 17. Oktober 2026.

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