Kryptosteuern Österreich 2026: Wie viel zahlst du auf Bitcoin-Gewinne wirklich – und was ändert die DAC8-Meldepflicht?
Inhaltsverzeichnis (30)
- Kryptosteuern Österreich 2026: Wie viel zahlst du auf Bitcoin-Gewinne wirklich – und was ändert die DAC8-Meldepflicht?
- Wie werden Kryptowährungen in Österreich 2026 besteuert?
- Was ist der Unterschied zwischen Altvermögen und Neuvermögen bei Krypto?
- Sind meine vor März 2021 gekauften Bitcoin heute steuerfrei?
- Was passiert, wenn ich Altvermögen tausche oder staken lasse?
- Ist der Tausch von Krypto gegen Krypto in Österreich steuerfrei?
- Muss ich Stablecoins in Österreich versteuern?
- Wie werden Staking-Rewards in Österreich versteuert?
- Was gilt für Lending, Liquidity Mining und DeFi-Zinsen?
- Wie werden Airdrops, Bounties und Hard Forks besteuert?
- Muss ich Mining-Erträge in Österreich versteuern?
- Wie berechne ich die Anschaffungskosten – was ist der gleitende Durchschnittspreis?
- Zieht Bitpanda die KESt automatisch ab – und was gilt bei ausländischen Börsen?
- Was ist das Steuerreporting der Krypto-Anbieter seit 2025?
- Kann ich Krypto-Verluste in Österreich mit Aktiengewinnen verrechnen?
- Wann lohnt sich die Regelbesteuerungsoption für Krypto-Gewinne?
- Wo trage ich Krypto-Gewinne in der österreichischen Steuererklärung ein?
- Weiß das Finanzamt seit 2026 von meinen Krypto-Transaktionen?
- Was tun, wenn ich Krypto-Gewinne bisher nicht erklärt habe?
- Gibt es in Österreich eine Vermögenssteuer auf Kryptowährungen?
- Kommt in Österreich eine Behaltefrist für Krypto zurück?
- Wie viel Steuer bringt Krypto dem österreichischen Staat überhaupt?
- Österreich, Deutschland, Schweiz: Wo zahlen Krypto-Anleger 2026 am wenigsten?
- Was bedeutet MiCA für österreichische Krypto-Anleger?
- Wie dokumentiere ich meine Krypto-Transaktionen in Österreich richtig?
- Wie werden NFTs in Österreich besteuert?
- FAQ: Häufige Fragen zu Kryptosteuern in Österreich
- Weiterlesen auf KryptoZukunft.com
- Quellen
- Ähnliche Beiträge
Kryptosteuern Österreich 2026: Wie viel zahlst du auf Bitcoin-Gewinne wirklich – und was ändert die DAC8-Meldepflicht?
27,5 Prozent auf jeden Gewinn, egal wie lange du hältst – aber steuerfreier Tausch von Coin zu Coin, Staking ohne Steuer beim Zufluss und alte Bitcoin aus der Zeit vor März 2021, die dauerhaft steuerfrei bleiben können. Das österreichische System ist einfacher als das deutsche, hat aber eigene Fallen. Wir erklären jede Regel mit Rechenbeispielen in Euro, drei Rechnern und einem ehrlichen Blick auf das, was noch offen ist.
Die erste Version dieses Artikels war kurz und enthielt Fehler, die wir hier offen korrigieren. Dort stand, Kryptowährungen müssten zum 31. Dezember als Vermögen deklariert werden, mit einer Rechnung zu einer „Vermögenssteuer“. Das ist falsch: Österreich erhebt keine Vermögensteuer, und es gibt keine Pflicht, Krypto-Bestände in der Steuererklärung anzugeben. Ebenfalls falsch war der Satz, Gewinne nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer seien steuerfrei. Das gilt nur für Altvermögen, also Coins, die bis 28. Februar 2021 gekauft wurden. Für alles danach gilt seit 1. März 2022 ein Sondersteuersatz von 27,5 Prozent – ohne Haltefrist. Auch Staking und Airdrops sind nicht „immer beim Zufluss steuerpflichtig“: Sie werden mit Anschaffungskosten von null angesetzt und erst beim Verkauf besteuert. Neu in dieser Fassung sind das Steuerreporting der Anbieter seit 2025, das Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8) seit 1. Januar 2026, die Tarifstufen 2026, das Ende der MiCA-Übergangsfrist und die Debatte um eine Behaltefrist.
Wie werden Kryptowährungen in Österreich 2026 besteuert?
Kryptowährungen werden in Österreich seit 1. März 2022 als Kapitalvermögen besteuert: Gewinne aus nach dem 28. Februar 2021 gekauften Coins unterliegen im Jahr 2026 unabhängig von der Haltedauer einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent, während der Tausch von Kryptowährung gegen Kryptowährung steuerneutral bleibt.
Österreich hat Krypto im Zuge der Ökosozialen Steuerreform in das Kapitalvermögen verschoben. Seitdem gibt es mit § 27b EStG einen eigenen Paragraphen, der zwei Arten von Einkünften unterscheidet: laufende Einkünfte, etwa Zinsen aus Lending oder Mining-Erträge, und Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen, also Verkaufsgewinne RIS: § 27b EStG 1988, Abruf 12.10.2026. Beide werden mit 27,5 Prozent besteuert, und dieser Satz erhöht die Progression für dein übriges Einkommen nicht BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Stand 01.01.2026.
Für dich heißt das im Alltag: Kaufst du heute Bitcoin um 1.000 Euro und verkaufst ihn in drei Jahren um 1.800 Euro, zahlst du auf die 800 Euro Gewinn 220 Euro Steuer. Ob du einen Tag oder zehn Jahre wartest, spielt keine Rolle. Das ist der größte Unterschied zu Deutschland, wo private Veräußerungsgewinne nach einem Jahr Haltedauer bislang steuerfrei sind. Dafür ist das österreichische System an anderer Stelle großzügiger: Der Wechsel von Bitcoin in Ethereum oder in einen Stablecoin löst keine Steuer aus. Erst wenn du in Euro, eine andere Fiat-Währung oder eine Ware bzw. Dienstleistung tauschst, wird abgerechnet.
Unsere Einschätzung: Für Langfristanleger ist Österreich strenger als Deutschland, für aktive Trader, die viel zwischen Coins wechseln, oft deutlich angenehmer. Wer jeden Monat zwischen Altcoins rotiert, muss in Deutschland jede einzelne Rotation versteuern, in Österreich keine einzige – solange das Geld im Krypto-Universum bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Altvermögen und Neuvermögen bei Krypto?
Altvermögen sind in Österreich Kryptowährungen, die bis einschließlich 28. Februar 2021 angeschafft wurden; sie fallen nicht unter die 27,5-Prozent-Besteuerung, sondern unter das alte Spekulationsrecht und sind damit im Oktober 2026 nach mehr als fünf Jahren Haltedauer steuerfrei verkaufbar.
Der Gesetzgeber hat beim Systemwechsel einen klaren Schnitt gesetzt. Coins, die nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, sind Neuvermögen und unterliegen dem neuen Regime. Coins, die bis zu diesem Datum angeschafft wurden, bleiben Altvermögen und werden nach altem Recht beurteilt BMF, Stand 01.01.2026. Nach altem Recht war ein Verkauf nur innerhalb eines Jahres als Spekulationsgeschäft zum progressiven Tarif steuerpflichtig. Da seit dem Stichtag inzwischen mehr als fünfeinhalb Jahre vergangen sind, ist jeder Verkauf von echtem Altvermögen heute steuerfrei.
Sind meine vor März 2021 gekauften Bitcoin heute steuerfrei?
Ja: Bitcoin, die nachweislich bis 28. Februar 2021 gekauft wurden, kannst du in Österreich im Jahr 2026 steuerfrei gegen Euro verkaufen, weil die einjährige Spekulationsfrist des alten Rechts längst abgelaufen ist – entscheidend ist allein der Nachweis des Kaufdatums.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis: Eine Leserin hat im Jänner 2021 für 10.000 Euro Bitcoin gekauft und seitdem auf einer Hardware-Wallet liegen. Beim Kurs vom 12. Oktober 2026 von rund 75.012 Euro je Bitcoin CoinMarketCap, Abruf 12.10.2026 EZB-Referenzkurs 1,1181 USD, 12.10.2026 ist ihr Bestand ein Mehrfaches wert. Verkauft sie, bleibt der gesamte Gewinn steuerfrei. Hätte sie dieselben Coins im April 2021 gekauft, würden 27,5 Prozent auf den gesamten Gewinn fällig. Ein paar Wochen Unterschied beim Kaufdatum können also Tausende Euro ausmachen.
Das Problem ist der Nachweis. Börsen, die 2021 aktiv waren, sind teils nicht mehr erreichbar, und wer von einer Börse in eine eigene Wallet überwiesen hat, muss die Kette lückenlos belegen. Aus der Praxis: Exportiere jetzt die Transaktionshistorie aller Konten, die du damals genutzt hast, und speichere die Wallet-Adressen samt Transaktions-IDs. Auch Bankauszüge mit der Überweisung an die Börse sind ein wichtiges Indiz. Wer seine Bestände vererben will, sollte diese Belege ohnehin geordnet ablegen – mehr dazu in unserem Leitfaden zum Krypto-Nachlass.
Was passiert, wenn ich Altvermögen tausche oder staken lasse?
Setzt du Altvermögen nach dem 28. Februar 2022 für Staking, Lending oder ähnliche Erträge ein, bleiben die eingesetzten Coins laut BMF Altvermögen, die daraus erhaltenen neuen Coins sind aber Neuvermögen und beim späteren Verkauf mit 27,5 Prozent steuerpflichtig.
Das BMF formuliert es so: Wird Altvermögen nach Inkrafttreten der Neuregelung für laufende Einkünfte, Staking, Airdrops, Bounties oder Hardforks genutzt, gilt für diese Erwerbsvorgänge das neue Recht, und die erhaltenen Kryptowährungen sind Neuvermögen BMF, Stand 01.01.2026. Weniger eindeutig ist der reine Tausch von Altvermögen in eine andere Kryptowährung, etwa von alten Bitcoin in Ether. Ob die erhaltenen Coins den Altvermögens-Status übernehmen, hängt an der Auslegung der Einkommensteuerrichtlinien, und die Fachliteratur ist hier nicht einheitlich. Unsere ehrliche Empfehlung: Wer Altvermögen in nennenswertem Umfang besitzt, tauscht es nicht ohne vorherige Rücksprache mit einer Steuerberaterin um. Der sichere Weg ist, Altvermögen direkt gegen Euro zu verkaufen und bei Bedarf neu zu kaufen – dann ist der Gewinn eindeutig steuerfrei, und der neue Kauf startet sauber als Neuvermögen.
Gib Kaufpreis und Verkaufserlös in Euro ein und wähle, wann die Coins gekauft wurden. Gebühren beim Kauf kannst du in den Kaufpreis einrechnen.
Netto nach Steuer: 7.175 €. Bei einem inländischen Anbieter wird die KESt direkt einbehalten, bei ausländischen Börsen erklärst du den Gewinn in der Beilage E1kv.
Ist der Tausch von Krypto gegen Krypto in Österreich steuerfrei?
Ja: Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere ist in Österreich nach § 27b Abs. 3 EStG keine Realisierung und löst im Jahr 2026 keine Steuer aus; die Anschaffungskosten des hingegebenen Coins gehen auf den erhaltenen Coin über.
Das ist die Regel, die österreichische Anleger am häufigsten unterschätzen – im positiven Sinn. Tauschst du Bitcoin gegen Solana, Solana gegen Ether und Ether wieder zurück, entsteht keine Steuer. Steuerlich wandert nur ein Etikett weiter: die ursprünglichen Anschaffungskosten. Transaktionskosten beim Tausch sind steuerlich unbeachtlich RIS: § 27b Abs. 3 EStG. Steuerpflichtig wird es erst, wenn du gegen Euro, gegen eine andere gesetzliche Währung oder gegen ein anderes Wirtschaftsgut tauschst. Dazu zählt auch das Bezahlen mit Krypto: Wer mit einer Krypto-Kreditkarte einen Kaffee kauft, realisiert steuerlich einen Verkauf.
Ein Beispiel mit Zahlen: Du kaufst im Mai 2024 Ether um 3.000 Euro, tauschst ihn im Herbst 2025 in Bitcoin und verkaufst diesen Bitcoin im Oktober 2026 um 4.200 Euro. Steuerlich zählt nur der letzte Schritt: 4.200 Euro Erlös minus 3.000 Euro Anschaffungskosten ergibt 1.200 Euro Gewinn und 330 Euro Steuer. Die Zwischenschritte sind egal, solange du sie dokumentiert hast.
Muss ich Stablecoins in Österreich versteuern?
Der Tausch von Bitcoin in einen Stablecoin wie USDC ist in Österreich steuerneutral, sofern der Stablecoin unter den Kryptowährungsbegriff des § 27b Abs. 4 EStG fällt – das BMF hält das ausdrücklich für möglich; steuerpflichtig wird erst der Umtausch in Euro.
Viele Anleger „parken“ Gewinne in Dollar- oder Euro-Stablecoins, um bei fallenden Kursen nicht verkaufen zu müssen. In Österreich ist das steuerlich oft ein eleganter Weg: Der Tausch von Bitcoin in USDC gilt als Krypto-zu-Krypto-Tausch, die Anschaffungskosten wandern mit. Das BMF schreibt allerdings nur, dass Stablecoins unter den Kryptowährungsbegriff fallen „können“ BMF, Stand 01.01.2026. Bei E-Geld-Token, die rechtlich näher an Bankguthaben liegen, ist die Einordnung nicht in jedem Fall gesichert. Seit dem MiCA-Stichtag sind zudem nicht mehr alle Stablecoins bei EU-Anbietern verfügbar; einen Überblick, wo USDC und EURC nach dem USDT-Aus noch handelbar sind, haben wir separat zusammengestellt.
Unsere Einschätzung: Stablecoins sind kein Steuersparmodell, sondern ein Aufschub. Irgendwann willst du die Euro auf deinem Konto sehen, und dann wird auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten abgerechnet. Wer im Bullenmarkt in Stablecoins geht und im nächsten Jahr Verluste mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen möchte, muss außerdem beachten, dass der Verlustausgleich nur innerhalb eines Kalenderjahres funktioniert.
Wie werden Staking-Rewards in Österreich versteuert?
Staking-Rewards sind in Österreich beim Erhalt steuerfrei, werden aber mit Anschaffungskosten von null Euro angesetzt; verkaufst du sie später gegen Euro, ist der gesamte Erlös mit 27,5 Prozent zu versteuern – das gilt 2026 für Staking, bei dem vorhandene Coins zur Transaktionsverarbeitung eingesetzt werden.
§ 27b Abs. 2 EStG nimmt Staking ausdrücklich von den laufenden Einkünften aus RIS: § 27b Abs. 2 EStG. Voraussetzung ist laut BMF, dass die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz vorhandener Kryptowährung besteht. Wichtig ist die Einschränkung: Produkte, die zwar „Staking“ heißen, wirtschaftlich aber eine Überlassung gegen Entgelt sind, fallen nicht unter diese Ausnahme BMF, Stand 01.01.2026. Das betrifft vor allem manche „Earn“-Produkte von Börsen, bei denen du Coins verleihst und dafür Zinsen bekommst.
Nach Berechnung von KryptoZukunft.com sieht das in der Praxis so aus: Du stakst 2 ETH mit einer angenommenen Rendite von 3 Prozent pro Jahr und erhältst 0,06 ETH. Beim Ether-Kurs vom 12. Oktober 2026 von rund 2.250 Euro CoinMarketCap ETH, Abruf 12.10.2026 sind das etwa 135 Euro. Beim Erhalt zahlst du nichts. Verkaufst du die 0,06 ETH später zum selben Kurs, sind die vollen 135 Euro steuerpflichtig, also rund 37 Euro Steuer. Steigt Ether bis zum Verkauf, steigt die Steuer mit, fällt er, sinkt sie. Für dich hat das einen echten Vorteil: Du musst nicht wie in Deutschland Steuern auf Rewards zahlen, die bis zum Verkauf vielleicht die Hälfte ihres Werts verloren haben. Wie Deutschland und die Schweiz Staking behandeln, vergleicht unser Ratgeber Staking-Steuern in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Ein Sonderfall ist Liquid Staking, bei dem du für gestakte Coins einen handelbaren Token wie stETH erhältst. Ob der Tausch von ETH in einen Liquid-Staking-Token als normaler Krypto-zu-Krypto-Tausch gilt und wie die laufend wachsenden Token-Bestände einzuordnen sind, ist im Detail nicht abschließend geklärt. Wer hier größere Beträge bewegt, sollte die Einordnung dokumentieren und im Zweifel offenlegen.
Was gilt für Lending, Liquidity Mining und DeFi-Zinsen?
Zinsen aus dem Verleihen von Kryptowährungen und Entgelte aus Liquiditätspools sind in Österreich laufende Einkünfte und werden im Jahr 2026 beim Zufluss mit 27,5 Prozent besteuert; der Wert beim Zufluss gilt zugleich als Anschaffungskosten.
Lending ist das Gegenmodell zum Staking. Hier überlässt du deine Coins einer Plattform oder einem Protokoll und bekommst dafür ein Entgelt. Das BMF nennt Zinsen aus Lending und Gegenleistungen für Liquiditätspools im DeFi-Bereich ausdrücklich als laufende Einkünfte BMF, Stand 01.01.2026. Bekommst du 50 Euro Zinsen in USDC, zahlst du 13,75 Euro Steuer, und die 50 Euro sind deine Anschaffungskosten für diese USDC. Eine Ausnahme: Einkünfte aus privaten Krypto-Darlehen, die nicht öffentlich angeboten wurden, unterliegen dem progressiven Tarif. Wer einem Freund Bitcoin gegen Zinsen leiht, fällt also nicht unter die 27,5 Prozent.
Aus der Praxis: Die Grenze zwischen zentralisierten Earn-Produkten und dezentralen Protokollen verschwimmt. Bei zentralisierten Anbietern liegt zusätzlich ein Gegenparteirisiko, das 2022 bei Celsius und anderen Plattformen Milliarden gekostet hat. Unser Erklärstück zu CeFi und DeFi zeigt, wo die Unterschiede liegen – auch jenseits der Steuer.
Wie werden Airdrops, Bounties und Hard Forks besteuert?
Airdrops, Bounties für unwesentliche Leistungen und Coins aus Hard Forks sind in Österreich beim Erhalt nicht steuerpflichtig, werden aber mit Anschaffungskosten von null angesetzt und beim späteren Verkauf gegen Euro voll mit 27,5 Prozent besteuert.
Ein Airdrop ist laut BMF eine unentgeltliche Übertragung, ein Hard Fork ein Zugang im Rahmen einer Abspaltung, und beide sind keine laufenden Einkünfte. Bei Bounties kommt es darauf an, ob die Gegenleistung unwesentlich ist; wer für eine Kampagne echte Arbeit leistet, etwa Übersetzungen oder Programmierung, erzielt unter Umständen Einkünfte aus einer Tätigkeit, die nach dem normalen Tarif besteuert werden. Neue Coins aus Abspaltungen sind übrigens seltener geworden – warum das so ist, erklärt unser Text über Forks und Abspaltungen.
Wichtig für die Praxis: Weil Airdrops mit null Euro angesetzt werden, ist ihr gesamter Verkaufserlös steuerpflichtiger Gewinn. Wer einen Airdrop im Wert von 2.000 Euro erhält und sofort verkauft, zahlt 550 Euro Steuer. Das klingt banal, wird aber oft übersehen, weil sich der Airdrop „geschenkt“ anfühlt.
Muss ich Mining-Erträge in Österreich versteuern?
Ja: Mining-Erträge sind in Österreich laufende Einkünfte nach § 27b Abs. 2 EStG und werden beim Zufluss mit 27,5 Prozent besteuert; wer Mining gewerblich als Schwerpunkt betreibt, unterliegt stattdessen dem progressiven Tarif von bis zu 55 Prozent.
Wer mit eigener Hardware Coins schürft, erhält diese durch einen technischen Prozess, und genau dafür sieht das Gesetz die Besteuerung beim Zufluss vor. Es spielt keine Rolle, ob die Coins neu geschaffen werden oder als Transaktionsgebühren zufließen BMF, Stand 01.01.2026. Ein Nachteil für private Miner: Strom- und Hardwarekosten sind beim Sondersteuersatz nicht abziehbar, außer du nutzt die Regelbesteuerungsoption. Ist Mining dagegen der Schwerpunkt einer betrieblichen Tätigkeit, gilt der progressive Tarif, dafür sind Betriebsausgaben abziehbar. Umsatzsteuer fällt auf Bitcoin-Mining mangels identifizierbarem Leistungsempfänger nicht an.
Unsere Einschätzung: Für Privatpersonen in Österreich lohnt sich klassisches Bitcoin-Mining bei heimischen Strompreisen kaum noch. Wer es trotzdem betreibt, sollte vorab mit der Steuerberatung klären, ob eine gewerbliche Einstufung droht – das ändert nicht nur den Steuersatz, sondern auch die Sozialversicherung.
Wie berechne ich die Anschaffungskosten – was ist der gleitende Durchschnittspreis?
In Österreich werden die Anschaffungskosten von Kryptowährungen derselben Art, die auf derselben Wallet oder Adresse liegen, seit 2023 mit dem gleitenden Durchschnittspreis in Euro ermittelt; anders als beim deutschen FIFO-Prinzip zählt also nicht der älteste Kauf, sondern der Durchschnitt aller Käufe.
Die Kryptowährungsverordnung schreibt für Einkünfte, die nach dem 31. Dezember 2022 zufließen, den gleitenden Durchschnittspreis vor – getrennt nach Wallet bzw. Adresse und stets in Euro BMF, Stand 01.01.2026. Für dich als Sparplan-Anleger ist das praktisch: Kaufst du jeden Monat für 100 Euro Bitcoin per DCA-Sparplan, ergibt sich ein Durchschnittspreis, und jeder Teilverkauf wird gegen diesen Durchschnitt gerechnet. Transaktionsgebühren beim Kauf erhöhen die Anschaffungskosten und mindern so den Gewinn.
Eine Feinheit, die viele übersehen: Der Durchschnitt wird je Wallet geführt. Liegen 0,1 BTC auf einer Börse und 0,2 BTC auf einer Hardware-Wallet, laufen zwei getrennte Durchschnittspreise. Überträgst du Coins zwischen eigenen Wallets, wandern die Anschaffungskosten mit; dokumentieren musst du das selbst. Der folgende Rechner zeigt, wie stark der Unterschied zum deutschen FIFO-Prinzip sein kann.
Zwei Käufe auf derselben Wallet, danach ein Teilverkauf. Preise in Euro je Bitcoin.
Zum Vergleich FIFO (deutsche Logik): Gewinn 600 € → bei 27,5 % wären es 165 €.
Zieht Bitpanda die KESt automatisch ab – und was gilt bei ausländischen Börsen?
Inländische Krypto-Dienstleister wie Bitpanda müssen seit 1. Jänner 2024 die Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent direkt einbehalten, womit die Steuer abgegolten ist; ausländische Börsen ohne österreichische Abzugspflicht ziehen keine KESt ab, dort musst du die Gewinne 2026 selbst in der Einkommensteuererklärung angeben.
Seit Kapitalerträgen, die nach dem 31. Dezember 2023 anfallen, sind inländische Schuldner und Dienstleister zum KESt-Abzug verpflichtet. Die Einkommensteuer ist damit grundsätzlich abgegolten – das nennt man Endbesteuerung BMF, Stand 01.01.2026. Für dich bedeutet das: Verkaufst du bei einem österreichischen Anbieter Bitcoin gegen Euro, wird die Steuer automatisch abgeführt, und du musst in der Regel nichts erklären. Das gilt für den bekanntesten heimischen Anbieter, dessen Weg zur MiCA-Lizenz und zum geplanten Börsengang wir eigens beschrieben haben, ebenso wie für Banken mit Krypto-Angebot.
Anders bei ausländischen Plattformen: Eine Börse mit Sitz in Malta, Irland oder Luxemburg behält keine österreichische KESt ein. Die Gewinne sind trotzdem steuerpflichtig, du erklärst sie in der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung. Aus der Praxis: Viele Anleger nutzen beides. Dann musst du sauber trennen, welche Gewinne bereits endbesteuert sind und welche du selbst angeben musst. Ein Problem entsteht, wenn du Coins von außen auf eine inländische Plattform überträgst. Dem Anbieter fehlen dann die Anschaffungsdaten, und er kann den Gewinn nicht korrekt berechnen. Halte für solche Einbuchungen deine eigenen Kaufbelege bereit und prüfe am Jahresende das Steuerreporting genau.
Was ist das Steuerreporting der Krypto-Anbieter seit 2025?
Seit dem Kalenderjahr 2025 müssen KESt-abzugspflichtige Anbieter in Österreich auf Verlangen ein Steuerreporting erstellen, das alle Kapitaleinkünfte samt einbehaltener KESt ausweist und für den Verlustausgleich oder die Regelbesteuerungsoption in der Steuererklärung genutzt werden kann.
Das Steuerreporting ersetzt die frühere Verlustausgleichsbescheinigung, die automatisch übermittelt wurde BMF: Verluste aus Kapitalvermögen, Stand 01.01.2026. Du musst es also aktiv anfordern, wenn du es brauchst. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du bei mehreren Anbietern Gewinne und Verluste hast und diese über die Steuererklärung gegeneinander verrechnen willst. Unser Tipp: Fordere das Reporting jedes Jahr an, auch wenn du es nicht brauchst. Es ist die bequemste Form der Dokumentation, falls das Finanzamt später nachfragt.
Kann ich Krypto-Verluste in Österreich mit Aktiengewinnen verrechnen?
Ja: Verluste aus Kryptowährungen kannst du in Österreich im selben Kalenderjahr mit Gewinnen aus Aktien, Fonds, Derivaten und anderen Kapitaleinkünften zum Sondersteuersatz verrechnen, nicht aber mit Sparbuchzinsen; ein Verlustvortrag in Folgejahre ist nicht vorgesehen.
Das österreichische System erlaubt einen breiten Verlustausgleich innerhalb der Kapitaleinkünfte. Verluste aus Kryptowährungen lassen sich mit Dividenden, Aktiengewinnen oder Fondserträgen verrechnen, solange beide Seiten dem gleichen Sondersteuersatz unterliegen. Ausgenommen sind Zinsen aus Bankeinlagen und Zuwendungen von Privatstiftungen BMF: Verluste aus Kapitalvermögen, Stand 01.01.2026. Innerhalb eines Anbieters erfolgt der Ausgleich automatisch, allerdings nicht automatisch zwischen Krypto- und sonstigen Kapitaleinkünften. Der depot- und anbieterübergreifende Ausgleich gelingt nur über die Veranlagung mit der Verlustausgleichsoption, bei der du – anders als bei der Regelbesteuerungsoption – nicht alle Kapitaleinkünfte offenlegen musst.
Ein Rechenbeispiel: Du hast 2026 mit Aktien 4.000 Euro Gewinn gemacht, auf den deine Bank 1.100 Euro KESt einbehalten hat. Gleichzeitig hast du Altcoins mit 2.500 Euro Verlust verkauft. Machst du die Verlustausgleichsoption geltend, bleiben 1.500 Euro steuerpflichtiger Gewinn, also 412,50 Euro Steuer – du bekommst 687,50 Euro zurück. Der Haken: Was du in diesem Jahr nicht verrechnest, verfällt. Wer Ende Dezember mit Verlusten dasteht, sollte prüfen, ob er im selben Jahr Gewinne realisieren will.
Wann lohnt sich die Regelbesteuerungsoption für Krypto-Gewinne?
Die Regelbesteuerungsoption lohnt sich in Österreich vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen: Liegt das gesamte Einkommen 2026 inklusive Kapitaleinkünften unter 13.539 Euro, fällt nach dem Tarif keine Einkommensteuer an, und die einbehaltenen 27,5 Prozent können erstattet werden.
Statt des Sondersteuersatzes kannst du beantragen, dass deine Kapitaleinkünfte mit dem normalen Einkommensteuertarif besteuert werden. Das zahlt sich nur aus, wenn dein Grenzsteuersatz unter 27,5 Prozent liegt. Die Tarifstufen 2026 beginnen mit 0 Prozent bis 13.539 Euro und 20 Prozent bis 21.992 Euro; darüber greifen 30, 40, 48, 50 und für Einkommen über einer Million 55 Prozent USP.gv.at: Tarifstufen 2026. Typische Profiteure sind Studierende, Karenzierte, Pensionisten mit kleiner Pension oder Menschen in Teilzeit. Bedingung ist, dass du alle Kapitaleinkünfte des Jahres in die Regelbesteuerung einbeziehst. Ein weiterer Vorteil: Nur mit der Regelbesteuerung sind Aufwendungen wie Hardware- oder Stromkosten abziehbar.
Vereinfachte Rechnung mit den Tarifstufen 2026, ohne Absetzbeträge und Sozialversicherung. Das tatsächliche Ergebnis kann für Arbeitnehmer und Pensionisten noch günstiger ausfallen.
Mögliche Ersparnis durch die Regelbesteuerungsoption: 1.100 €
Nach Berechnung von KryptoZukunft.com kippt der Vorteil schnell: Bei 18.000 Euro übrigem Einkommen und 4.000 Euro Krypto-Gewinn kosten die zusätzlichen Euro nach Tarif rund 801 Euro statt 1.100 Euro – immer noch ein Plus von etwa 300 Euro. Ab einem übrigen Einkommen von rund 22.000 Euro liegt dein Grenzsteuersatz bei 30 Prozent, und die Option rechnet sich nicht mehr.
Wo trage ich Krypto-Gewinne in der österreichischen Steuererklärung ein?
Krypto-Gewinne, auf die keine KESt einbehalten wurde, trägst du in Österreich in der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung ein, die du über FinanzOnline einreichst; dort gibt es eigene Kennzahlen für laufende Einkünfte und realisierte Wertsteigerungen aus Kryptowährungen.
In der E1kv werden Kapitaleinkünfte getrennt nach Art erfasst, und Kryptowährungen haben einen eigenen Abschnitt. Dort unterscheidest du zwischen laufenden Einkünften wie Lending-Zinsen oder Mining und Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen, also Verkäufen. Verluste werden in eigenen Feldern angegeben. Gewinne, auf die ein inländischer Anbieter bereits KESt abgezogen hat, musst du grundsätzlich nicht erklären, außer du willst den Verlustausgleich oder die Regelbesteuerung nutzen. Für Arbeitnehmer gilt: Wer nur Lohneinkünfte hat und zusätzlich nicht endbesteuerte Krypto-Gewinne, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, nicht nur eine Arbeitnehmerveranlagung.
Aus der Praxis: Bei mehr als einer Handvoll Transaktionen wird die Berechnung mit dem gleitenden Durchschnittspreis per Hand fehleranfällig. Steuer-Tools importieren die Daten der Börsen und Wallets und erzeugen einen Bericht nach österreichischer Methode. Welche Programme das im Vergleich am besten können, zeigt unser Krypto-Steuersoftware-Vergleich 2026. Achte darauf, dass die Software ausdrücklich die österreichische Regelung mit Wallet-bezogenem Durchschnittspreis unterstützt.
Weiß das Finanzamt seit 2026 von meinen Krypto-Transaktionen?
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich das Krypto-Meldepflichtgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8: Krypto-Anbieter erfassen Name, Anschrift, Steuernummer und Transaktionsdaten ihrer Kunden und melden das Kalenderjahr 2026 erstmals bis 31. Juli 2027 an das Finanzministerium.
Das Krypto-Meldepflichtgesetz wurde als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 Teil Daten beschlossen. Der Nationalrat stimmte am 10. Dezember 2025 einstimmig zu, kundgemacht wurde es am 23. Dezember 2025 im BGBl. I Nr. 96/2025 BMF: BBKG 2025 Teil Daten RIS: BGBl. I Nr. 96/2025, 23.12.2025. Es setzt die EU-Richtlinie 2023/2226 um, die ab 1. Jänner 2026 anzuwenden ist EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17.10.2023.
Gemeldet werden neben Name, Anschrift, Steuernummer und Ansässigkeitsstaat je Kryptowert die Bruttobeträge von Tauschgeschäften gegen Fiat, der aggregierte Marktwert von Tauschgeschäften gegen andere Kryptowerte und Übertragungen an externe Wallet-Adressen. Die Kunden werden vor der Übermittlung nicht informiert KPMG Austria: DAC8 – Informationsaustausch über Kryptowerte, 29.04.2026. Weil der Austausch EU-weit funktioniert, erfährt das österreichische Finanzamt auch von Konten bei Anbietern in anderen Mitgliedstaaten. Dazu kommt, dass die Anbieter ihre Kunden ohnehin per KYC-Verfahren identifizieren müssen. Was Behörden konkret sehen können und was nicht – etwa bei reinen On-Chain-Bewegungen ohne Börse –, beschreibt unser Beitrag Kann das Finanzamt meine Wallet sehen?
Unsere Einschätzung: DAC8 ändert nichts an der Steuerpflicht, aber viel an der Entdeckungswahrscheinlichkeit. Wer bisher darauf gesetzt hat, dass Gewinne bei einer ausländischen Börse unbemerkt bleiben, sollte das spätestens jetzt überdenken.
Was tun, wenn ich Krypto-Gewinne bisher nicht erklärt habe?
Wer in Österreich Krypto-Gewinne bisher nicht erklärt hat, kann mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige beim Finanzamt Straffreiheit erlangen, wenn er die Verfehlung offenlegt und die Steuer in der Regel binnen eines Monats ab dem berichtigten Bescheid bezahlt – vor einer Prüfung und vor Entdeckung der Tat.
Die Selbstanzeige muss unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen und an das Finanzamt oder das Amt für Betrugsbekämpfung gerichtet sein. Sie wirkt nur, solange noch keine Verfolgungshandlungen gesetzt wurden und die Tat nicht entdeckt ist. Wird erst nach Ankündigung einer Prüfung reagiert, bleibt Straffreiheit nur gegen eine zusätzliche Abgabenerhöhung von bis zu 30 Prozent der Mehrbeträge erhalten BMF: Schlechtes Gewissen – Selbstanzeige. Mit den ersten DAC8-Daten im Sommer 2027 dürfte das Zeitfenster kleiner werden. Lass dir in diesem Fall unbedingt von einer Steuerberaterin helfen – eine unvollständige Selbstanzeige schützt nicht.
Gibt es in Österreich eine Vermögenssteuer auf Kryptowährungen?
Nein: Österreich erhebt im Jahr 2026 keine Vermögensteuer, auch nicht auf Kryptowährungen; Krypto-Bestände müssen weder zum 31. Dezember bewertet noch in der Steuererklärung angegeben werden – besteuert werden nur Erträge und realisierte Gewinne.
Genau diesen Punkt hatte die erste Fassung dieses Artikels falsch dargestellt, deshalb hier noch einmal deutlich. Wer 2 Bitcoin hält und nichts verkauft, zahlt in Österreich keinen Cent Steuer auf den Bestand. Eine jährliche Vermögensbesteuerung kennt dagegen die Schweiz, wo Kryptowerte zum Jahresendkurs im Wertschriftenverzeichnis stehen. Wie das dort funktioniert, erklärt unser Ratgeber Kryptosteuern Schweiz 2026. Politisch taucht die Forderung nach einer Vermögensteuer in Österreich zwar regelmäßig auf, ein konkreter Gesetzesentwurf liegt aber nicht vor.
Kommt in Österreich eine Behaltefrist für Krypto zurück?
Eine Behaltefrist für Kryptowährungen ist in Österreich im Oktober 2026 nicht in Sicht: Die ÖVP wirbt für eine KESt-Befreiung von Wertpapieren nach einer Mindesthaltedauer von zehn Jahren, die SPÖ lehnt das ab, und Kryptowährungen kommen in der aktuellen Debatte nicht vor.
Die Diskussion um eine Behaltefrist dreht sich in Österreich um Aktien und Fonds. Nach einem Bericht des Standard vom August 2026 will die ÖVP die 27,5 Prozent KESt auf Kursgewinne streichen, wenn Wertpapiere lange genug gehalten werden; im Gespräch ist eine Mindestbehaltefrist von zehn Jahren. Die NEOS unterstützen das, die SPÖ lehnt es ab Der Standard, August 2026. Selbst wenn es zu einer Einigung käme, ist offen, ob Kryptowährungen einbezogen würden. Frühere Vorschläge aus dem Finanzministerium hatten Krypto ausdrücklich ausgenommen.
Spannend ist der Blick nach Deutschland, wo es genau umgekehrt läuft: Dort will die Bundesregierung die einjährige Haltefrist für Krypto abschaffen und ab 2027 gekaufte Coins pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuern. Interessant für Österreicher: In der deutschen Debatte wird ausgerechnet Österreich als Beispiel genannt – mit dem Hinweis, dass hier im Bullenjahr 2024 nur rund 33,8 Millionen Euro an Krypto-Steuer eingenommen wurden finanzen.net, 07.07.2026. Was der deutsche Referentenentwurf genau vorsieht, analysieren wir in Klingbeils Krypto-Steuer: der Stichtag im Referentenentwurf.
Wie viel Steuer bringt Krypto dem österreichischen Staat überhaupt?
Nach einem Bericht von finanzen.net vom 7. Juli 2026 nahm Österreich im Jahr 2024 rund 33,8 Millionen Euro an Krypto-Steuern ein; bei 27,5 Prozent entspricht das nach Berechnung von KryptoZukunft.com nur etwa 123 Millionen Euro versteuerter Krypto-Erträge.
Unsere Rechnung: 33,8 Millionen Euro geteilt durch 0,275 ergibt rund 122,9 Millionen Euro steuerpflichtige Gewinne und Erträge. Für ein Jahr, in dem Bitcoin sich mehr als verdoppelt hat, ist das bemerkenswert wenig. Drei Erklärungen halten wir für plausibel. Erstens war 2024 das erste volle Jahr mit KESt-Abzug, und viele Gewinne bei ausländischen Börsen dürften noch nicht erklärt worden sein. Zweitens realisieren viele Anleger ihre Gewinne nicht, weil der steuerneutrale Tausch in Stablecoins das Geld im Krypto-Kreislauf hält. Drittens fällt Altvermögen, also die Bestände der frühen Anleger mit den größten Gewinnen, gar nicht unter die neue Steuer. Ehrlich gesagt: Die Zahl stammt aus einem Medienbericht, nicht aus einer amtlichen Statistik, und sollte als Größenordnung gelesen werden. Gerade deshalb ist DAC8 für das Finanzministerium so wichtig – die Einnahmen dürften ab 2027 steigen, ohne dass sich der Steuersatz ändert.
Österreich, Deutschland, Schweiz: Wo zahlen Krypto-Anleger 2026 am wenigsten?
Im DACH-Vergleich 2026 ist die Schweiz für private Krypto-Anleger am günstigsten, weil Kapitalgewinne steuerfrei sind; Deutschland stellt Gewinne nach einem Jahr Haltedauer bislang steuerfrei, und Österreich besteuert jeden Gewinn aus Neuvermögen mit 27,5 Prozent, erlaubt aber steuerneutrale Krypto-Tausche.
| Kriterium (Stand 12.10.2026) | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Verkaufsgewinn Privatanleger | 27,5 % (Neuvermögen), keine Haltefrist | persönlicher Steuersatz, steuerfrei nach 1 Jahr | steuerfrei (private Vermögensverwaltung) |
| Tausch Coin gegen Coin | steuerneutral | Veräußerung, innerhalb 1 Jahr steuerpflichtig | steuerfrei |
| Staking-Rewards | beim Erhalt steuerfrei, Anschaffungskosten 0 € | beim Zufluss steuerpflichtig (Freigrenze 256 €) | beim Zufluss Einkommen |
| Vermögensteuer | nein | nein | ja (kantonal) |
| Steuerabzug durch Anbieter | ja, inländische Anbieter seit 2024 | nein (laut Reformentwurf ab 2028) | nein |
| Geplante Änderung | Behaltefrist-Debatte nur für Wertpapiere | Ende der Haltefrist für Käufe ab 2027 geplant | keine bekannt |
Quellen: BMF Österreich (Stand 01.01.2026), finanzen.net (07.07.2026), eigene Zusammenstellung KryptoZukunft.com. Vereinfachte Darstellung für Privatanleger.
Die Tabelle zeigt, warum pauschale Ranglisten wenig helfen. Für einen Langfristanleger mit wenigen Käufen ist Deutschland derzeit besser, für einen aktiven Altcoin-Trader kann Österreich günstiger sein. Die ausführliche Gegenüberstellung mit weiteren Ländern findest du in unserem Krypto-Steuern-Ländervergleich 2026, die deutschen Regeln im Detail im Ratgeber Kryptowährungen versteuern 2026. Wer über einen Umzug nachdenkt: Die Wegzugsbesteuerung und die Frage der Ansässigkeit sind komplex, und ein Wohnsitzwechsel allein aus Steuergründen geht oft schief.
Was bedeutet MiCA für österreichische Krypto-Anleger?
Seit dem Ende der MiCA-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 dürfen Krypto-Dienstleister in der EU nur noch mit einer MiCA-Zulassung tätig sein; in Österreich ist die Finanzmarktaufsicht FMA zuständig, und sie hat im August 2026 mit 70.000 Euro gegen Bitpanda die erste veröffentlichte MiCA-Strafe des Landes verhängt.
Die MiCA-Verordnung regelt nicht die Steuer, aber sie bestimmt, wo du sicher handeln kannst. Unternehmen, die vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig waren, durften bis längstens 1. Juli 2026 weitermachen ESMA: MiCA, Abruf 12.10.2026; seitdem brauchen sie eine Zulassung als Krypto-Dienstleister FSMA, 25.06.2026. In Österreich setzt das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz den Rahmen, die FMA erteilt Zulassungen und sanktioniert Verstöße BMF-Pressemeldung, 30.07.2024. Wie es zur ersten Strafe kam, steht in unserem Bericht FMA verhängt 70.000 Euro gegen Bitpanda.
Für die Steuer hat MiCA eine indirekte Wirkung: Je mehr Anleger zu lizenzierten Anbietern wechseln, desto mehr Daten liegen strukturiert vor. Gleichzeitig nutzen Betrüger die Umstellungswelle, wie unser Beitrag über über 1.700 Plattformen, die den EU-Betrieb einstellen mussten, zeigt. Wenn du eine Plattform verlässt, exportiere vorher die vollständige Transaktionshistorie – ohne sie wird der gleitende Durchschnittspreis zum Ratespiel.
Wie dokumentiere ich meine Krypto-Transaktionen in Österreich richtig?
Für die österreichische Krypto-Steuer solltest du jede Transaktion mit Datum, Menge, Euro-Wert, Gebühren und der betroffenen Wallet dokumentieren, weil der gleitende Durchschnittspreis je Wallet berechnet wird; Belege solltest du mindestens sieben Jahre aufbewahren.
In der Praxis bewährt sich ein einfaches System. Erstens: Lade am Jahresende von jeder Börse den vollständigen CSV-Export und das Steuerreporting herunter. Zweitens: Führe eine Liste deiner eigenen Wallet-Adressen und notiere bei jedem Transfer die Transaktions-ID. Drittens: Halte bei Staking, Airdrops und Lending fest, wann wie viele Coins zugeflossen sind, auch wenn sie beim Erhalt steuerfrei waren – ohne diese Daten kannst du später nicht beweisen, dass sie mit null Euro angesetzt wurden und nicht aus einem Kauf stammen. Viertens: Sichere Belege für Altvermögen getrennt, weil sie den größten Steuerwert haben. Ob du Coins auf der Börse oder in Eigenverwahrung hältst, ändert die Steuer nicht, wohl aber die Dokumentationslast; welche Wallet zu dir passt, zeigt unser Wallet-Vergleich 2026.
Wie werden NFTs in Österreich besteuert?
NFTs fallen in Österreich laut Finanzministerium nicht unter den Kryptowährungsbegriff des § 27b EStG; für sie gelten im Jahr 2026 die allgemeinen Ertragsteuerregeln, sodass ein Verkauf eines privat gehaltenen NFT in der Regel nur innerhalb eines Jahres als Spekulationsgeschäft zum Tarif steuerpflichtig ist.
Das BMF stellt klar, dass NFTs und Asset-Token keine Kryptowährungen im Sinne des Gesetzes sind BMF, Stand 01.01.2026. Für private NFTs greift deshalb grundsätzlich das Regime für sonstige Wirtschaftsgüter mit der einjährigen Spekulationsfrist. Achtung, Falle: Kaufst du ein NFT mit Ether, ist das kein steuerneutraler Krypto-Tausch, sondern ein Tausch gegen ein anderes Wirtschaftsgut – und damit eine steuerpflichtige Realisierung deines Ether. Wer professionell NFTs erstellt und verkauft, erzielt betriebliche Einkünfte.
- Laut KryptoZukunft.com-Analyse (Felix Rieger, Oktober 2026) werden Gewinne aus Kryptowährungen, die in Österreich nach dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, unabhängig von der Haltedauer mit 27,5 Prozent besteuert, während Altvermögen nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkauft werden kann.
- Der Tausch von Kryptowährung gegen Kryptowährung ist in Österreich steuerneutral; Steuer entsteht erst beim Umtausch in Euro, beim Bezahlen mit Krypto oder beim Kauf eines anderen Wirtschaftsguts wie eines NFT.
- Staking-Rewards, Airdrops und Hard-Fork-Coins sind beim Erhalt steuerfrei, werden aber mit Anschaffungskosten von null Euro angesetzt; Lending-Zinsen und Mining sind dagegen beim Zufluss mit 27,5 Prozent steuerpflichtig.
- Seit 1. Jänner 2026 erfassen Krypto-Anbieter nach dem Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8) Kundendaten; die erste Meldung für das Jahr 2026 geht bis 31. Juli 2027 an das Finanzministerium.
- Österreich hat 2024 laut finanzen.net rund 33,8 Millionen Euro Krypto-Steuer eingenommen, was nach Rechnung von KryptoZukunft.com nur rund 123 Millionen Euro versteuerten Erträgen entspricht.
Ich muss ehrlich sein: Die erste Fassung dieses Artikels hätte so nicht online gehen dürfen. Eine Vermögenssteuer, die es in Österreich gar nicht gibt, und eine Haltefrist, die nur für Altbestände gilt – das sind keine Kleinigkeiten, sondern genau die Fehler, die Leser teuer zu stehen kommen. Ich habe damals zu sehr in deutschen Kategorien gedacht. Als ich mich jetzt durch § 27b EStG, die Seiten des Finanzministeriums und das neue Krypto-Meldepflichtgesetz gearbeitet habe, war ich ehrlich überrascht, wie durchdacht das österreichische System an manchen Stellen ist. Dass ein Tausch von Coin zu Coin nichts auslöst und Staking erst beim Verkauf zählt, finde ich fair. Dass Langfristanleger keine Haltefrist mehr haben, finde ich dagegen schade, gerade weil Krypto für viele ein Sparprodukt geworden ist. Was mich am meisten beschäftigt, ist die Dokumentation: Der gleitende Durchschnittspreis je Wallet klingt simpel, ist aber nach ein paar Jahren mit mehreren Börsen und Hardware-Wallets eine echte Fleißaufgabe. Mein Rat an dich: Fang heute damit an, nicht im Juni vor der Abgabefrist. Und wenn du Altvermögen hast, behandle die Belege wie Bargeld. Eine verlorene Börsen-Historie lässt sich Jahre später oft nur noch mühsam über Bankauszüge rekonstruieren, und genau diese Arbeit möchte ich dir ersparen. Dieser Text ist Orientierung nach bestem Wissen, aber keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Felix Rieger · Gründer & Chefredakteur · KryptoZukunft.com · 12. Oktober 2026
1. Du tauschst im Jahr 2026 Bitcoin mit Gewinn gegen Ether. Was passiert steuerlich in Österreich?
2. Du hast im Jänner 2021 Bitcoin gekauft und verkaufst ihn 2026 gegen Euro. Wie hoch ist die Steuer?
3. Wann werden Staking-Rewards in Österreich besteuert?
4. Womit kannst du Krypto-Verluste nicht verrechnen?
5. Bis wann melden Krypto-Anbieter die Daten für 2026 erstmals an das BMF?
FAQ: Häufige Fragen zu Kryptosteuern in Österreich
Wie hoch ist die Krypto-Steuer in Österreich 2026?
Gibt es in Österreich eine Spekulationsfrist für Krypto?
Ist der Tausch von Bitcoin in Ether steuerpflichtig?
Muss ich Kryptowährungen versteuern, die ich nicht verkaufe?
Gibt es einen Freibetrag für Krypto-Gewinne in Österreich?
Wie werden Staking-Rewards in Österreich besteuert?
Sind Airdrops in Österreich steuerpflichtig?
Zieht Bitpanda die Steuer automatisch ab?
Was muss ich bei ausländischen Börsen beachten?
Kann ich Krypto-Verluste ins nächste Jahr vortragen?
Was ist der gleitende Durchschnittspreis?
Sind Stablecoins in Österreich steuerlich wie Euro?
Wie wird Mining in Österreich besteuert?
Was ist das Krypto-Meldepflichtgesetz?
Was passiert, wenn ich Krypto-Gewinne nicht angegeben habe?
Wie werden NFTs in Österreich besteuert?
Ist Bezahlen mit Krypto steuerpflichtig?
Lohnt sich die Regelbesteuerungsoption für Krypto?
Plant Österreich eine Haltefrist für Krypto?
Wie lange muss ich Krypto-Belege aufbewahren?
Weiterlesen auf KryptoZukunft.com
Quellen
- BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Stand 01.01.2026
- RIS: § 27b EStG 1988 (Abruf 12.10.2026)
- BMF: Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen und Derivaten, Stand 01.01.2026
- USP.gv.at: Einkommensteuer-Tarifstufen 2026
- BMF: Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten
- RIS: BGBl. I Nr. 96/2025, kundgemacht 23.12.2025
- KPMG Austria: DAC8 – Informationsaustausch über Kryptowerte, 29.04.2026
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17.10.2023
- BMF: Schlechtes Gewissen – Was kann ich tun? (Selbstanzeige)
- Der Standard: KESt-Aus für Aktiengewinne? ÖVP drängt auf Steuerbefreiung, August 2026
- finanzen.net: Kryptosteuer – Haltefrist vor dem Aus, 07.07.2026
- ESMA: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA)
- FSMA: Crypto-asset service providers – end of transitional period, 25.06.2026
- BMF-Pressemeldung zum MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, 30.07.2024
- CoinMarketCap: Bitcoin · Ethereum (Abruf 12.10.2026)
- EZB: Euro-Referenzkurs USD, 12.10.2026 (1,1181)
Zitiervorschlag: Rieger, Felix (2026): Kryptosteuern Österreich 2026: Wie viel zahlst du auf Bitcoin-Gewinne wirklich – und was ändert die DAC8-Meldepflicht? KryptoZukunft.com, aktualisiert am 12. Oktober 2026. https://kryptozukunft.com/2025/03/26/kryptosteuern-oesterreich/
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfacht und berücksichtigen keine Absetzbeträge, Sozialversicherung oder individuelle Sonderfälle. Einzelne Fragen, etwa der Tausch von Altvermögen oder die Einordnung von Liquid-Staking-Token, sind in der Fachliteratur nicht abschließend geklärt. Für deine individuelle Situation wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Kryptowerte sind hochvolatil; ein Totalverlust ist möglich.